Übergang ins Fachstudium
Ihre Zeit im studienvorbereitenden Deutschkurs an der Universtität Paderborn ist bald zu Ende, weil Sie bereits in der Mittel- oder Oberstufe des DSH-Kurses sind? Damit das International Office Ihren Übergang ins Fachstudium möglichst reibungslos organisieren kann, ist hier der Ablauf erklärt.
Aufnahme des Fachstudiums
- Bewerbung auf das Fachstudium und Fristen
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- Das International Office berücksichtigt den Studienwunsch, den Studienbewerber*innen (EU- und Nicht-EU-Angehörige) fristgerecht mit dem Formular „Aufnahme des Fachstudiums“ bestätigen müssen, wenn Sie in der Mittel- oder Oberstufe des DSH-Kurses sind. Den Antrag erhalten Sie per Mail vom International Office.
Einreichefristen:
Frist für das Wintersemester: 15.06.
Frist für das Sommersemester: 15.01.
- EU-Angehörige, die sich für ein zulassungsbeschränktes Fach bewerben (auch für zulassungsbeschränkte Bachelor Lehramtsstudiengänge („UNI-NC“ im Studienangebot)), müssen sich zusätzlich beim Studierendensekretariat online bewerben
- Ausnahme: Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, bewerben Sie sich bitte unabhängig vom Studiengang online beim Studierendensekretariat.
- Aktuelles Studienangebot
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Das komplette Studienangebot der Universität Paderborn finden Sie hier: https://www.uni-paderborn.de/studienangebot/
Es werden nicht alle Studiengänge zum Sommersemester angeboten.
„Uni-NC“ hinter dem Studiengang bedeutet, dass es Zulassungsbeschränkungen gibt. Es steht eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung, ein Teil davon wird an internationale Studierende vergeben und zwar in der Reihenfolge ihrer Sekundarabschlussnoten. Eine Zulassung ist hier also nicht sicher!
Wenn Sie auf den Studiengang klicken, sehen Sie immer die gleiche Struktur dahinter, man kann z.B. nach Beratungsmöglichkeiten schauen und sieht die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen. Bitte lesen diese sorgfältig durch!
Eignungsprüfungen für das kommende Semester: http://www.uni-paderborn.de/zv/3-3/formalitaeten/eignungspruefung/
- Termine: Zulassung --> Einschreibung --> Durchstarten im Studium
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- Die Zulassungsverfahren für das Sommersemester führen wir im Januar / Februar und für das Wintersemester im Juli / August durch
- Einschreibungszeiträume: für das Sommersemster im März und für das Wintersemester im September (die genauen Daten erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid)
- Die Vorlesungszeiten im Überblick
- Orientierungsveranstaltungen: in der Woche vor dem voraussichtlichen Vorlesungsbeginn
- Anrechnung aus Studienzeiten in Ihrem Heimatland
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Wenn Sie sich für ein Fach bewerben, das Sie bereits in Ihrem Heimatland studiert haben, ist unter Umständen eine Anrechnung von Studienleistungen und eine Studienaufnahme (höheres Fachsemester) möglich. Sollte dieses für Sie zutreffen, wenden Sie sich bitte möglichst früh, spätestens aber zum 15.01. / 15.06. an das International Office.
Hierfür werden immer aussagekräftige Nachweise benötigt. Neben Ihren Fächer- und Notenübersichten braucht es Modul- und Studiengangsbeschreibungen in deutscher oder englischer Sprache. Sie können dafür auch einen Link zu der entsprechenden Seite Ihrer ehemaligen Universität verwenden.
- Einschreibeunterlagen
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Bitte erst nach der Zulassung einreichen!
Welche Unterlagen Sie bei Ihrer Einschreibung im International Office vorlegen müssen, steht im Zulassungsbescheid, den wir Ihnen zuschicken.
In jedem Falle für die Immatrikulation einzureichen sind:
- Vorlage und Kopie des Reisepasses mit gültigem Studienvisum und der Aufenthaltserlaubnis
- Aktuelle Versicherungsbescheinigung
- Antrag auf Einschreibung
- Quittung über den gezahlten Semesterbeitrag
HINWEIS: Das Semesterunterlagen werden Ihnen nach der Einschreibung per Post zugeschickt.
Bewerbung und Anrechnungsprozess für Masterstudiengänge
Sie möchten nach Absolvierung der DSH einen Masterstudiengang an der Universität Paderborn belegen? Dann wird Ihr vorhergehender Bachelorstudiengang auf Gleichwertigkeit geprüft.
- Anerkennungsprozess
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1. Das Formular „Aufnahme des Fachstudiums“ haben Sie eingereicht?
2. Dem International Office liegen alle erforderlichen Dokumente für die Prüfung vor? (Fächer- und Notenübersicht, Abschlusszeugnis, ggf. weitere Dokumente --> siehe Hinweise zu Masterstudiengängen im Bereich Wirtschaftswissenschaften und Maschinenbau.)
Dann wird durch das International Office im nächsten Schritt ein Anrechnungsvorschlag für den gewünschten Masterstudiengang erstellt und an den zuständigen Prüfungsausschuss weitergeleitet.Der Prüfungsausschuss entscheidet anhand der Zeugnisse, ob der direkte Einstieg in den Masterstudiengang möglich ist.
Das International Office informiert Sie im Anschluss über die Prüfung per Email.
Da die Beurteilung eines Anrechnungsvorschlags seitens der Prüfungsausschüsse einige Zeit in Anspruch nehmen kann, geben Sie das Formular „Aufnahme des Fachstudiums" bitte baldmöglichst ab, um den Anrechnungsprozess in Gang zu setzen.
- Unterlagen für den Anerkennungsprozess
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Um die Gleichwertigkeit Ihres Bachelorstudiengangs und damit den Zugang zum Masterstudiengang beurteilen zu können, werden Ihr Studiengang anhand der Transcripts Ihres Bacherlorstudiengangs bewertet.
Diese Unterlagen haben Sie bereits mit der Bewerbung zum DSH Kurs eingereicht:
- Fächer- und Notenübersicht aller Studienjahre (Transkript)
- Urkunde des Studienabschlusses, falls absolviert
Für die Masterstudiengänge im Bereich Wirtschaftswissenschaften und Maschinenbau werden weitere Unterlagen benötigt. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
- Hinweis: Unterlagen für die Masterstudiengänge im Bereich Wirtschaftswissenschaften und Maschinenbau
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Für die Masterstudiengänge im Bereich Wirtschaftswissenschaften, Maschinenbau, Wirtschaftsingenieurwesen und Chemieingenieurwesen geben Sie bitte möglichst auch folgende Informationen über Ihr im Heimatland abgeschlossenes Studium an:
- Absolvierte Unterrichtseinheiten (work load)
- Credits
- Dauer eines Semesters
- Semesterwochenstunden
- möglichst Studiengangsbeschreibungen und Modulpläne
- Hinweis: Masterstudiengänge im Bereich Maschinenbau
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Für die Masterstudiengänge Maschinenbau, Wirtschaftsingenieurwesen und Chemieingenieurwesen wird auch ein Nachweis über eine „Berufspraktische Tätigkeit“ von 6 Wochen benötigt. In dem Nachweis sollten neben dem Zeitraum auch die einzelnen Tätigkeiten aufgelistet sein. Ein Praktikum, das an einer Hochschule absolviert wurde, kann nicht anerkannt werden.