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Das Digitale Learning Agreement

Allgemeine Informationen zum Digitalen Learning Agreement finden Sie auf dieser Website. Ab dem akademischen Jahr 2023/24 müssen die Digitalen Learning Agreements online über Mobility Online abgeschlossen werden (Ausnahme UK).

1. Informieren Sie sich zuerst auf den Webseiten der verschiedenen Fakultäten über die fakultätsspezifischen Regelungen und

2. nutzen danach das Tutorial zur Erstellung des Digitalen Learning Agreements (DLA).

Learning Agreement "Before the mobility"

Das Learning Agreement "Before the mobility" beinhaltet die (vorläufige) Kurswahl an der Partnerhochschule (Table A) sowie die Anerkennung dieser Kurse an der Universität Paderborn (Table B).
Das Learning Agreement ist vor Beginn Ihrer Mobilität anzufertigen und von allen Beteiligten unterzeichnet in Mobility Online hochzuladen.
Wir empfehlen Ihnen die folgenden Schritte zur Bearbeitung:

  • Auswahl der Kurse an der Partnerhochschule mit Hilfe des (Online-)Kurskatalogs (ggf. des Vorjahres), den Sie von der Partnerhochschule erhalten werden.
  • Informieren Sie sich über den Anerkennungsprozess Ihrer Fakultät.
  • Beratung durch Ihre*n Programmbeauftragte*n und/oder Anerkennungsbeauftragte*n an der Universität Paderborn
  • Lektüre der Erfahrungsberichte ehemaliger Studierender
  • Folgen Sie den Hinweisen zur Erstellung des Online Learning Agreements (online ab April). Bitte beachten Sie, dass Sie mindestens 24 ECTS an der Gasthochschule belegen müssen.
  • Laden Sie anschließend das vollständige OLA Learning Agreement (alle Seiten, alle Unterschriften) als PDF in Mobility Online hoch.
Learning Agreement "During the mobility"

Das Learning Agreement "During the mobility" beinhaltet Änderungen der Kurswahl an der Partnerhochschule (Table A) sowie die geänderte Anerkennung dieser Kurse an der Universität Paderborn (Table B).
Das Dokument ist bis fünf Wochen nach Beginn der Mobilität (Vorlesungsbeginn) zu erstellen und von allen Beteiligten unterzeichnet in Mobility Online hochzuladen.
Wir empfehlen Ihnen die folgenden Schritte zur Bearbeitung:

Bitte beachten Sie, dass weiterhin 24 ECTS an der Gasthochschule belegt sein müssen.

Learning Agreement "After the mobility"

Das Learning Agreement "After the mobility" beinhaltet eine Übersicht Ihrer an der Partnerhochschule erbrachten Prüfungsleistungen sowie deren Anerkennung an der Universität Paderborn.
Das Learning Agreement "After the mobility" ist kein von Ihnen zu erstellendes Dokument, sondern besteht aus zwei separaten einzureichenden Dokumenten:

1. Transcript of Records der Partnerhochschule:

  • Zeugnis Ihres*r Auslandssemester mit belegten Kursen, ECTS-Zahl, Noten etc. Das Transcript of Records wird entweder an das International Office der Universität Paderborn oder an Sie selbst geschickt. Wir benachrichtigen Sie, sobald das Transcript bei uns ankommt. Laden Sie das Dokument bitte unmittelbar nach Erhalt in Mobility Online hoch.
  • Auf dem Trancript of Records müssen mindestens 15 erfolgreich bestandene ECTS vermerkt sein.
  • Sollten Sie weniger als 15 ECTS bestehen, müssen Sie eine ausführliche, detaillierte, schriftliche Begründung einreichen, weswegen es nicht möglich war ausreichend ECTS zu bestehen. Diese Begründung wird dann in die Prüfung miteinbezogen, ob Sie das Erasmus+ Stipendium zurückzahlen müssen, oder ob es höhere Umstände gab, die Sie an der erfolgreichen Erfüllung dieses Kriteriums gehindert haben.

2. Leistungsübersicht des Prüfungssekretariats:

  • Nach Abschluss Ihres Auslandsstudiums kann mit den Learning Agreements und dem Transcript of Records der Partnerhochschule die Anerkennung der Studienleistungen in Ihrer Fakultät vorgenommen werden. Bitte informieren Sie sich in Ihrer Fakultät nach dem für Sie gültigen Anerkennungsverfahren und lassen Sie anschließend die anerkannten Kurse im Zentralen Prüfungssekretariat in PAUL registrieren.
  • Bitte lassen Sie sich nach erfolgter Anerkennung eine Leistungsübersicht vom Prüfungssekretariat ausstellen, in der die aus dem Auslandsaufenthalt anerkannten Prüfungsleistungen gekennzeichnet sind. Bitte laden Sie auch dieses Dokument unmittelbar in Mobility Online hoch.
DLA Tutorial

Hier finden Sie Tutorials zur Nutzung des DLA:
Digital Learning Agreement
Digital Learning Agreement - Changes

Das Learning Agreement

Das Learning Agreement ist der Vertrag zwischen Heimat-, Gasthochschule und Studierendem*r über die Wahl der Kurse und deren Anerkennung.

Wichtige Hinweise

Die an der Partnerhochschule geplanten Kurse müssen einen Umfang von mind. 24 ECTS pro Semester haben. Hierzu können auch fachfremde Kurse (Sprachkurse, landeskundliche Seminare etc.) zählen.

Nach der Mobilität müssen Sie mind. 15 erfolgreich bestandene ECTS pro Semester auf Ihrem ToR der Partnerhochschule nachweisen können. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Sie Ihr Erasmus+ Stipendium unter Umständen zurück zahlen.

Die Universität der Informationsgesellschaft