Erfindungen und Patente an der Universität Paderborn
Die hervorragenden Forschungsleistungen und das daraus resultierende Wissen sind die Erfolgsquellen der Universität Paderborn. Dieses Wissen gilt es konsequent und nachhaltig zu schützen. Daher ist es unsere Aufgabe, die wissenschaftliche Qualität der Forschungsergebnisse mit einem optimierten Patentschutz zu koppeln. Seit der Novellierung des § 42 Arbeitnehmererfindergesetz im Jahr 2002 steht die Universität Paderborn als Inhaberin der Erfinderrechte in der Pflicht, Wissen zu schützen und Forschungsergebnisse zu verwerten. Unser erklärtes Ziel ist die Gewährleistung des Schutzes von Hochschulerfindungen, die das Potenzial zu einer Verwertung aufweisen.
Als forschungsstarke und innovative Hochschule ist die Universität Paderborn stolz auf das erfinderische Potential ihrer Wissenschaftler*innen. Die Inanspruchnahme von Erfindungen der Universitätsmitarbeiter bietet die Möglichkeit, die Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung national sowie international zu sichern, in Unternehmenskooperationen einzubringen und gemeinsam mit der Patentverwertungsagentur PROvendis zu vermarkten. Wir beraten Sie individuell und umfassend zu Ihrer Erfindung und bieten Ihnen Informationsveranstaltungen und Seminare zum Themenbereich Erfindungen, Patente und Verwertung an Hochschulen.
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