FAQs
Letzte Aktualisierung: Juli 2025
Hier finden Sie häufig gestellte und relevante Fragen und Antworten im Bezug auf den DSH-Kurs.
Organisatorisches vor Kursbeginn
1.1 Wer kann teilnehmen?
Der Kurs richtet sich an internationale Studieninteressierte ohne ausreichende Deutschkenntnisse für ein deutschsprachiges Fachstudium (ab Niveau A2)
1.2 Wer kann sich nicht bewerben?
Studierende englischsprachiger Masterprogramme und Austauschstudierende – diese nutzen andere Angebote (z.B. semesterbegleitende Kurse)
1.3 Wann startet der Kurs?
Achtung: Keine regulären Bewerbungen 2026 möglich
1.4 Wie lange dauert der Kurs insgesamt?
Mindestens 3 Monate (bei Vorkenntnissen bis C1), bei niedrigem Niveau bis zu 12 Monate. Jede nicht bestandene Stufe wird wiederholt
1.5 Wer veranstaltet den Kurs?
Das Zentrum für Sprachlehre (ZfS) in Kooperation mit dem International Office
1.6 Auf welchem Sprachniveau beginnt der Kurs?
Die Kurse starten ab Niveau B1. Vor der Einschreibung muss ein Nachweis über Deutschkenntnisse auf A2-Niveau erbracht werden. Die Kurseinteilung erfolgt dann durch einen verpflichtenden Einstufungstest, unabhängig von vorhandenen Sprachzertifikaten.
1.7 Welche Kursstufen gibt es?
Es gibt verschiedene Niveaustufen (z. B. Mittelstufe I/II/II+ Oberstufe), die auf den Einstufungstest abgestimmt sind und gezielt auf die DSH-Prüfung vorbereiten
1.8 Startniveau
Die Kurse beginnen ab dem Niveau B1. Voraussetzung für die Einschreibung ist ein Nachweis über Deutschkenntnisse auf mindestens A2-Niveau. Unabhängig von vorhandenen Zertifikaten ist vor Kursbeginn ein verpflichtender Online-Einstufungstest durchzuführen, um das genaue Sprachniveau festzustellen.
1.9 Wann bin ich von der Teilnahme am DSH-Kurs befreit?
Sie sind von der Teilnahme am DSH-Kurs der Universität Paderborn befreit, wenn Sie einen der folgenden Nachweise über deutsche Sprachkenntnisse besitzen. Diese Zertifikate berechtigen Sie direkt zur Bewerbung für einen deutschsprachigen Studiengang:
- DSH-Zeugnis mit mindestens DSH-2 (erworben an einer deutschen Hochschule oder einem Studienkolleg nach der HRK-Rahmenordnung)
- TestDaF mit Niveaustufe 4 in allen vier Prüfungsteilen
- Deutsches Sprachdiplom (DSD) Stufe II der Kultusministerkonferenz
- Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts
- Kleines oder Großes Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts
- Goethe-Zertifikat C2
- telc Deutsch C1 Hochschule
- Feststellungsprüfung an einem staatlichen Studienkolleg in Deutschland
Besitzen Sie eines dieser Zertifikate, ist keine Bewerbung für den DSH-Kurs erforderlich. Sie können sich direkt für ein Studium an der Universität Paderborn bewerben.
Weitere Informationen zur Studienbewerbung finden Sie auf den Seiten des International Office.
2.1 Welche Voraussetzungen gelten?
- Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung (Anabin/DAAD Zulassungsdatenbank prüfen).
- Nachweis eines Deutschzertifikats auf A2-Niveau oder höher vor Studienbeginn.
- Der DSH-Kurs richtet sich ausschließlich an Studieninteressierte, die nach erfolgreicher Teilnahme und Bestehen der DSH-Prüfung an der Universität Paderborn ein Studium an der Universität Paderborn aufnehmen möchten.
2.2 Welche Unterlagen benötige ich?
• Zulassungsantrag (unterzeichnet).
• Abschlusszeugnisse des Sekundarabschlusses und/oder des Bachelorabschlusses inklusive Transkripte (Notenübersichten).
• Offizielle Übersetzungen der Zeugnisse und Transkripte, sofern diese nicht in Deutsch, Englisch oder Französisch vorliegen.
• APS-Zertifikat (nur für Bewerberinnen aus China, Vietnam oder Indien erforderlich).
• Aufenthaltstitel und Wohnsitznachweis (bei Bewerberinnen mit Asyl- oder Flüchtlingsstatus).
• Weitere detaillierte Informationen unter folgender Seite: Bewerbung DSH-Kurs | Universität Paderborn
2.3 Wann beginnt die Bewerbung?
- Achtung: Keine regulären Bewerbungen 2026 möglich
2.4 Wann gibt es Zulassungsentscheidungen?
Bis zu acht Wochen nach Fristende. Bitte keine Rückfragen während dieser Zeit.
2.5 Ich habe bald einen Visumstermin, aber noch keine Zulassung. Was tun?
Senden Sie Ihre Einladung zum Visumstermin als PDF mit Ihrer AZ-Nummer an io.dsh@zv.uni-paderborn.de, damit ggf. eine priorisierte Bearbeitung erfolgen kann.
2.6 Kann ich Gebühren zahlen und eine neue Zulassung bekommen?
Nein, Gebühren können nur innerhalb der mitgeteilten Fristen bezahlt werden. Eine Übertragung auf das nächste Semester ist nicht möglich. Bei Nichteinhaltung der Fristen erfolgt eine umgehende Rückerstattung der Gebühren.
2.7 Habe ich durch den DSH-Kurs eine bedingte Zulassung zum Studium?
Nein. Die Zulassung zum DSH-Kurs gilt nicht als bedingte Zulassung zum Fachstudium.
Eine Bewerbung für ein Fachstudium muss separat erfolgen und wird erst nach dem DSH-Kurs bearbeitet.
3.1 Wann und wie kann ich mich einschreiben?
Die Einschreibung ist nur innerhalb der mitgeteilten Fristen möglich. Eine vorzeitige oder nachträgliche Immatrikulation ist nicht erlaubt. Schicken Sie nicht unaufgefordert die Gebühren. Dies führt nicht zu Einschreibung. Nach der erfolgreichen Einschreibung erhalten Sie eine Immatrikulationsbescheinigung.
3.2 Wann und wie muss ich mich einschreiben?
Nach Zulassung:
- Oktober-Kurs: 11. August – 05. September
- per E‑Mail mit PDF-Dokumenten (Zulassung, Antrag, Ausweis, Nachweis der Überweisung der Semestergebühr und Kursgebühr, ggf. Vollmacht)
- Genaue Einschreibezeit sowie benötigte Unterlagen im Zulassungsbescheid enthalten.
3.3 Wo sende ich die Unterlagen hin?
- EU/Internationale Teilnehmende: io.DSH.registration@zv.uni-paderborn.de
- Geflüchtete: io-refugees@zv.uni-paderborn.de (Universität Paderborn).
3.4 Ich habe mich eingeschrieben, aber mein Visum ist noch nicht da. Was muss ich machen?
- Bei Verspätung: Einschreibung stornieren (Meldepflicht per E-Mail). Fristen sind verbindlich. Ausnahmen sind nicht möglich. Bei einer Stornierung außerhalb der Fristen ist eine erneute Bewerbung erforderlich.
3.5 Wann bekomme ich meine Immatrikulationsbescheinigung
Nach fristgerechter erfolgreicher Einschreibung.
Weitere detaillierte Informationen unter folgender Seite: Einschreibung | Universität Paderborn
4.1 Ist Verschiebung möglich?
Ja, eine Verschiebung der Einschreibung ist möglich – bis zu drei Mal, jeweils von einem Semester auf das nächste. Es ist jedoch nicht erlaubt, mehrere Semester gleichzeitig zu überspringen. Diese Möglichkeit richtet sich an Teilnehmende, die z. B. aufgrund von Visumsverzögerungen oder Problemen bei der Wohnungssuche nicht rechtzeitig nach Deutschland einreisen können und sich daher nicht für den Kurs einschreiben können, für den sie bereits eine Zulassung erhalten haben.
4.2 Fristen - Wie beantrage ich die Verschiebung?
Nach Erhalt der Zulassung können Sie Ihre Zulassung maximal dreimal auf ein späteres Semester (z.B. Oktober auf April) verschieben lassen. Den Antrag auf Verschiebung sollten Sie spätestens bis zur unten genannten Frist per E-Mail an io.dsh@zv.uni-paderborn.de
Fristen für die Verschiebung
Bis zum 30. November Verschiebung auf April
Bis zum 31. Mai Verschiebung auf Oktober
Wichtig: Bitte geben Sie im Betreff der E-Mail deutlich an, z. B.:
„Verschiebung der Zulassung (DSH-Kurs) – AZ.-Nummer (xxxxx) – Matrikelnummer (xxxxxxx)“.
Weitere detaillierte Informationen unter folgender Seite: Zulassung | Universität Paderborn
5.1 Welche Gebühren fallen an?
- Semesterbeitrag (einmal pro Semester): aktuell 323,80 €. Sparkasse Paderborn-Detmold.
- Kursgebühren: 500 € pro Kursstufe (inkl. Prüfung). Landesbank Hessen-Thüringen.
5.2 Wie werden die Beiträge gezahlt?
- Semesterbeitrag an Sparkasse Paderborn-Detmold (IBAN DE74...)
- Kursgebühr an Landesbank Hessen-Thüringen (IBAN DE22...)
5.3 Gibt es Ausnahmen bezüglich der Gebühren?
Geflüchtete können Fördermöglichkeiten über NRWege prüfen – vor Zahlung diesbezüglich melden
Weitere detaillierte Informationen unter folgender Seite: Gebühren | Universität Paderborn
Start in Paderborn & an der Universität
6.1 Einstufungstest
Der Einstufungstest wird über die Plattform KOMO durchgeführt. Vom ZfS erhalten Sie eine E-Mail mit den erforderlichen Anleitungen, wie Sie Zugriff auf den Test erhalten. Bitte beachten Sie, dass für den Einstufungstest keine TAN benötigt wird.
6.2 Teilnahmebescheinigung
Die Teilnahmebescheinigung erhalten Sie von Ihrer Lehrkraft zwei Wochen nach Kursbeginn. Melden Sie sich hierfür für weiterführende Informationen bei dshf@campus.uni-paderborn.de
6.3 Kann ich den Kurs pausieren?
Eine Pausierung des Kurses ist nur bis spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn möglich. Hierfür muss eine E-Mail mit einer kurzen Begründung an io.DSH.registration@zv.uni-paderborn.de geschickt werden. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Während der Pause gelten Sie nicht mehr als eingeschrieben. Dies kann Auswirkungen auf Ihren Aufenthaltsstatus, Uni-Account und Semesterticket haben.
6.4 Wie ist der Kurs aufgebaut und muss ich in Präsenz teilnehmen?
Der DSH-Kurs ist ein Intensivkurs mit Unterricht an mehreren Tagen pro Woche. Die Teilnahme ist ausschließlich in Präsenz möglich – eine Online-Teilnahme ist nicht vorgesehen. Bitte reisen Sie daher nur nach Deutschland ein, wenn Sie sicherstellen können, regelmäßig und pünktlich vor Ort am Unterricht teilzunehmen. Andernfalls wird dringend empfohlen, den Kursplatz rechtzeitig zu verschieben oder zu stornieren. Den detaillierten Wochen- und Stundenplan finden Sie einen Tag vor Kursbeginn auf der ZfS-Webseite unter: https://www.uni-paderborn.de/zfs/dsh-kurse/quartalsplan-raeume.
6.5 Ich kann später anreisen – ist eine verspätete Teilnahme möglich?
Wenn Ihr Visum erst nach Kursbeginn gültig ist, können Sie in Ausnahmefällen verspätet teilnehmen. Sie müssen den verpassten Inhalt eigenständig nachholen. Eine verspätete Teilnahme ist nicht empfohlen.
6.6 Was passiert bei Nicht-Bestehen?
Nicht bestandene Stufen müssen wiederholt werden, Kursdauer verlängert sich.
Das Semesterticket erhalten Sie, wenn Sie sich innerhalb der Einschreibphase fristgerecht per E-Mail für den Kurs angemeldet und alle erforderlichen Unterlagen sowie den Nachweis über die Zahlung der Semester- und Kursgebühren eingereicht haben. Etwa zwei Wochen nach Ende der Einschreibphase erhalten Sie eine TAN, mit der Sie Ihren Uni-Account aktivieren können. Über diesen Zugang können Sie anschließend Ihr Semesterticket generieren. Alle weiteren Informationen dazu finden Sie in der E-Mail, in der auch Ihre Immatrikulationsbescheinigung enthalten ist. Wird über AStA bereitgestellt in Zusammenarbeit mit DB. Infos & technische Unterstützung über AStA bzw. ZIM.
Weitere detaillierte Informationen finden Sie in der E-Mail mit Ihrer Immatrikulationsbescheinigung und Semesterticket - AStA der Universität Paderborn.
8.1 Welche Krankenversicherung ist nötig?
Während der Teilnahme an den DSH-Kursen ist der Abschluss einer privaten deutschen Krankenversicherung erforderlich. Eine gesetzliche Krankenversicherung ist erst mit Beginn eines regulären Fachstudiums möglich. Für EU-Bürger*innen reicht in der Regel die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) aus. Nicht-EU-Bürger*innen benötigen eine private deutsche Krankenversicherung für die Dauer des DSH-Kurses. Hinweis: Eine geeignete Versicherung ist Voraussetzung für die Einschreibung.
8.2 Weitere Versicherungen empfohlen?
Privat-Haftpflicht- und Unfallversicherung empfohlen.
Weitere detaillierte Informationen finden Sie unter folgender Seite: Versicherung | Universität Paderborn
9.1 Geht mein Studium nach bestandener DSH automatisch weiter?
Nein. Ein automatischer Übergang ins Fachstudium erfolgt nicht. Sie müssen Ihren Studienwunsch aktiv beim International Office bestätigen und sich für einen Studienplatz bewerben. Dies ist bereits ab der Mittelstufe II oder Oberstufe möglich. Wenden Sie sich dazu rechtzeitig an das International Office und beachten Sie die Bewerbungsfristen sowie die einzureichenden Unterlagen.
9.2 Wie und wann bewerbe ich mich?
Die Bewerbung für ein Fachstudium an der Universität Paderborn erfolgt während der Mittelstufe II oder der Oberstufe des DSH-Kurses. Mit Ihrem Uni-Account, können Sie sich intern über das Bewerbungsportal PAUL bewerben. Bitte beachten Sie: Zulassungsbeschränkungen (NC) sowie fachliche Zugangsvoraussetzungen bleiben weiterhin gültig und müssen erfüllt werden.
9.3 Besteht Zulassungsgarantie?
Nein. Eine Zulassung zum DSH-Kurs bedeutet keine automatische Zulassung zum Fachstudium. Die Entscheidung über Ihre Aufnahme in ein Studienfach erfolgt unabhängig vom DSH-Kurs. Zulassungsbeschränkungen (Numerus Clausus) und fachspezifische Voraussetzungen sind weiterhin entscheidend für die Vergabe eines Studienplatzes.
9.4 Kann ich Studienleistungen anrechnen lassen?
Das entscheidet die zuständige Fachabteilung nach erfolgreichem Abschluss des DSH-Kurses.
9.5 Wer ist Ansprechpartner?
Simone Rudolph Brandão (I4.110), Beratungszeiten Mi 13:30–14:30. E-Mail: Simone.Brandao@zv.uni-paderborn.de
Gibt es Sonderregelungen?
Ja, frühere Fristen, Beratung durch Koordinator Volker Verhoff.
Weitere detaillierte Informationen finden Sie unter folgender Seite: Flüchtlinge willkommen | Universität Paderborn
11.1 Wo kann ich eine Wohnung finden?
- Wohnheime: Studierendenwerk Paderborn
- Weitere Unterstützung: AStA-Internationales
11.2 Soziale Kontakte & Netzwerke
- Ausländische Studierendenvertretung: ASV
11.3 Ich habe mentale oder persönliche Schwierigkeiten – wo bekomme ich Hilfe?
- Lehrkräfte, Frau Adelio, International Office als erste Anlaufstellen
- Mentale Gesundheit: Infoseite
- Notfallkontakte: Telefonliste
- Pausierung (E-Mail an: io.DSH.registration@zv.uni-paderborn.de
Sie wird nach der Einschreibung per Post (bei Angabe einer deutschen Adresse) oder vor Ort im Service Center (bei Angabe einer ausländischen Adresse) oder Notebook-Café (Gebäude H) unter Vorlage Ihres Ausweises und Ihrer Immatrikulationsbescheinigung ausgehändigt. Die TAN benötigen Sie u. a. für die Erstellung Ihres Uni-Accounts, Studierendenausweis und Semestertickets. Wichtig: Die TAN-Vergabe per E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Service, Info, Downloads
Da der DSH-Kurs kein Vollstudium ist, kann keine Exmatrikulationsbescheinigung erstellt werden. Sie können allerdings bei Kursabbruch eine Teilnahmeverlaufsbescheinigung erhalten. Hierfür müssen Sie folgende E-Mail-Adresse mit Ihrem Anliegen kontaktieren: io.dsh.registration@zv.uni-paderborn.de.
International Office – Info-Point – Allgemeine Anfragen
- E-Mail: io.dsh@zv.uni-paderborn.de
- Hotline: +49 5251 60-1818
- Mo: 13:00–15:00
- Di: 14:30–16:00
- Mi: 10:00–12:00
- Do: 09:00–11:00
- Fr: 13:00–15:00
Service Center (Raum B0.140) – Allgemeine Anfragen
- Vorlesungszeit:
- Mo & Fr: 11:00–12:30
- Di–Do: 10:00–12:00 & 13:00–15:00
- Vorlesungsfreie Zeit:
- Mo–Do: 08:30–11:00
ZfS - Anfragen zur Kursstruktur und zum Kursinhalt
- dshf@mail.uni-paderborn.de
Bei Anfragen zur Einschreibung, Pausierung, Stornierung
- io.dsh.registration@zv.uni-paderborn.de
Bei Anfragen zu Kursgebühren
- veronika.simon@uni-paderborn.de
Fachberatung zum DSH-Kurs (bitte erst nach erster Kontaktaufnahme mit dem Infopoint kontaktieren)
- Semih Afacan Semih.Afacan@zv.uni-paderborn.de & Mara Kösters mara.koesters@uni-paderborn.de, Büro I4.122 (Termin nach Vereinbarung)
Ansprechpartner für Geflüchtete
- Volker Verhoff, Büro I4.107 (Mi/Do Sprechzeiten) - volker.verhoff@zv.uni-paderborn.de
Ansprechpartner für den Übergang vom DSH-Kurs ins Fachstudium
- Simone Rudolph Brandão, Büro I4.110, Sprechzeiten: Mi 13:30 – 14:30 Uhr. - Simone.Brandao@zv.uni-paderborn.de
15.1 Wo finde ich benötigten Dokumente?
Unter „Downloads“ (Anträge, Merkblätter, Formulare) auf der DSH-Kursseite - Downloads | Universität Paderborn
15.2 Aktuelles & Änderungen:
Im Bereich „Aktuelles“ auf der DSH-Kursseite – Hinweise zu Fristen- Aktuelles | Universität Paderborn
- DSH-Bewerbung & Infos Bewerbung DSH-Kurs | Universität Paderborn
- DSH-Einschreibung Einschreibung | Universität Paderborn
- DSH-Geflüchtete Flüchtlinge willkommen | Universität Paderborn
- Übergang ins Fachstudium Übergang ins Fachstudium | Universität Paderborn
- Aktuelle Termine Termine DSH-Kurs | Universität Paderborn
- Downloads (Formulare, Merkblätter) Downloads | Universität Paderborn
- Gebühren für den DSH-Kurs Gebühren | Universität Paderborn
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