Ver­si­che­rungs­schutz für DSH-Teil­neh­men­de

Krankenversicherung

Für Teilnehmende des DSH-Kurses ist eine studentische Krankenversicherung noch nicht möglich. Bitte achten Sie dennoch darauf, während Ihres gesamten Aufenthalts in Deutschland – auch in der Zeit zwischen Einreise und der Beantragung des Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde – über eine gültige Krankenversicherung zu verfügen. Andernfalls können im Krankheitsfall erhebliche, unvorhersehbare Kosten entstehen.

  • Für Personen aus EU-Ländern: Die Krankenversicherung im Herkunftsland deckt in der Regel auch medizinische Leistungen in Deutschland ab. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Versicherungsträger über den genauen Leistungsumfang.
  • Für Personen aus Nicht-EU-Ländern: Es ist erforderlich, eine private, in Deutschland anerkannte Krankenversicherung abzuschließen.

Haftpflicht- und Unfallversicherung

Darüber hinaus wird empfohlen, zusätzlich eine private Haftpflicht- sowie eine Unfallversicherung abzuschließen.