Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland

Learning Agreement

Das Learning Agreement ist ein Vertrag zwischen Heimat-, Gasthochschule und dem*der Studierenden über die Wahl der Kurse und deren Anerkennung. Es garatiert Ihnen eine Anerkennug der Auslandsstudienleistungen an der Universität Paderborn nach Ihrer Rückkehr.

Das Dokument ist vor Ihrem Auslandsaufenthalt anzufertigen. Anerkennung findet grundsätzlich in den Fakultäten statt. Dort finden Sie auch Ihre Ansprechpartner bezüglich des Learning Agreements. In allen Fakultäten sind die Prozesse unterschiedlich, informieren Sie sich daher ausführlich auf der Homepage Ihrer Fakultät (siehe unten).

Ohne Learning Agreement ist eine Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen in der Regel nicht möglich.

  • Das Learning Agreement im Erasmus+ Raum ist verpfichtender Bestandteil des Erasmus+ Stipemdiums und wird bereits weitgehend digital verschickt (Digitalies Learning Agreement = DLA).
  • Außerhalb des Erasmus+ Programms (Weltweit und Freemover) nutzen Sie ein PDF Dokument, welches in unserem Download-Bereich zur Verfügung steht.

Da die Prozesse zur Anerkennung in den Fakultäten i.d.R. viele Wochen in Anspruch nehmen können, beginnen Sie umgehend mit der Bearbeitung, sobald Sie die nötigen Informationen zusammengetragen haben.
Die zu wählenden Kurse entnehmen Sie bitte der Homepage oder den Ihnen zugesendeteten Informationen der Gasthochschule. Sollte der Kurskatalog Ihrer Gasthochschule für das entsprechende akademische Jahr noch nicht verfügbar sein, orientieren Sie sich bitte an vorherigen Kurskatalogen oder fragen Sie bei der Gasthochschule nach.
Hinweis: Es ist möglich und normal, dass Sie die gewählten Kurse nach Ankunft an der Gasthochschule noch einmal ändern müssen (z.B. wegen Überschneideungen im Studenplan). Das ist kein Problem. Für etwaige Änderungen steht Ihnen dann das Learning Agreement "During the Mobility" (Erasmus+) bzw. das Dokument During the Mobility (Weltweit und Freemover) im Download-Bereich zur Verfügung.

Webseiten der Fakultäten

Anerkennung und Notenumrechnung

Die Umrechung von Noten aus dem Ausland erfolgt anhand von Notenumrechnungstabellen, die Sie auf den o.g. Webseiten der Fakultäten finden. Gibt es für Ihre Partneruniversität keine Umrechung in einer Tabelle, wird die Modifizierte Bayrische Formel angewandt. Informieren Sie sich in Ihrer Fakultät zur Notenumrechungsmethode für Ihren Auslandsaufenthalt.

Nach Abschluss Ihres Auslandsstudiums kann mit dem Learning Agreement und dem Transcript of Records der Partnerhochschule die Anrechnung der Studienleistungen durch die Fakultät vorgenommen werden. Für die Anerkennung sind in letzter Instanz die jeweiligen Prüfungsausschüsse Ihre Faches zuständig. Bei Problemen mit der Anerkennung und Beschwerden wenden Sie sich deshalb bitte zunächst an Ihren*Ihre Prüfungsausschussvorsitzende*n. Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten der Beschwerdeführung.

Diploma Supplement

Zusammen mit Ihrem Zeugnis wird allen Studierenden der Universität Paderborn ein Diploma Supplement ausgehändigt bzw. digital zur Verfügung gestellt. Eine separate Beantragung des Diploma Supplement ist nicht notwendig. Für weitere Fragen zum Diploma Supplement wenden Sie sich bitte an das Prüfungssekretariat.