An­er­ken­nung von Aus­lands-Stu­dien­leis­tun­gen

1.

Planungsphase vor dem Aufenthalt

Sie machen ein Auslandssemester und belegen an der Gasthochschule Kurse, die Sie sich für Ihr Studium in Paderborn anerkennen lassen möchten. Die Gasthochschule wird Ihnen zu gegebener Zeit Informationen zu Ihren Wahlmöglichkeiten, Kurskatalogen sowie Modulbeschreibungen geben. Natürlich sollten Sie sich auch proaktiv auf den Webseiten der Gasthochschule informieren. Bei der richtigen Auswahl der Kurse unterstützen Sie Ihre Gasthochschule sowie die Ansprechpersonen für Anerkennung in Ihrer Fakultät. Jede Fakultät hat ein eigenes Verfahren zur Vorbereitung und Anerkennung der Kurse.

2.

Die Absicherung Ihrer Kurse - das Learning Agreement

Zur Absicherung und späteren Anerkennung Ihrer gewünschten Kurse tragen Sie diese in das sogenannte Learning Agreement (LA) ein. Hier werden in einem Teil die Kurse an der Gasthochschule eingetragen, im folgenden Teil werden die Kurse aufgeführt, die Sie sich nach dem erfolgreichen bestehen bei Ihrer Rückkehr für Ihr Studium anerkennen lassen möchten. Das LA gibt es in digitaler oder Papierform - je nach Gasthochschule. Bitte kalkulieren Sie genug Zeit ein, um das LA in Ihrer Fakultät zu besprechen. Die Prozesse dauern oft länger. Das LA wird Ihnen zu gegebener Zeit in Mobility Online zur Verfügung gestellt. Im Erasmus+ Raum sowie an einigen Fakultäten ist das LA verpflichtend. Bitte lesen Sie die Erläuterungen weiter unten aufmerksam durch. Dort finden Sie auch den Link zu Ihrer Fakultät.

3.

Während Ihres Aufenthalts - Korrekturen an der Kurswahl

Während Ihres Aufenthalts ist es möglich und normal, dass Sie Korrekturen an der Kurswahl vornehmen müssen, z.B. durch Überschneidung gewählter Kurse, weil man keinen Platz erhalten hat, sich Kurstitel oder Zeiten geändert haben, Kurse abgesagt wurden, oder weil Kurskataloge noch nicht finalisiert waren. Das ist kein Problem. Dafür gibt es ein korrigierendes LA - das Learning Agreement During the Mobility.

4.

Nach dem Aufenthalt - Anerkennung durchführen

Nach dem Auslandssemester erhalten Sie von der Gasthochschule ein Transcript of Records über Ihre erbrachten Leistungen. Dieses Dokument in Verbindung mit dem LA benötigen Sie, um die Studienleistungen in Ihrer Fakultät anerkennen lassen zu können. Erneut ist der Ansprechpartner die Anerkennungsstelle Ihrer Fakultät. Die Anerkennung der individuellen Leistungen ist freiwillig, nicht verpflichtend. Sie finden den Link zu Ihrer Fakultät weiter unten. 

Er­läu­te­run­gen

Lear­ning Agree­ment

 

Vor dem Aufenthalt

Das Learning Agreement ist ein Vertrag zwischen Heimat-, Gasthochschule und dem*der Studierenden über die Wahl der Kurse und deren Anerkennung. Es garantiert Ihnen eine Anerkennug der Auslandsstudienleistungen an der Universität Paderborn nach Ihrer Rückkehr.

Das LA ist vor Ihrem Auslandsaufenthalt anzufertigen. Anerkennung findet grundsätzlich in den Fakultäten statt. Dort finden Sie auch Ihre Ansprechpartner bezüglich des Learning Agreements. In allen Fakultäten sind die Prozesse unterschiedlich, informieren Sie sich daher ausführlich auf der Homepage Ihrer Fakultät.

Ohne LA ist eine Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen in der Regel nicht möglich. Es ist jedoch nicht verpflichtend, sich alle Leistungen aus dem LA hinterher tatsächlich anrechnen zu lassen. Es dient zu Ihrer Absicherung.

  • Das Learning Agreement im Erasmus+ Raum: Es ist verpfichtender Bestandteil des Erasmus+ Stipendiums und wird bereits weitgehend digital verschickt (Digitales Learning Agreement = DLA). Dies ist ein geführter Prozess, die digitale wie auch die PDF-Variante werden Ihnen zu gegebener Zeit in Mobility-Online zur Verfügung gestellt. Die Erasmus+ Koordination gibt Ihnen zudem Hilfestellung in Form von Infoveranstaltungen und Anleitungen. Das LA muss bis zu dem im Erasmus+ Fördervertrag vereinbarten Startdatum (sofern es keine ehere Frist Ihrer Gasthochschule gibt) vollständig unterschrieben vorliegen. Die Auszahlung der ersten Erasmus+ Stipendienrate ist hieran gebunden.
     
  • Das Learning Agreement außerhalb des Erasmus+ Programms (Weltweit und Freemover): Sie nutzen ein PDF Dokument, welches in unserem Download-Bereich zur Verfügung steht. Das International Office benötigt das LA nicht. Es dient rein zu Ihrer persönlichen Absicherung und bleibt in Ihrer Obhut.

Da die Prozesse zur Anerkennung in den Fakultäten i.d.R. viele Wochen in Anspruch nehmen können, beginnen Sie umgehend, nachdem wir Sie an der Gasthochschule nominiert haben, mit der Bearbeitung. Einige Gasthochschulen stellen Ihnen die benötigen Informationen zur Kurswahl proaktiv bereit, bei anderen müssen Sie eigenständig auf der Webseite der Hochschule recherchieren, oder ggf. bei Kontaktpersonen freundlich nachfragen. Sollte der Kurskatalog Ihrer Gasthochschule für das entsprechende akademische Jahr noch nicht verfügbar sein, orientieren Sie sich bitte an vorherigen Kurskatalogen oder fragen Sie bei der Gasthochschule höflich nach. Sind Sie durch die Gasthochschule verpflichted bereits vor der Erstellung des LA die Kurse festzulegen, tragen Sie bitte auch nur diese Kurse in das LA ein.

 

Während des Aufenthalts

Es ist möglich und normal, dass Sie die gewählten Kurse nach Ankunft an der Gasthochschule noch einmal ändern müssen (z.B. durch Überschneidung gewählter Kurse, weil man keinen Platz erhalten hat, sich Kurstitel oder Zeiten geändert haben, Kurse abgesagt wurden, oder weil Kurskataloge noch nicht finalisiert waren). Das ist kein Problem. Für etwaige Änderungen steht Ihnen dann das Learning Agreement "During the Mobility" (Erasmus+) bzw. das Dokument During the Mobility (Weltweit und Freemover) im Download-Bereich zur Verfügung.

An­er­ken­nung und No­te­n­um­rech­nung

Die Umrechung von Noten aus dem Ausland erfolgt anhand von Notenumrechnungstabellen, die Sie auf den o.g. Webseiten der Fakultäten finden. Gibt es für Ihre Partneruniversität keine Umrechung in einer Tabelle, wird die Modifizierte Bayrische Formel angewandt. Informieren Sie sich in Ihrer Fakultät zur Notenumrechungsmethode für Ihren Auslandsaufenthalt.

Nach Abschluss Ihres Auslandsstudiums kann mit dem Learning Agreement und dem Transcript of Records der Partnerhochschule die Anrechnung der Studienleistungen durch die Fakultät vorgenommen werden. Für die Anerkennung sind in letzter Instanz die jeweiligen Prüfungsausschüsse Ihre Faches zuständig. Bei Problemen mit der Anerkennung und Beschwerden wenden Sie sich deshalb bitte zunächst an Ihren*Ihre Prüfungsausschussvorsitzende*n. Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten der Beschwerdeführung.

Di­plo­ma Sup­ple­ment

Zusammen mit Ihrem Zeugnis wird allen Studierenden der Universität Paderborn ein Diploma Supplement ausgehändigt bzw. digital zur Verfügung gestellt. Es ist ein ergänzendes, standisiertes Dokument zum Hochschulabschlusszeugnis, das Inhalt, Niveau, Kontext und Status des Studiums international verständlich beschreibt. Eine separate Beantragung des Diploma Supplement ist nicht notwendig. Für weitere Fragen zum Diploma Supplement wenden Sie sich bitte an das Prüfungsmanagement.

Hil­fe zur No­te­n­um­rech­nung

Notenumrechnung am Beispiel der Modifizierten Bayrischen Formel

Leit­li­nie An­er­ken­nung

Die Leitlinie der Universität Paderborn zur Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland