Gute wissenschaftliche Praxis

Die im Grundgesetz festgeschriebene Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre ist eines der fundamentalen Rechte unserer Gesellschaft. Nur durch diese verbürgte Freiheit ist wahrer Erkenntnisgewinn möglich, der Motor allen Strebens in der Wissenschaft. Diesem Privileg wohnt dabei die Anforderung nach Integrität und Glaubhaftigkeit inne – darauf baut das Vertrauen, welches die Gesellschaft in die Wissenschaft setzt.

Um diesem Vertrauen gerecht zu werden, es zu pflegen und zu fördern, sieht sich die Universität Paderborn der Wahrung guter wissenschaftlicher Praxis in besonderem Maße verpflichtet.

Als Rahmenwerk hat die Universität Paderborn im September 2021 die Ordnung "Leitlinien und Verfahren zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Universität Paderborn" erlassen. Diese bietet einen Überblick über die Grundsätze wissenschaftler Integrität und legt die Verfahren zur Sicherung selbiger an unserer Universität fest.

Ansprechperson

Ombudsperson für die gute wissenschaftliche Praxis

Ihre erste Ansprechperson bei Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis.

 



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Kommission

Ständige Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Die ständige Kommission hat den Auftrag, die Standards und Empfehlungen zur guten wissenschaftlichen Praxis kontinuierlich weiterzuentwickeln und Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens im Rahmen des festgelegten Verfahrens aufzuklären.

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