Das Digitale Learning Agreement

Das Digitale Learning Agreement ist ein Vertrag zwischen der Heimat-, Gasthochschule und Ihnen über die Wahl der Kurse und deren Anerkennung. Der Zweck des Digitalen Learning Agreements besteht darin, eine transparente und effiziente Vorbereitung des Austauschs zu ermöglichen und sicherzustellen, dass Sie eine Anerkennung für die im Ausland erfolgreich absolvierten Aktivitäten erhalten. Erst wenn das DLA von allen dreien Parteien unterschrieben worden ist, gilt es als vollständig.

Ab dem akademischen Jahr 2023/24 muss das Digitale Learning Agreement online über Mobility Online erstellt werden. Eine Ausnahme bildet hier das Vereinigte Königreich. Hier muss das Papierform Learning Agreement erstellt werden, welches Sie von Frau Boubaker per Email erhalten.

Bevor Sie das DLA in Mobility Online erstellen empfehlen wir Ihnen zunächst folgende Schritte:

1. Machen Sie sich zunächst ein umfassendes Bild über die an Ihrer Gasthochschule angebotenen Kurse. Schauen Sie hier, falls vorhanden, in den aktuellen Kurskatalog nach. Falls dieser noch nicht vorliegen sollte, können Sie sich zunächst auch an die Kurskataloge der Vorjahre orientieren.

2. Informieren Sie sich über den Anerkennungsprozess an Ihrer Fakultät.

3. Lesen Sie sich dieses Tutorial gründlich durch und nehmen Sie den Termin für die DLA-Infoveranstaltung wahr. Sie erhalten hierzu eine Einladung per Email von Frau Boubaker.

4. Anschließend können Sie dann mit dem Ausfüllen des DLAs in Mobility Online starten.

Das Learning Agreement "Before the mobility" beinhaltet die (vorläufige) Kurswahl an der Partnerhochschule (Table A) sowie die Anerkennung dieser Kurse an der Universität Paderborn (Table B).
Das Learning Agreement ist vor Beginn Ihrer Mobilität anzufertigen und von allen Beteiligten unterzeichnet in Mobility Online hochzuladen.
Wir empfehlen Ihnen die folgenden Schritte zur Bearbeitung:

  • Auswahl der Kurse an der Partnerhochschule mit Hilfe des (Online-)Kurskatalogs (ggf. des Vorjahres), den Sie von der Partnerhochschule erhalten werden.
  • Informieren Sie sich über den Anerkennungsprozess Ihrer Fakultät.
  • Beratung durch Ihre*n Programmbeauftragte*n und/oder Anerkennungsbeauftragte*n an der Universität Paderborn
  • Lektüre der Erfahrungsberichte ehemaliger Studierender
  • Folgen Sie den Hinweisen zur Erstellung des Online Learning Agreements (online ab April). Bitte beachten Sie, dass Sie mindestens 24 ECTS an der Gasthochschule belegen müssen.
  • Laden Sie anschließend das vollständige OLA Learning Agreement (alle Seiten, alle Unterschriften) als PDF in Mobility Online hoch.

Das Learning Agreement "During the mobility" beinhaltet Änderungen der Kurswahl an der Partnerhochschule (Table A) sowie die geänderte Anerkennung dieser Kurse an der Universität Paderborn (Table B).
Das Dokument ist bis fünf Wochen nach Beginn der Mobilität (Vorlesungsbeginn) zu erstellen und von allen Beteiligten unterzeichnet in Mobility Online hochzuladen.
Wir empfehlen Ihnen die folgenden Schritte zur Bearbeitung:

Bitte beachten Sie, dass weiterhin 24 ECTS an der Gasthochschule belegt sein müssen.

Das Learning Agreement "After the mobility" beinhaltet eine Übersicht Ihrer an der Partnerhochschule erbrachten Prüfungsleistungen sowie deren Anerkennung an der Universität Paderborn.
Das Learning Agreement "After the mobility" ist kein von Ihnen zu erstellendes Dokument, sondern besteht aus zwei separaten einzureichenden Dokumenten:

1. Transcript of Records der Partnerhochschule:

  • Zeugnis Ihres*r Auslandssemester mit belegten Kursen, ECTS-Zahl, Noten etc. Das Transcript of Records wird entweder an das International Office der Universität Paderborn oder an Sie selbst geschickt. Wir benachrichtigen Sie, sobald das Transcript bei uns ankommt. Laden Sie das Dokument bitte unmittelbar nach Erhalt in Mobility Online hoch.
  • Auf dem Trancript of Records müssen mindestens 15 erfolgreich bestandene ECTS vermerkt sein.
  • Sollten Sie weniger als 15 ECTS bestehen, müssen Sie eine ausführliche, detaillierte, schriftliche Begründung einreichen, weswegen es nicht möglich war ausreichend ECTS zu bestehen. Diese Begründung wird dann in die Prüfung miteinbezogen, ob Sie das Erasmus+ Stipendium zurückzahlen müssen, oder ob es höhere Umstände gab, die Sie an der erfolgreichen Erfüllung dieses Kriteriums gehindert haben.

2. Leistungsübersicht des Prüfungssekretariats:

  • Nach Abschluss Ihres Auslandsstudiums kann mit den Learning Agreements und dem Transcript of Records der Partnerhochschule die Anerkennung der Studienleistungen in Ihrer Fakultät vorgenommen werden. Bitte informieren Sie sich in Ihrer Fakultät nach dem für Sie gültigen Anerkennungsverfahren und lassen Sie anschließend die anerkannten Kurse im Zentralen Prüfungssekretariat in PAUL registrieren.
  • Bitte lassen Sie sich nach erfolgter Anerkennung eine Leistungsübersicht vom Prüfungssekretariat ausstellen, in der die aus dem Auslandsaufenthalt anerkannten Prüfungsleistungen gekennzeichnet sind. Bitte laden Sie auch dieses Dokument unmittelbar in Mobility Online hoch.
DLA Tutorial

Hier finden Sie Tutorials zur Nutzung des DLA:
Digital Learning Agreement
Digital Learning Agreement - Changes

Das Learning Agreement

Das Learning Agreement ist der Vertrag zwischen Heimat-, Gasthochschule und Studierendem*r über die Wahl der Kurse und deren Anerkennung.

Wichtige Hinweise

Die an der Partnerhochschule geplanten Kurse müssen einen Umfang von mind. 24 ECTS pro Semester haben. Hierzu können auch fachfremde Kurse (Sprachkurse, landeskundliche Seminare etc.) zählen.

Nach der Mobilität müssen Sie mind. 15 erfolgreich bestandene ECTS pro Semester auf Ihrem ToR der Partnerhochschule nachweisen können. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Sie Ihr Erasmus+ Stipendium unter Umständen zurück zahlen.