Gu­te wis­sen­schaft­li­che Pra­xis

Die im Grundgesetz festgeschriebene Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre ist eines der fundamentalen Rechte unserer Gesellschaft. Nur durch diese verbürgte Freiheit ist wahrer Erkenntnisgewinn möglich, der Motor allen Strebens in der Wissenschaft. Diesem Privileg wohnt dabei die Anforderung nach Integrität und Glaubhaftigkeit inne – darauf baut das Vertrauen, welches die Gesellschaft in die Wissenschaft setzt.

Um diesem Vertrauen gerecht zu werden, es zu pflegen und zu fördern, sieht sich die Universität Paderborn der Wahrung guter wissenschaftlicher Praxis in besonderem Maße verpflichtet.

Als Rahmenwerk hat die Universität Paderborn im September 2021 die Ordnung "Leitlinien und Verfahren zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Universität Paderborn" erlassen. Diese bietet einen Überblick über die Grundsätze wissenschaftler Integrität und legt die Verfahren zur Sicherung selbiger an unserer Universität fest.

Om­­buds­­per­­son für die gu­te wis­­sen­­schaft­­li­che Pra­­xis

Bei Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis steht Ihnen die Ombudsperson der Universität Paderborn zur Verfügung. Sie unterstützt bei der Bewertung von Sachverhalten, kann moderierend unterstützen oder bei Bedarf auch weitere Verfahrensschritte initiieren.

Die Ombudsperson nimmt Ihre Anfragen unter Wahrung strikter Vertraulichkeit entgegen.

Sie arbeitet in ihrer Funktion unabhängig und ist nicht weisungsgebunden.

Es steht den Mitgliedern und Angehörigen der Universität Paderborn frei, sich anstelle der Ombudsperson der Universität Paderborn an das überregional tätige Gremium „Ombudsman für die Wissenschaft“ der DFG zu wenden.

An­sprech­part­ner*in

Claus Reinsberger

Ombudsperson für gute wissenschaftliche Praxis

Büro: SP.1.524
Telefon: +49 5251 60-3180
E-Mail: ombudsperson@uni-paderborn.de

Britt-Marie Schuster

Stellvertretende Ombudsperson für gute wissenschaftliche Praxis

Büro: H3.137
Telefon: +49 5251 60-2868
E-Mail: stellv_ombudsperson@uni-paderborn.de