Tutorial für die Erstellung eines Digitalen Learning Agreements (Before the mobility)
Wichtig: Bevor Sie ein Digitales Learning Agreement erstellen:
Das Erstellen eines Digitalen Learning Agreements ist erst notwendig, wenn Sie an Ihrer Gasthochschule nominiert wurden.
Über eine Nominierung werden Sie per Email informiert.
Die Erstellung eines Digitalen Learning Agreements (DLA) ist verpflichtend für Erasmus+ Studierende, die ein Auslandssemester absolvieren wollen.
Dieses Tutorial erläutert schrittweise, wie das Digitale Learning Agreement in Mobility Online auszufüllen ist.
Das "Digitale Learning Agreement - Before the Mobility" ist vor dem Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes zu erstellen.
Wichtig: Bitte füllen Sie das DLA erst aus, wenn Sie sich die Informationen zum Digitalen Learning Agreement und über die Anrechnung an Ihrer Fakultät durchgelesen haben.
Webseiten der Fakultäten
- Fakultät für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik
- Fakultät für Kulturwissenschaften
- Fakultät für Maschinenbau
- Fakultät für Naturwissenschaften
- Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
Hinweis für Studierende der Kulturwissenschaften:
Für Studierende der Kulturwissenschaften gibt es vor dem Ausfüllen des Digitalen Learning Agreements zusätzliche Schritte, die vor der Erstellung des DLAs durchgeführt werden müssen. Alle notwendigen Informationen hierzu finden Sie hier.
Loggen Sie sich zunächst mit Ihrem IMT-Account auf der Seite in Mobility Online ein.
Weiterer Hinweis:
In der alltäglichen Kommunikation wird öfters die Bezeichnung "OLA" (Online Learning Agreement) verwendet. Hierbei handelt es sich lediglich um eine alternative Bezeichnung des DLA (Digital Learning Agreement). Das DLA welches Sie in Mobility Online ausfüllen wird auf elektronischem Wege automatisch an Ihre jeweilige Partnerhochschule versendet.
Kurserfassung
Klicken Sie im Bewerbungsworkflow in Mobility Online auf „Kurse in das Digitale Learning Agreement eintragen“ um in die Tabelle A und die Tabelle B des DLAs zu gelangen.
Tabelle A: Before the mobility
• Vorläufige Kurswahl des anstehenden Semesters
• Orientierung an Kurskatalogen vom Vorjahr
• Mind. 24 ECTS pro Semester müssen belegt werden
Davon müssen mind. 15 ECTS pro Semester erfolgreich bestanden werden
- Falls nicht: Rückforderung der gesamten Erasmus+ Förderung
Beachte: Es findet keine Umrechnung der ECTS der Gasthochschule in die der UPB statt!
Kursdaten eintragen
• Klicken Sie zunächst auf „Neuen Kurs an der Gastinstitution erstellen“
• Tragen Sie dann die folgenden Angaben in die Eingabemaske ein:
o Lehrveranstaltungsnummer an der Gasthochschule
o Lehrveranstaltungsbezeichnung an der Gasthochschule
o Anzahl ECTS an der Gasthochschule
Bestätigen Sie den Kurseintrag mit „Neuanlage durchführen“
Tabelle B (Anerkennung): Before the mobility
• Eintragung der Kurse, die an der UPB angerechnet werden sollen.
Kursdaten in Tabelle B eintragen
• Klicken Sie auf „Neuen Kurs an der Heimatinstitution erstellen“. In dem ausgewählten Kurspaket tragen Sie den anzurechnenden Kurs an der UPB ein
Kursdaten erfassen
• Tragen Sie anschließend folgende Angaben in die Eingabemaske ein:
o Lehrveranstaltungsnummer an der Heimathochschule
o Lehrveranstaltungsbezeichnung an der Heimathochschule
o Anzahl ECTS an der Heimathochschule
Bestätigen Sie den Kurseintrag mit „Neuanlage durchführen“
Sonderfall: Keine Anrechnung aller Kurse an der UPB erwünscht
Folgende Eintragung in Tabelle B vornehmen:
o Lehrveranstaltungsnummer: 000
o Lehrveranstaltungsbezeichnung: Keine Anrechnung an der UPB erwünscht
o Anzahl ECTS: 0
Ø Diese Eintragung nur vornehmen wenn keine der gewählten Kurse angerechnet werden soll
Ø Ein einmaliges Eintragen in die Tabelle B reicht aus!
DLA prüfen und unterschreiben
• Wenn die Kurserfassung abgeschlossen ist, auf „DLA prüfen und unterschreiben“ klicken
• Beachte: Das DLA kann nur dann zur Unterschrift eingereicht werden, wenn die Mindestanzahl von 24 ECTS in der Tabelle A erfüllt ist
Digitales Learning Agreement einreichen
• Klicken Sie nach der Prüfung auf „DLA unterschreiben“
• Anschließend klicken Sie im Bewerbungsworkflow in Mobility Online auf „Digitales Agreement einreichen“
• Klicken Sie auf „weiter zum Ändern“ und setzen Sie dann den Haken bei „Digitales Learning Agreement einreichen“
Nach dem Einreichen des Digitalen Learning Agreements
• Weitere Bearbeitung des Digitalen Learning Agreements nicht mehr möglich. Das DLA wird nun an den*die zuständige*n Anerkennungsbeauftragte*n versendet, geprüft und unterschrieben. Sobald eine Unterschrift vorliegt, wird es dann automatisch an die entsprechende verantwortliche Person der Empfangenden Institution zur Unterschrift übermittelt.
• Nach dem Einreichen des DLAs können Sie sich im Bewerbungsworkflow das DLA unter „Digitales Learning Agreement anzeigen“ anschauen aber nicht mehr bearbeiten
Sie werden bei einer Anerkennung/Ablehnung des DLAs seitens der Heimat- und/oder Gasthochschule per Email informiert. Im Falle einer Ablehnung muss das DLA erneut erstellt werden.
Ø Lesen Sie sich hierzu immer den Ablehnungsgrund durch um entsprechend zu handeln!
Beachte: Sollte innerhalb eines Monats in dem Bewerbungsworkflowschritt in Mobility Online "Learning Agreement von der Gasthochschule unterschrieben" kein grüner Haken vorhanden sein, setzen Sie sich mit der administrativen Kontaktperson Ihrer Gasthochschule in Verbindung.