„Sexuelle Gewalt an Minderjährigen im Erzbistum Paderborn. Eine historische Untersuchung (1941–2002)“
Für ihre auf fünf Jahre angelegte Studie haben Prof. Dr. Nicole Priesching und Dr. des. Christine Hartig vom Institut für Katholische Theologie der Universität Paderborn umfangreiches Material gesichtet und Interviews mit Zeitzeug*innen sowie Betroffenen geführt. Als kirchenhistorische Untersuchung fragt die Studie, unter welchen Bedingungen Priester sexuelle Gewalt ausüben konnten, welche Handlungsprämissen für Verantwortungsträger des Erzbistums leitend waren, welche Erfahrungen Betroffene sexueller Gewalt in ihrem unmittelbaren Umfeld machten und welche Faktoren schließlich zu Veränderungen führten.
Die Studie untersucht die Amtszeiten der beiden Erzbischöfe Lorenz Kardinal Jaeger (1941–1973) und Johannes Joachim Kardinal Degenhardt (1974–2002). Sie umfasst damit auch die Zeit der Sedisvakanz nach dem Rücktritt Jaegers (1973/1974), in der Degenhardt als Kapitularvikar (heute: Diözesanadministrator) gewirkt hat, bevor er im April 1974 zum Erzbischof von Paderborn ernannt wurde.
Die Finanzierung des Forschungsprojekts wurde durch einen Zuwendungsvertrag mit der Universität Paderborn abgesichert. Dadurch wurden freier Aktenzugang und Unabhängigkeit bei der wissenschaftlichen Veröffentlichung der Ergebnisse garantiert. Der Öffentlichkeit wurden die Ergebnisse am 12. März 2026 vorgestellt.
Triggerwarnung: In der Studie und auf dieser Webseite geht es um sexualisierte Gewalt. Solche Inhalte können belastend sein und negative Gedanken und Empfindungen auslösen. Bitte entscheiden Sie selbst, ob Sie sich damit auseinandersetzen möchten.
Veröffentlichungen
Die Studie im Detail
Prof. Dr. Nicole Priesching: „Für Kinder und Jugendliche, die innerhalb des Erzbistums Paderborn sexuelle Gewalt von Klerikern erlitten haben, sind diese Taten ein Teil der eigenen Lebensgeschichte. Viele Fälle wurden allerdings nicht dokumentiert und nur unzureichende Schutzmaßnahmen ergriffen. Zusätzlich zu den erlebten sexuellen Gewalthandlungen erlitten die Betroffenen somit weiteres Unrecht. Daher ist es Ziel der Studie, den Umgang des Paderborner Leitungspersonals mit den beschuldigten Priestern und mit den Betroffenen zu hinterfragen. Ebenso sind die Erfahrungen von Betroffenen zu analysieren und exemplarisch herauszuarbeiten. Nicht zuletzt sollen die Betroffenen auch einen Platz in der Geschichte des Paderborner Erzbistums erhalten, in der sie bisher nicht sichtbar sind. Wir möchten ihnen eine Stimme geben.“
Nach der MHG-Studie 2018 (für: M(annheim)-H(eidelberg)-G(ießen), exakter Titel „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“) begannen einzelne Diözesen, Anwaltskanzleien mit der Erstellung von Gutachten zu betrauen, in denen das Verhalten der jeweiligen Personalverantwortlichen gegenüber Tätern und Beschuldigten untersucht und bewertet werden sollte, so u. a. in den Erzdiözesen Köln, München und Berlin. Die juristischen Gutachten erfüllten aber nicht immer die Wünsche der Betroffenen und Kirchenmitglieder nach Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Zudem verblieben sie zumeist im juristischen Fachjargon. Außerdem fehlte es den Gutachten an einer ausreichenden historischen Kontextualisierung. Aus diesem Grund entschlossen sich immer mehr Diözesen, eine historische Aufarbeitung zu unterstützen, dazu gehörte nach Münster auch Paderborn.
Als historische Untersuchung stellt diese Studie folgende Fragen: Unter welchen Bedingungen konnten Priester sexuelle Gewalt ausüben? Welche Handlungsprämissen waren für das Paderborner Leitungspersonal im Umgang mit beschuldigten Priestern und Betroffenen maßgebend? Welche Erfahrungen machten Betroffene sexueller Gewalt in ihrem unmittelbaren Umfeld? Welche Faktoren führten zu Veränderungen? Dabei sollen Bedeutungs- und Sinnwelten, Praxisformen und kommunikative Dynamiken rekonstruiert werden, in die Täter, Betroffene, sogenannte „Bystander”, also Personen, die „als passive Mitwissende, Mithörende, Mitsehende“ verstanden werden können, und im weitesten Sinne Politik und Gesellschaft eingebunden waren bzw. sind. Das bedeutet auch, die Überschneidungen zwischen Kirche, Politik und Gesellschaft zu untersuchen und diese Bereiche nicht voneinander getrennt zu betrachten. Für den langen Untersuchungszeitraum von 1941 bis 2002 ist ein historischer Ansatz sinnvoll, der auf Entwicklungen eingeht. So können Handlungspraktiken, -möglichkeiten und -grenzen bei Beschuldigungen sexueller Gewalt in ihren historischen und kirchenhistorischen Kontext eingeordnet werden.
Die Studie besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil untersucht die sexuelle Gewalt von Priestern im Erzbistum Paderborn und stellt die „Missbrauchsstudie“ im engeren Sinne dar. Mit dem zweiten Teil zur Geschichte der Priesterausbildung im Erzbistum Paderborn wird der Blick auf die Entwicklung von Priesterbildern, Bemühungen um Reform und deren Grenzen gerichtet. Studien, die sich sozialwissenschaftlich ausschließlich auf Interviews von Betroffenen stützen, übernehmen häufig das Priesterbild der Betroffenen, ohne dieses in ein größeres Spektrum oder Entwicklungsdynamiken einzubinden. Diese Studie versucht damit auch, einen Beitrag zur kirchengeschichtlichen Kontextualisierung des Themas zu leisten. Weitere Aufschlüsse könnten historische Studien über das Wirken von Priestern in ihren Gemeinden oder anderen Tätigkeitsfeldern geben. Hier besteht bisher noch eine Forschungslücke. In einer historischen Studie geht es nicht um eine juristische Bewertung der Beschuldigungen.
In der Katholizismusforschung gehört die These vom Niedergang des katholischen Milieus seit den 1950er-Jahren zum festen Geschichtsbild. Eine Zäsur wird Ende der 1960er-Jahre infolge des Zweiten Vaticanums (1962–1965) einerseits sowie gesellschaftlicher Veränderungsprozesse in der BRD andererseits gesetzt. Es stellt sich die Frage, welche Bedeutung diese Wandlungsprozesse im Katholizismus und die geringer werdenden Bindungen von Katholik*innen an feste Organisationsstrukturen wie Pfarreien und katholische Verbände für den Umgang mit sexueller Gewalt in der Kirche hatten. Dabei kommt vor allem die Rolle der „Bystander“ ins Spiel. Da sexuelle Gewalt durch Priester häufig im Kontext von „Gemeinde“ vorkam, ist nach der Rolle der einzelnen Gemeindemitglieder, die „Bystander" waren, zu fragen. Wie entstanden „Gerüchte“ und wie ging man mit diesen um? Wie wurde „Wissen“ beim Wechsel von Priestern vor Ort weitergegeben? Zugleich ist nach dem Wandel der Rolle der Priester in Gemeinden und den Wirkungen von Strukturreformen etwa angesichts des Priestermangels seit den 1990er-Jahren zu fragen. Diese Studie kann ein Baustein zur Erforschung dieser umfassenden kirchengeschichtlichen Fragen sein. Insgesamt fehlen in der Forschung aber noch eingehende Studien über die Geschichte der Gemeinden im Erzbistum Paderborn.
Schriftliche Quellen:
Gesichtet wurden personenbezogene Akten von beschuldigten Priestern. Dabei wurden auch Akten berücksichtigt, die keinen Eingang in die MHG-Studie gefunden haben. Dazu gehören Personalakten wie Sonderakten. Für den Untersuchungszeitraum existierten noch keine Vorschriften über die Führung einer Personalakte. Deshalb sind viele Vorwürfe nur lückenhaft dokumentiert. Manche fanden gar keinen Eingang in die Personal- oder Sonderakte. Sonderakten wurden über Kleriker angelegt, gegen die Meldungen zu disziplinären Verstößen vorlagen. Diese Verstöße umfassten Beschwerden aus den Gemeinden, Probleme der Geistlichen mit Alkohol und dem Zölibat bis hin zu Straftaten, darunter auch Vorwürfe sexueller Gewalt an Minderjährigen. Die Sonderakten lagerten und lagern getrennt von den Personalakten. Sie figurierten unter verschiedenen Namen und es existierten unterschiedliche Aufbewahrungsorte. Einen geschlossenen Bestand bildeten historische Sonderakten zu „Priestern mit Problemen“.
Gesichtet wurde das Erzbischöfliche Geheimarchiv. Entgegen der kanonischen Vorschrift wurden darin keine Zusammenfassungen von Urteilen oder Ergebnisse von Voruntersuchungen überliefert. Kanonische Vorschriften sind Regeln, die dem Kirchenrecht der katholischen Kirche entstammen.
In Einzelfällen wurden weitere Archivalien, darunter Pfarrstellenakten, eingesehen, die Auskunft über dort tätige Geistliche enthalten.
Es wurde Einblick in die bereits verzeichneten Nachlässe der Erzbischöfe Lorenz Jaeger und Johannes Joachim Degenhardt sowie von Theodor Wilmsen, der zwischen 1974 und 1981 für die Priesterbetreuung zuständig war, genommen.
Es wurden weitere Bestände der laufenden Registratur und Verwaltung gesichtet.
Bei Klerikern, die zwischen verschiedenen Bistümern wechselten, baten die Forscherinnen in Einzelfällen um Einsichtnahme in die Bestände aus anderen Bistümern, ferner wurden fallweise Akten aus staatlichen Archiven herangezogen.
In Einzelfällen wurde die staatliche Überlieferung hinzugezogen.
Es wurden Akten der Interventionsstelle des Erzbischöflichen Generalvikariats eingesehen.
Es wurden Laisierungsakten zu beschuldigten Priestern im Erzbischöflichen Offizialat eingesehen.
Es wurden Akten zum Leokonvikt und zum Priesterseminar in Paderborn eingesehen.
Zusätzlich wurden Interviews mit Betroffenen und Zeitzeug*innen geführt:
Namentlich mit Hans-Josef Becker, Alfons Hardt und Wilhelm Hentze
Mit fünf weiteren (ehemaligen) Mitarbeiter*innen des Erzbischöflichen Generalvikariats, die anonymisiert wurden
Mit 54 Betroffenen und Mitwisser*innen, die anonymisiert wurden. 20 Personen berichteten von sexuellen Gewalterfahrungen als Minderjährige während der Amtszeit von Erzbischof Lorenz Jaeger. 21 Interviews konnten mit Betroffenen und mit Angehörigen zur Amtszeit von Erzbischof Degenhardt geführt werden.
Bei dieser Studie liegt der Schwerpunkt auf einer qualitativen Auswertung der Personal- und Sonderakten des Erzbistums Paderborn sowie einer Auswertung der Interviews nach Methoden der sogenannten „Oral History“. Bei dieser Art der Gesprächsführung, die in den Kontext der Geschichtswissenschaften fällt, werden Gesprächspartner*innen im Redefluss nicht unterbrochen, der bzw. die Interviewer*in interveniert so wenig wie möglich.
Die Persönlichkeitsrechte von Interviewpartner*innen, Beschuldigten, Betroffenen und Mitwissenden werden durch Pseudonymisierung und Anonymisierung entsprechend der in Anschlag zu bringenden Archivgesetze und der Datenschutzgrundverordnung geschützt. In Bezug auf schriftliche Quellen werden daher die Namen von Beschuldigten nur dann genannt, wenn ihr Tod länger als 40 Jahre zurückliegt. War dieses Datum nicht zu ermitteln, wird stattdessen ein Zeitraum von 100 Jahren nach der Geburt angenommen. Bei allen anderen Beschuldigten werden die Namen durch eine Kennziffer pseudonymisiert und weitere Angaben (Orte, Jahreszahlen, Quellenangaben) verfremdet. Die Namen von Betroffenen und Mitwissenden werden grundsätzlich nicht genannt und weitere Angaben anonymisiert. (Relative) Personen der Zeitgeschichte, die dauerhaft oder in Bezug auf relevante Ereignisse in der öffentlichen Aufmerksamkeit standen, sind nicht pseudonymisiert.
Um die Identifikation von Interviewpartner*innen zu verhindern oder nur unter einem unverhältnismäßigen Aufwand zu ermöglichen, wird bei (ehemaligen) Mitarbeiter*innen des Generalvikariats eine Kennziffer genannt und weitere Daten (z. B. Orts- und Zeitangaben) anonymisiert. Bei Interviews mit Betroffenen und Mitwissenden werden zudem mehrere Kennziffern für ein Interview verwendet. Genannt werden die Namen von Interviewpartner*innen lediglich dann, wenn es sich um (relative) Personen der Zeitgeschichte handelt.
Betroffene wurden auf unterschiedliche Weise in den Forschungsprozess eingebunden. Zum einen haben die Wissenschaftlerinnen Interviews mit ihnen geführt. Durch Hinweise auf das Forschungsprojekt durch das Erzbistum Paderborn sowie öffentliche Aufrufe in externen Medien konnten Gespräche mit ca. 40 Betroffenen geführt werden. Zum anderen gab das Projektteam bei den jährlichen Treffen der Betroffenen im Erzbistum Einblicke in den Fortgang des Forschungsprojektes. Schließlich fand ein regelmäßiger Austausch mit den Betroffenenvertreter*innen statt.
Wie wird sexuelle Gewalt definiert?
Der Untersuchung wurde eine weite Definition von sexueller Gewalt zugrunde gelegt. Sexuelle Gewalt wird analog zu anderen Studien entsprechend der Definition des Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs folgendermaßen definiert: „Sexueller Missbrauch oder sexuelle Gewalt an Kindern ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor Mädchen und Jungen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können. Der Täter oder die Täterin nutzt dabei seine/ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen […]. Die Handlungen, die als sexueller Missbrauch bezeichnet werden, weisen eine große Bandbreite auf. Sie reichen von verbalen sexuellen Anspielungen bis zu körperlichen Übergriffen, wie z. B. bei Hilfestellungen beim Sport. Es gibt sexuelle Handlungen am Körper des Kindes (hands-on), wie z. B. Zungenküsse oder Manipulationen der Genitalien, sowie schwere Formen sexuellen Missbrauchs, wie orale, vaginale und anale Penetration. Außerdem gibt es Fälle von Missbrauch, bei denen der Körper des Kindes nicht berührt wird (hands-off), z. B. wenn Täter oder Täterinnen vor einem betroffenen Kind masturbieren, sich exhibitionieren oder diesem gezielt pornografische Darstellungen zeigen oder es auffordern, sexuelle Handlungen an sich – oder z. B. vor einer Webcam – vorzunehmen.“
Der Begriff der sexuellen Gewalt bezieht sich also auf alle Handlungen gegen die sexuelle Selbstbestimmung von schwerem Missbrauch, Hands-on- oder Hands-off-Taten bis hin zu verbalen Grenzverletzungen und berücksichtigt die Machtasymmetrie.
Dort, wo es die Beachtung der Persönlichkeitsrechte in dieser Studie zulässt, werden die vorgeworfenen Handlungen beschrieben, um Unterschiede sichtbar zu machen und um die Beschreibung von einer Interpretation abzutrennen. Dort, wo eine Darstellung konkreter Handlungen mit der Verletzung von Persönlichkeitsrechten einhergehen würde, wird stellvertretend das Begriffspaar der sexuellen Gewalthandlungen oder der sexuellen Grenzverletzung verwendet. Aber auch hier ist eine ganz klare Abgrenzung nicht möglich, da die Übergänge fließend sind oder sich die Quellen nicht eindeutig ausdrücken. Selbst die Frage, wann es sich um Minderjährige handelt, ist keineswegs eindeutig zu beantworten. Die Wissenschaftlerinnen orientieren sich hier am Gesetzgeber. Bis Dezember 1974 wurden Minderjährige mit 21 Jahren volljährig, ab Januar 1975 mit 18 Jahren. In einer historischen Studie geht es nicht um eine juristische Bewertung der Beschuldigungen.
Begriffe „Täter“ und „Beschuldigte“
Als Täter sind jene Personen zu identifizieren, deren Schuld entweder durch ein reguläres Strafverfahren oder ein kirchenrechtliches Verfahren bewiesen wurde, sowie diejenigen, die die Vorwürfe ganz oder teilweise gegenüber der bischöflichen Behörde zugegeben haben. Als Beschuldigte sind demzufolge all jene Personen zu verstehen, denen keine definitive Täterschaft aufgrund der Quellenlage nachzuweisen ist, deren Beschuldigungen aber dennoch als plausibel anzusehen sind. Dieser Sprachgebrauch hat sich mittlerweile in deutschen Aufarbeitungsstudien durchgesetzt.
Das „Hellfeld“ des Missbrauchsgeschehens im Erzbistum Paderborn
Zu Beginn der Studie lagen durch die MHG-Studie, die 2018 erschien, folgende Zahlen vor: Für den Zeitraum zwischen 1946 und 2014 gab es im Erzbistum Paderborn Hinweise auf 111 Kleriker, Ordensleute mit Gestellungsauftrag und ständige Diakone, die des „Missbrauchs, einer Grenzüberschreitung oder eines Übergriffs“ beschuldigt wurden. Der Anteil der Beschuldigten an der Gesamtzahl der Kleriker im Erzbistum Paderborn lag demnach bei 4,44 Prozent. Ferner gab es damals Hinweise auf 197 Betroffene.
Diese Zahlen können die Paderborner Wissenschaftlerinnen mittlerweile korrigieren. Nach ihren Erhebungen liegen für den Untersuchungszeitraum der Studie 1941 bis 2002 (der geringer ist als der Untersuchungszeitraum der MHG-Studie von 1946 bis 2014) mittlerweile Hinweise auf 210 Beschuldigte und 489 Betroffene vor. Der Anteil der Beschuldigten zur Gesamtzahl der Kleriker im Erzbistum Paderborn bleibt mit 4,35 Prozent nahezu gleich. Der Grund: Die Bistümer, die sich an der MHG-Studie beteiligt haben, darunter Paderborn, meldeten zu Beginn die Anzahl der vorhandenen Personalakten. Die Sichtung dieser Akten erfolgte dann durch Mitarbeiter*innen der Bistümer, nicht durch die MHG-Forschungsgruppe selbst. Im Erfassungsbogen übermittelte das Erzbistum Paderborn als Anzahl der Personalakten „2.459“. Dazu wurde handschriftlich ergänzt: „Im Erzbistum liegen zusätzlich zu 2.567 Personen Restbestände aus nicht mehr vorhandenen Personalakten vor.“ Die Forschungsgruppe der MHG-Studie fragte nicht nach diesen „Restbeständen“. Die ermittelten 4,44 Prozent ergeben sich daraus, dass man eine Gesamtzahl von ca. 2.500 Klerikern auf der Grundlage der gesichteten Personalakten annahm. Hätte man damals mit ca. 5.000 Personen insgesamt gerechnet, was die Angabe auf dem Erfassungsbogen hergegeben hätte, dann wäre der Anteil 2,22 Prozent gewesen.
Nach einer umfangreichen quantitativen Erfassung sämtlicher Personalakten und ihrer Vorformen oder Restbestände haben die Wissenschaftlerinnen der Universität Paderborn nun eine Gesamtzahl von 4.825 Klerikern ermittelt, die zwischen 1941 und 2002 im Erzbistum Paderborn tätig waren. Daraus ergibt sich der erwähnte Anteil von 4,35 Prozent.
Der deutliche Anstieg der Zahl der Betroffenen von 197 auf 489 zeigt, dass hier eine Entwicklung in Gang gesetzt wurde, die nicht als abgeschlossen gelten kann. So haben sich auf mediale Aufrufe an Zeitzeug*innen, die im Rahmen der Studie immer wieder gemacht wurden, zahlreiche Betroffene gemeldet. Zudem sind in den vergangenen Jahren stets weitere Meldungen von Betroffenen in den Bistümern, auch in Paderborn, eingegangen. Die Zahlen sind insofern Momentaufnahmen, die Aussagen über das „Hellfeld“ sexueller Gewalt im Erzbistum Paderborn zulassen. Daneben ist allerdings von einem „Dunkelfeld“ auszugehen, über dessen Ausmaß nur spekuliert werden kann.
In der Amtszeit Jaegers waren 3.995 Priester im Erzbistum Paderborn tätig. In der Amtszeit Degenhardts waren es insgesamt 2.892.
In der Amtszeit Jaegers sind Namen von 144 Beschuldigten und 316 Betroffenen bekannt. In die Amtszeit Degenhardts fallen 98 Beschuldigte und 195 Betroffene.
Es liegen Vorwürfe gegen die Paderborner Erzbischöfe Jaeger und Degenhardt vor. Diese zu bewerten, ist vor dem Hintergrund der Quellenlage jedoch für die Wissenschaftlerinnen der Universität Paderborn nicht möglich gewesen. Sie basieren bisher ausschließlich auf Meldungen von Betroffenen. Es existiert keine Parallelüberlieferung in zeitgenössischen Akten. Danach wird Jaeger eines Hands-on-Delikts in einem Kinderheim während seiner Amtszeit als Erzbischof beschuldigt. Die Beschuldigung wurde in den 2020er-Jahren erhoben. Gegen Degenhardt existierten nach dem Wissen der Studienautorinnen bis Ende August 2025 zwei Beschuldigungen, die aus den 2020er-Jahren stammen. In beiden Fällen handelt es sich um Hands-on-Delikte. Eine Beschuldigung, die von demselben Betroffenen erhoben wurde, der in dem einen Fall auch Jaeger beschuldigt hat, bezieht sich auf eine einmalige Handlung vor der Ernennung Degenhardts zum Erzbischof.
Quellen gewähren einen Einblick in die Vergangenheit, repräsentieren diese aber nicht. Daher bedarf es einer Kontextualisierung, die in den vorliegenden Fällen jedoch nicht zu leisten ist. Zum einen fehlen für die Beschuldigungen gegen Jaeger und Degenhardt weitere Befunde, um die Angaben zu überprüfen und einzuordnen, zum anderen entstanden die Aussagen im Zusammenhang mit Antragsverfahren. Sie erfolgten also im weitesten Sinne im Rahmen einer Begutachtung. Das bedeutet nicht, dass die Wissenschaftlerinnen Zweifel an der Aussagekraft der Beschuldigungen zum Ausdruck bringen wollen. Aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen muss aber auf eine weitere quellenkritische Einordnung verzichtet werden. Das steht nicht im Widerspruch zu der Entscheidung des Erzbistums, welches die vorliegenden Anträge auf Anerkennung von Leid als plausibel im Sinne der Richtlinien der Deutschen Bischofskonferenz eingeordnet hat.
Hinweis: Das Erzbistum Paderborn hat am 9. Oktober 2025, nach Abschluss des Manuskripts, umfassend über die Vorwürfe gegen die früheren Erzbischöfe Jaeger und Degenhardt informiert und damit Transparenz geschaffen.
Welche Hürden mussten Betroffene überwinden, um einen Priester wegen sexueller Gewalt anzuzeigen?
Es hat sich in historischen Studien durchgesetzt, neben den Betroffenen und ihren Familien auch die „Bystander“ und „Wächter“ in den Blick zu nehmen. Diese Personen hatten mindestens eine bestimmte Ahnung (implizites Wissen) oder sogar konkreteres (explizites) Wissen über Missbrauchstaten in ihrem Umfeld. Sie stellten potenzielle oder faktische Ansprechpersonen für die Betroffenen dar. Die Schilderungen der Interviewpartner*innen dieser Studie legen nahe, dass sie weder bei Laien noch bei Klerikern Ansprechpersonen gefunden haben. Vielmehr hätten viele Erwachsene in Aufsichts- und Leitungsfunktionen weggesehen. Zu den „Wächtern“ gehörten auch die unmittelbar vorgesetzten Priester und Dechanten der Beschuldigten. Sie waren oft die ersten Ansprechpartner von Angehörigen. Insgesamt war für Ortsgeistliche aber die Hürde hoch, die erzbischöfliche Behörde über Beschuldigungen sexueller Gewalt zu informieren. Gründe dafür waren die Sorge, einen Unschuldigen zu verdächtigen und bei Bekanntwerden der Beschwerde Konflikte in der Gemeinde heraufzubeschwören.
Das „Wissen“ über Fälle von sexueller Gewalt hing zunächst vom Informationsaustausch und der Anzeigebereitschaft vor Ort ab. Gerüchte spielten dabei eine große Rolle. So konnten Gerüchte die Funktion von „informellen Anzeigen“ übernehmen, an denen Behörden nicht dauerhaft vorbeisehen konnten. Die Hemmschwelle war jedoch sehr hoch. So spielte das Argument, dem Ansehen der Kirche nicht schaden zu wollen, im gesamten Zeitraum eine große Rolle. Es war grundsätzlich einfacher und wahrscheinlicher, dass ein fremder Priester aus einer anderen Gemeinde angezeigt wurde als der „eigene“, da Letzteres zu mehr Polarisierung vor Ort führte.
Eltern, die von sexuellen Gewalthandlungen von Priestern Kenntnis hatten, zögerten meist, diese innerhalb ihres sozialen Umfelds sowie bei weltlichen oder kirchlichen Behörden anzuzeigen. Sexuelle Handlungen an Kindern wurden in der Lebenswelt der Interviewpartner*innen oft nicht grundsätzlich als sanktionierungswürdig betrachtet. Ferner bestimmten die soziale Position des Täters, die der Familie des jeweiligen Betroffenen und die lokalen Verhältnisse die Bewertung von sexueller Gewalt.
Gerüchte erzwangen insofern das Einschreiten der erzbischöflichen Behörde, als es galt, ein „Ärgernis“ zu beseitigen bzw. einen öffentlichen Skandal zu vermeiden. Schon in der Zeit des Nationalsozialismus galt: Mehrheitlich wurden Taten dann öffentlich, wenn vor Ort bereits eine Verständigung über die Schuld des Täters erzielt wurde. War dies nicht der Fall, mussten Anzeigende und Betroffene hingegen mit Repressionen rechnen.
Auch Angehörige der Pfarrgemeinde und von Laiengremien hätten die Möglichkeit gehabt, Maßnahmen zum Schutz von Betroffenen zu ergreifen. Dies wurde aber vielfach unterlassen, weil man Beschuldigungen nicht ernst nahm. Eine Untersuchung wurde oft nicht unterstützt. In vielen Fällen wurden Vorwürfe totgeschwiegen.
In der Amtszeit von Jaeger existieren dennoch zahlreiche Meldungen aus Gemeinden an den Erzbischof über sexuelle Gewalt. Diese zeigen, dass man die Sanktionierung der beschuldigten Priester als innerkirchliche Angelegenheit betrachtete. Wurde der Priester versetzt, gab man sich in der Regel zufrieden.
Auch in der Amtszeit von Degenhardt war die Schwelle für Ortspfarrer und Dechanten hoch, die erzbischöfliche Behörde über Vorwürfe von sexueller Gewalt durch einen Priester zu informieren. Zudem nahm Degenhardt in einigen Fällen Einfluss auf Betroffene und ihre Angehörigen, auf Anzeigen zu verzichten. Insofern gingen viele Dechanten davon aus, dass stillschweigend von ihnen erwartet wurde, ebenfalls Druck auf Betroffene auszuüben, um Anzeigen zu vermeiden. Diese Erwartungshaltung deckte sich zudem häufig mit dem sozialen Umfeld in der Gemeinde. Die Folge der Vertuschungsspirale war wiederum, dass Betroffene den beschuldigten Priestern weiterhin ausgeliefert blieben.
Trotz dieser hohen Hürden gingen aber auch unter Degenhardt zahlreiche Beschuldigungen im Generalvikariat ein. Degenhardt sprach noch 2001, als der öffentliche Druck auf die Bischöfe deutlich gestiegen war, von Einzelfällen. Diese Einzelfallthese wurde nach innen ebenfalls vertreten und dieser Eindruck durch verharmlosende Sprachfiguren wie „unglückliches Delikt“, „Fehltritt“ oder „unglückliches Verhalten“ gestützt. Auf diese Weise negierten Degenhardt, sein Generalvikar Kresing und die Personaldezernenten bis zum Ende des Untersuchungszeitraums 2002 das Ausmaß und die Ursachen sexueller Gewalt.
Wie war der Umgang der Personalverantwortlichen mit Beschuldigungen?
Bei Vorwürfen sexueller Gewalthandlungen von Priestern wurden erste Untersuchungen zumeist von vorgesetzten Priestern und Dechanten durchgeführt. Dies lag daran, dass der Erzbischof solche Vorwürfe zunächst als Beschwerde betrachtete. Die Dechanten hatten diese Beschwerden zu bewerten. Dabei berücksichtigten sie die Stimmungslage in der Gemeinde, ihre eigene Haltung zu dem beschuldigten Priester, ob dieser in der Gemeinde anerkannt war und seine Arbeitsaufgaben erfüllte, ob die Anzeigenden praktizierende Katholik*innen waren und ihr Familienleben katholischen Normvorstellungen entsprach sowie mögliche eigene Vor- und Nachteile bei einer Versetzung des Priesters.
Die Beschuldigungen sexueller Gewalt wurden erst „Chefsache“, wenn diese bereits in der Gemeinde bekannt waren oder wenn ein weltliches Strafverfahren drohte. Erzbischof Jaeger leitete dann vor allem in den 1940er- und 1950er-Jahren eine formale Untersuchung der Vorwürfe ein. In der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft veranlasste Jaeger zudem in mehreren Fällen einen Strafprozess vor dem Kirchengericht. Das war vor allem dann der Fall, wenn bereits ein weltliches Gerichtsverfahren stattgefunden hatte.
Ausschlaggebend für den weiteren Umgang mit beschuldigten Priestern war, ob sie Reue zeigten, die aus Sicht des Erzbischofs auf künftigen Gehorsam schließen ließ. Zeigte der Priester Reue, wurde er auch trotz weltlicher Verurteilung nach einer gewissen Zeit weiter in der Gemeindeseelsorge, in Krankenhäusern oder Altenheimen eingesetzt. Zudem war eine Versetzung in ein anderes Bistum möglich.
Die 1960er-Jahre stellten eine Zäsur dar. Ab da delegierte Jaeger die Entscheidungen über den weiteren Einsatz stärker an Therapeuten und Psychiater. In dieser Zeit erhöhte sich auch die Anzahl von weltlichen Strafverfahren gegen Priester. Bei einer zunehmenden Entkoppelung von weltlichen und kirchlichen Einrichtungen aufgrund des Regierungswechsels in NRW und der Heimkampagnen Ende der 1960er-Jahre reduzierten sich Jaegers Möglichkeiten, Priester bei erwiesenen Taten unter Aufsicht zu stellen. Gleichzeitig änderte sich das Kirchenbild nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962–1965) von einer „strafenden“ zu einer „heilenden” Kirche, was den pastoralen und therapeutischen Umgang mit Priestern förderte. Sanktionierungen erfolgten vor allem im Zusammenhang mit weltlicher Verurteilung und zielten auf eine öffentliche Wirkung. Jaeger verzichtete zumeist auf eigene Untersuchungen.
Während seiner gesamten Amtszeit ergriff Jaeger nur in Einzelfällen Schutzmaßnahmen für mögliche weitere Opfer. Diese beschränkten sich auf das Verbot von Einzelkontakten.
Unter Erzbischof Degenhardt wurden die therapeutischen Angebote für beschuldigte Priester fortgesetzt. Nach Degenhardt diente die Therapie vor allem dazu, die priesterliche Existenz für einen „Neuanfang“ zu stärken.
Vorwürfe sexueller Gewalt wurden von Degenhardt und seinem Generalvikar Bruno Kresing, wie schon vorher bei Jaeger, als „Beschwerden“ über Priester behandelt. Der beschuldigte Kleriker wurde zunächst einbestellt und zu den Vorwürfen befragt. Solange Beschuldigungen nicht in der Öffentlichkeit bekannt waren, griff Degenhardt bis Ende der 1990er-Jahre auch im Fall eines Eingeständnisses von Vorwürfen nur selten zu formellen Sanktionen im Sinne des Disziplinarrechts (Ermahnungen und Verweise).
Bei den Versetzungen handelte es sich nicht um Strafversetzungen oder Amtsenthebungen. Degenhardt wählte vielmehr den Weg eines „freiwilligen Stellenverzichts“. Ein solches informelles Vorgehen ging einfacher und rascher vonstatten und beinhaltete kein strafrechtliches Werturteil. Formal betrachtet blieb der Kleriker damit unbelastet von Vorwürfen sexueller Gewalt.
Auch in den 1980er-Jahren wurden Priester während laufender weltlicher Ermittlungsverfahren versetzt. Im Unterschied zur Amtszeit von Jaeger spielten Versetzungen aus dem Erzbistum Paderborn in eine andere Diözese unter Degenhardt kaum eine Rolle. Das war möglicherweise durch den Priestermangel bedingt. Allerdings boten mit der Verbreitung des Internets Versetzungen am Ende des Untersuchungszeitraums immer weniger die Möglichkeit eines „unbelasteten“ Neuanfangs, da sich Wissen und/oder Gerüchte schnell verbreiten konnten.
Unter Degenhardt wurden ebenfalls keine Maßnahmen zum Schutz von Betroffenen getroffen.
Eine Zäsur stellten die Verabschiedung des päpstlichen Erlasses „Sacramentorum sanctitatis tutela“ (SST, Deutsch: „Der Schutz der Heiligkeit der Sakramente“) unter Johannes Paul II. im Jahr 2001 und die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz von 2002 dar. Waren bis dahin in der Amtszeit Degenhardts kaum Disziplinar- und Strafmaßnahmen im Sinn des Kirchenrechts ergangen, änderte sich das nun. Der damalige Personaldezernent Alfons Hardt leitete die Reformen im Erzbistum Paderborn ein. Von da an existierten klare Handlungsempfehlungen, die sich auf den Umgang mit Beschuldigten und Betroffenen bezogen. Im März 2002 wurde eine Arbeitsgruppe „Sexuelle Übergriffe“ im Generalvikariat errichtet. Der Personenkreis, der bei Beschuldigungen informiert wurde, wurde erweitert und formal abgesichert.
Welche Personenkreise innerhalb der Kirche wussten von den Missbrauchsfällen?
Nicht nur im engeren Kreis der Bistumsleitung waren Kenntnisse über sexuelle Gewalt von Klerikern vorhanden. Es gab neben den Betroffenen und ihren Familien sogenannte „Bystander“ und Wächter, also Personen oder Gruppen, die mindestens eine bestimmte Ahnung (implizites Wissen) oder sogar konkreteres (explizites) Wissen über Missbrauchstaten in ihrem Umfeld hatten. Dazu gehörten vorgesetzte Priester und Dechanten, Gemeindemitglieder, Laiengremien, Nachbar*innen und Freund*innen.
Im Erzbistum Paderborn hatten folgende Verantwortungsträger Kenntnisse über Vorwürfe von sexueller Gewalt: Formal betrachtet hatte der Erzbischof die oberste Leitungsgewalt im Erzbistum inne. Unter Erzbischof Degenhardt finden sich hingegen viele Aussagen von Zeitzeug*innen, welche die starke Rolle des Generalvikars Bruno Kresing betonen, der das Amt von 1974 bis 2002 ausübte. Bei akuten Beschuldigungen kontaktierte der Personaldezernent meist den Generalvikar zur weiteren Abstimmung.
Es gab verschiedene Gremien, in denen das Thema behandelt werden konnte:
Der Bischofsrat war das personell hochkarätigste und kleinste Gremium. Ihm gehörten der Erzbischof, der Generalvikar, die Weihbischöfe und der Offizial an. Die Mitglieder trafen sich im Bischofshaus. Da hier keine Protokolle angefertigt wurden, lässt sich nicht sagen, inwiefern über Beschuldigungen des sexuellen Missbrauchs gesprochen wurde. Nach den Befunden aus anderen Diözesen (z. B. Trier) ist es wahrscheinlich. Aus einer Aktennotiz von Generalvikar Kresing aus den 1990er-Jahren geht hervor, dass die Angelegenheit eines beschuldigten Klerikers sowohl im Geistlichen Rat als auch im Bischofsrat besprochen worden ist, was ebenfalls ein Indiz dafür ist.
Der Geistliche Rat war ein Beratungsgremium, an dem neben Erzbischof, Generalvikar, Weihbischöfen und Offizial auch alle Abteilungsleiter teilnahmen. Da der Erzbischof darüber entschied, wem er den Titel eines Geistlichen Rates verlieh, hatte er auch Einfluss auf die Zusammensetzung dieses Personenkreises. Zu den Sitzungen existieren seit 1988 Protokolle. Ihnen lässt sich entnehmen, dass hier v. a. größere kirchenpolitische Zusammenhänge, aber auch Gemeindeangelegenheiten, thematisiert wurden. Regelmäßige Punkte waren ebenso Stellenbesetzungen und Pfarrerernennungen. Regelmäßig sind auch die Namen von beschuldigten Klerikern im Zusammenhang mit problematischem Verhalten genannt. In den Personalakten finden sich manchmal Hinweise auf Gespräche im Geistlichen Rat, in denen es um die Versetzung des beschuldigten Klerikers ging. Ob und in welchem Ausmaß die Beteiligten jedoch über die Vorwürfe informiert waren, lässt sich den Protokollen nicht entnehmen. Zeitzeugen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten Mitglied des Geistlichen Rates waren, schildern eher, dass Beschuldigungen von Klerikern nur kurz oder in Umschreibungen angesprochen wurden.
Unklar ist, in welcher Weise in den Personalkonferenzen auch über Fälle sexuellen Missbrauchs gesprochen wurde. Zu den Personalkonferenzen existieren keine Protokolle. Mitglieder waren der Erzbischof, der Generalvikar, der Leiter der Personalabteilung, der Regens des Priesterseminars sowie die Weihbischöfe. Insgesamt scheinen einzelne Fälle nur wenig Raum eingenommen zu haben. Laut eines Zeitzeugen kamen dort auch „Problemfälle“ auf den Tisch. Andere berichteten hingegen, dass Beschuldigungen sexueller Gewalt gegen Priester dort nicht thematisiert wurden, ein weiterer erinnerte sich an Andeutungen. Aus einem Schreiben des Personaldezernenten Horstkemper an einen verurteilten Täter (Salmen) von 1968 geht hervor, dass in der Personalkonferenz unter dem Vorsitz des Erzbischofs dessen Versetzung beschlossen wurde. Da der Fall Salmen öffentlich bekannt war, dürfte allen in der Personalkonferenz der Hintergrund dieser Versetzung klar gewesen sein. Erst ab 2001 wurde in Folge der SST in der Personalkonferenz explizit über den Umgang mit Vorwürfen sexueller Gewalt von Klerikern gesprochen. Bisweilen hatten auch Weihbischöfe Kenntnisse über Fälle, indem sie an Personalkonferenzen teilnahmen oder bei Visitationen auch beschuldigte Priester besuchten. Hinweise darauf finden sich jedoch nur vereinzelt und lassen keine verallgemeinernden Schlüsse zu.
Beschuldigte Priester wurden häufig versetzt. Manche wurden in der kategorialen Seelsorge (Krankenhäuser, Altenheime), manche als Beichtväter in einem Nonnenkloster eingesetzt. Es gab ferner auch Therapeuten, die sich um beschuldigte Priester kümmerten. Diese Maßnahmen erweiterten den Kreis der Mitwisser*innen, wobei die Größe dieses Kreises und der Umfang des „Wissens“ unscharf bleiben, je nach Kommunikation in die betreffenden Einrichtungen hinein. Manche Beschuldigte wurden in ihrer neuen Gemeinde unter Aufsicht gestellt und durften bestimmte Aufgaben nicht mehr übernehmen (Unterricht, Jugendseelsorge). Nicht jeder Pfarrer wusste allerdings von den Vorstrafen eines Klerikers, der ihm unterstellt wurde. Auch wurde in den Klöstern, in denen Beschuldigte eine „Bußzeit“ verbrachten, die Kommunität nicht offen über die Hintergründe informiert, sodass hier oft nur die Oberen Bescheid wussten.
Welche Entwicklungen im weltlichen Recht wirkten sich in dem Untersuchungszeitraum auf den Umgang mit beschuldigten Priestern aus?
Das weltliche Recht stärkte im Untersuchungszeitraum das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung gegenüber einer sittlichen Beurteilung sexueller Handlungen. Dieser Entwicklung folgte das Kirchenrecht nicht. Sexuelle Gewalt an Minderjährigen galt auch nach der Neufassung des Kirchenrechts 1983 als Verstoß gegen das sechste Gebot („Du sollst nicht ehebrechen“), was den Verstoß gegen das Enthaltsamkeitsgelübde von Priestern (Zölibat) einschloss.
Was waren die kirchenrechtlichen Grundlagen im Untersuchungszeitraum, um mit beschuldigten Priestern umzugehen?
Zum Zeitpunkt von Jaegers Amtseinführung galt der „Codex Iuris Canonici“ von 1917 (CIC/1917). Während der Amtszeit Degenhardts trat 1983 eine Neufassung des Kirchenrechts in Kraft (CIC/1983). Weitere einschlägige Rechtsvorschriften ergingen durch Instruktionen des Heiligen Offiziums bzw. der Glaubenskongregation 1922 und 1962, durch die Apostolische Instruktion Pastor Bonus aus dem Jahr 1988 sowie 2001 durch das Motu proprio „Sacramentorum sanctitatis tutela“ (SST, Deutsch: Der Schutz der Heiligkeit der Sakramente).
Wie wandten Jaeger und Degenhardt das Kirchenrecht bei Beschuldigungen konkret an?
Die Beantwortung dieser Frage steht vor zwei grundsätzlichen Problemen:
1. Das Überlieferungsproblem: Die Ergebnisse von Voruntersuchungen sind in Paderborn nicht im Geheimarchiv überliefert. Es finden sich zwar mitunter entsprechende Dokumente in den Sonderakten, aber es ist auch hier von Überlieferungslücken auszugehen. Siehe dazu die Hinweise unter „Quellen“.
2. Die Beurteilung des Handelns:
Existieren Handlungsräume bezüglich der Verpflichtung, eine Voruntersuchung durchzuführen?
Der CIC/1917 kennt den Begriff der Voruntersuchung als „inquisitio specialis“ (can. 1939 CIC/1917). Es ist dem „klugen Ermessen des Ortsordinarius überlassen“, ob „genügend Anhaltspunkte vorhanden sind, eine Untersuchung zu veranlassen“ (siehe can. 1942 und can. 1946 CIC/1917). Allerdings nannte die Instruktion von 1922 entsprechende Verfahrensregeln für die dem Heiligen Offizium vorbehaltenen Fälle. Auch CIC/1983, der die Einleitung einer Voruntersuchung verbindlich vorsieht (can. 1717 § 1 CIC/1983), räumt Handlungsräume ein („erhält der Ordinarius wenigstens wahrscheinliche Kenntnis“).
Trotz dieser Einschränkungen in Bezug auf die Überlieferungslage und die dem Ordinarius eingeräumten Handlungsräume, lässt der Vergleich verschiedener Zeiträume erkennen, dass Jaeger bis in die 1950er-Jahre hinein Voruntersuchungen durchführte. Ab den 1960er-Jahren fehlen entsprechende Dokumente zunehmend in der Überlieferung. Es existieren in den Akten vereinzelte Hinweise, dass Verantwortungsträger Erkundigungen über Beschuldigungen einzogen.
Ab den 1990er-Jahren existiert in Einzelfällen ein etwas stärker formalisiertes Vorgehen. In den 2000er-Jahren erfolgte nach der Verabschiedung des SST (2001) in den untersuchten Fällen die Befragung von Beschuldigten, teils auch von Betroffenen und potenziellen Mitwissenden.
Das Anliegen der Studie war es, die Normen und die Praxis darzustellen. Eine kirchenrechtliche Würdigung der Einzelfälle ist in den meisten Fällen aufgrund der Überlieferungslage, die damalige Wissensbestände und Entscheidungsgründe nur unsystematisch erkennen lässt, schwierig und für eine historische Studie ohne professionelle kirchenrechtliche Expertise kaum zu leisten. Daher wurden hier Entwicklungslinien und, wo es in seltenen Fällen möglich war, auch unterschiedliche Wertungen von Verantwortungsträgern auf Beschuldigungen untersucht. Damit konnten einige Handlungsräume sichtbar gemacht werden. Für abschließende Beurteilungen der Verhaltensweisen der beiden Erzbischöfe im Rahmen des jeweils vorgegebenen Kirchenrechts wären weitere kirchenrechtliche Untersuchungen sinnvoll.
Welche Entwicklungsdynamiken beschreibt die Studie (historischer Kontext)?
Die Studie setzt 1941 an und kann damit fragen, inwiefern 1945, also das Ende des Nationalsozialismus, eine Zäsur darstellte. Entgegen früherer Forschung zu den sogenannten „Sittlichkeitsprozessen“ im Dritten Reich lassen sich die Anzeigen gegen Priester wegen sexueller Gewalt in dieser Zeit nicht grundsätzlich als antikirchliche Propaganda abtun, wenngleich diese stets mitschwang. So gab es Personen, die als Täter sexueller Gewalt gelten können und gleichzeitig zu Opfern des Nationalsozialismus in Konzentrationslagern wurden. Insgesamt konnten Akten zu zwölf Paderborner Klerikern identifiziert werden, die während der nationalsozialistischen Herrschaft vor einem weltlichen Gericht wegen sexueller Gewalt gegen Minderjährige angeklagt worden waren und gegen die nach 1945 erneut Vorwürfe erhoben wurden.
Obwohl Jaeger selbst nicht von der Unschuld der wegen Sexualdelikten verurteilten Priester ausging, setzte er diese in der Bundesrepublik unter Verweis der verbüßten Haftstrafen wieder ein, meist in untergeordneter Position. Dass seit den 1950er-Jahren die „Sittlichkeitsprozesse“ als Teil antikirchlicher Maßnahmen des NS-Regimes gedeutet wurden bzw. die Kirche sich als Opfer des Nationalsozialismus stilisierte, erleichterte die Reintegration von beschuldigten Priestern. So konnten auch Sexualstraftäter als „Widerstandskämpfer“ und als „Repräsentanten der Kirche“ wahrgenommen werden, unabhängig von ihren individuellen Lebensläufen.
Wenn Jaeger nun bei Vorwürfen sexueller Gewalt gegen Minderjährige Maßnahmen gegen beschuldigte Kleriker ergriff, so unterschieden sich diese kaum von solchen Sanktionen, die auf ein einverständliches Verhältnis eines Priesters mit einer erwachsenen Frau folgten. Im kirchenfreundlichen politischen Klima verzichtete er auf schwerwiegende Sanktionen. Der Handlungsraum scheint sich für Beschuldigte somit vergrößert zu haben.
Die 1950er-Jahre waren im Erzbistum Paderborn noch stark von einem katholischen Milieu geprägt, auch wenn dieses an den Rändern zu erodieren begann. Bisher dominiert in der Missbrauchsforschung bei den Beschuldigten das Bild eines „sakralen“ Priesters, wie er für das katholische Milieu typisch gewesen war. Die sakrale Dimension des Amtes und der daraus resultierende Klerikalismus wurden bisher wiederholt als Grund angenommen, warum Betroffene und ihre Familien eine Anzeige vor weltlichen oder kirchlichen Behörden scheuten. Demgegenüber stellen die Wissenschaftlerinnen fest, dass den Klerikern ein solches Amtscharisma nicht allein durch die Weihe zukam. Das zeigen zahlreiche Beschwerden von Gemeindemitgliedern über Priester im Generalvikariat in den 1950er-Jahren, wenn diese zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen ihre Aufgaben unzureichend wahrnahmen oder mit übermäßigen Wirtshausbesuchen ihrem Ansehen schadeten. Dieses Amtscharisma musste vielmehr innerhalb der Gemeinde hergestellt und bestätigt werden. Es war somit Ergebnis einer „Konstruktion gesellschaftlicher Wirklichkeit“.
Die historische Perspektive ermöglicht eine stärkere Differenzierung von wirksamen Priesterbildern und deren Entwicklung. Die Kirche vor Ort in Gestalt einer Gemeinde ist in diesem Zusammenhang auch als Teil kommunaler Gemeinwesen und regionaler Gesellschaften zu verstehen. So gab ein Interviewpartner zu den Machtverhältnissen an: „Diese Hierarchien in dem Dorf, Kirche, Pastor, Lehrer und die großen Bauern, das waren die, die sich da eben alles erlauben konnten.“ Die Aufgabenfülle von Geistlichen als Lehrer, Beichtvater, Leiter von Freizeitaktivitäten und als Türöffner für den sozialen Aufstieg begründeten den hohen gesellschaftlichen Status vor Ort. Die Autorität von Priestern war laut der Interviews somit stärker auf die Zugehörigkeit zur örtlichen Machtelite zurückzuführen als auf eine Sakralisierung des Amtes.
Wie vor Ort mit Beschuldigungen umgegangen wurde, war während des gesamten Untersuchungszeitraums von zahlreichen Faktoren abhängig. Dazu gehörten: die Beliebtheit des Priesters, ob weitere Konflikte in der Gemeinde existierten, wie lange und in welcher Funktion der Priester im Amt war, ob Vorwürfe Handlungen in der Schule oder in der Gemeinde betrafen, die Schwere der Taten, familiäre und soziale Loyalitäten, und – vor allem in der Amtszeit Degenhardts – ob die Priesterversorgung in der eigenen Gemeinde bei einem Abzug des beschuldigten Pfarrers gesichert blieb.
Von Reformen in der Kirche führte keine direkte Linie zur Prävention vor Missbrauch. Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962–1965) rückten zahlreiche Gemeindemitglieder und Laiengremien zusammen, um sich hinter „ihren“ beschuldigten Priester zu stellen. Es bestand weiterhin eine große Bereitschaft, die „heile Welt“ der katholischen Kirche zu schützen, auch wenn sich das Kirchenbild teilweise stark verändert hatte. Nach dem Konzil trat zudem die Entwicklung in der Kirche ein, das juristische Auge lieber zu schließen, um eine pastorale Perspektive dagegen zu setzen. Diese pastorale Perspektive kam im Umgang mit Fällen sexueller Gewalt aber vor allem den Beschuldigten zugute. So konnte ein fatales Bündnis zwischen Kirchenleitung und Gemeinde für den Beschuldigten entstehen, dem man mit seelsorgerlicher Milde begegnete, während Betroffene weiterhin Ausgrenzung erfuhren.
Insofern lässt sich festhalten: Ob kirchenpolitisch „konservativ“ oder „progressiv“, eine Gemeinsamkeit bestand in der Haltung in den Gemeinden, „ihre“ Kirche zu schützen. Die katholische Kirche war gerade nach dem Zweiten Vatikanum für viele Gläubige attraktiv geworden, weil sie Partizipations- und Identifikationsangebote unterbreitete. Nicht nur Zwänge, sondern auch Anreize der Teilhabe können die Unterwerfung unter Autoritäten gewährleisten. Beschuldigte konnten sich die kirchenpolitische Stimmung in ihrer Gemeinde zunutze machen, die Vorwürfe gegen sich als Angriffe auf die Reformen abtun und damit als unglaubwürdige Aggression der Reformgegner*innen hinstellen. Ein progressiver Täter in einer progressiven Gemeinde genoss ebenso ein erhöhtes Vertrauen wie ein konservativer Milieupriester im katholischen (Rest-)Milieu.
In den 1980er- und 1990er-Jahren veränderte sich gesamtgesellschaftlich die Wahrnehmung sexueller Gewalt an Minderjährigen. Vorausgegangen war eine langsame Enttabuisierung sexueller Gewalterfahrungen durch die Verdienste der zweiten Frauenbewegung in den 1970er-Jahren. Dabei standen zunächst die Erfahrungen erwachsener Frauen im Fokus, ab den 1980er-Jahren ebenso Missbrauchserfahrungen von Frauen in ihrer Kindheit. Es entstanden erste Beratungsstellen für weibliche Betroffene, die in ihrer Kindheit sexuelle Gewalt erfahren hatten. Ferner etablierte sich die Diagnose des posttraumatischen Belastungssyndroms. Damit wurden die langfristigen Folgen traumatischer Erlebnisse therapeutisch zugänglich.
In den 1990er-Jahren intensivierte sich die Medienberichterstattung in Deutschland, wobei sexuelle Gewalt von Klerikern häufig mit einer Kritik am Zölibat verbunden wurde. Dies lässt sich aber in der Forschung nicht belegen. Zu den gesellschaftlichen Einflüssen zählten ferner eine Entkopplung von weltlichen und kirchlichen Institutionen, eine Professionalisierung von Personal in der institutionellen Erziehung und der Behindertenhilfe sowie die Entwicklung von Hilfsangeboten für Opfer sexueller Gewalt in der Gesamtgesellschaft. Vor diesem Hintergrund wurde es ab den 1990er-Jahren langsam leichter für Betroffene, Beschuldigungen gegenüber weltlichen oder kirchlichen Behörden anzuzeigen.
Erzbischof Degenhardt verursachte mit einer Dialog-Predigt im Sommer 1994 eine allgemeine Empörung, als er erklärte: „Wenn junge Männer stärker mit der Pflege von Kleinkindern betraut sind und dabei nackte, entblößte Körper ständig sehen, sie berühren und saubermachen müssen, ist die Gefahr groß, daß sie ihren Begierden nicht widerstehen können.“ Nachdem zahlreiche empörte Schreiben junger Väter im Generalvikariat eingingen, bedauerte der Erzbischof, das Thema angesprochen zu haben, verwies aber zugleich auf die Kinderpsychologin Christa Meves (geb. 1925), nach der die sexuelle Gewalt an Minderjährigen als Folgeerscheinung einer sexuellen Revolution zu deuten sei. Die 1987 zum Katholizismus konvertierte und politisch polarisierende Meves hatte sich bis dahin bereits einen Namen mit ihren christlich-konservativen Positionen gemacht.
Bis 2001 existierten keine formellen Strukturen zur Meldung von Beschuldigungen. Priester, die davon Kenntnis bekamen, orientierten sich an informellen Wissensbeständen oder am eigenen Interesse.
Insgesamt lässt sich festhalten: Beide Erzbischöfe, Jaeger und Degenhardt, zeigten große Milde gegenüber beschuldigten Priestern, auch dann, wenn sie von ihrer Schuld überzeugt waren. Gegenüber den Betroffenen zeigten sie kein Verständnis. Therapeutische Hilfsangebote existierten, wenn überhaupt, für die beschuldigten Kleriker mit dem Ziel, deren priesterlichen Charakter zu festigen und sie so bald wie möglich wieder einzusetzen.
Kam es vor, dass jemand bereits vor der Priesterweihe durch unangemessenes Verhalten aufgefallen war und seine Weihe dennoch befürwortet wurde? Wie wurde das begründet?
Nach den vorliegenden Zahlen sind im Zeitraum von 1946 bis 2023 etwa 30 bis 40 Prozent der Priesterkandidaten vor der Weihe ausgeschieden, sei dies in der Konviktszeit oder in der Seminarzeit. In den Akten des Priesterseminars werden diese als „Abgänge“ geführt. Dabei ist jedoch nicht ersichtlich, ob die Kandidaten den Weg zum Priestertum freiwillig oder unfreiwillig verließen.
Um sich hier einen ersten Eindruck zu verschaffen, wurden aus den Akten zu den „Abgängen“ aus dem Konvikt insgesamt 40 anonymisierte Stichproben gesichtet, die sich gleichmäßig über den Zeitraum 1946 bis 2002 verteilten. Daraus ergaben sich folgende Beobachtungen: Von diesen 40 Studenten schieden 24 freiwillig aus. Gründe waren: Der Berufswunsch hatte sich verändert, ein neues Studienfach wurde gewählt, der Zölibat passte nicht mehr zum eigenen Lebensentwurf, vereinzelt wurde auch Kirchenkritik angeführt. Bei 13 der 40 Studenten erfolgte der Abgang unfreiwillig. Es wurden gesundheitliche und psychische Bedenken angemeldet. Es zeigten sich Probleme mit der Disziplin. Auch gab es vereinzelt Fälle, in denen der Regens Zweifel hatte, ob ein Kandidat den Zölibat einhalten wolle oder könne. An einem Beispiel konnte gezeigt werden, dass ein Kandidat schon vor der Priesterweihe durch unangemessenes Verhalten aufgefallen ist und seine Weihe dennoch befürwortet wurde. Wie war das möglich? Die Beurteilung der Kandidaten hatte in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts generell eine Außen- und eine Innenseite. Nach außen hin galten Kataloge von Eignungskriterien, die ganz unterschiedliche Ebenen einschlossen. So konnte anhand der Fragenkataloge für die „Zeugnisse“ des Heimatpfarrers analysiert werden, worauf schon bei der Aufnahme ins Konvikt Wert gelegt wurde: die „gut katholische“ Herkunft (Ruf des Elternhauses), die Kirchlichkeit, die sich durch Engagement und Hierarchiefähigkeit (Unterordnung) auszeichnete, soziale Kompetenzen (angemessenes Verhalten), psychische Gesundheit und gute Charaktereigenschaften. Die Innenseite der Bewertung bestand im Ermessensspielraum des sogenannten Forum externum, vor allem des Direktors und des Regens. Die Kriterien funktionierten als Orientierungspunkte, die unterschiedlich interpretiert und gewichtet werden konnten. Es war für einen hochgeschätzten und langjährigen Regens wie Heribert Schmitz durchaus möglich, Kandidaten gegen Einwände durchzubringen. Die argumentative Konstruktion dafür hieß „Zweifelsfall“. Erzbischof Degenhardt stellte bei „Zweifelsfällen“ nicht nochmals eine Untersuchung des Falles an und überprüfte die Entscheidung seines Regens nicht. Im Gegenteil: Im Zweifelsfall sollte der Kandidat geweiht werden. Es reichte somit aus, wenn der Regens Vorwürfe von sexueller Gewalt gegen einen Kandidaten als „zweifelhaft“ hinstellte und ihn dennoch zur Weihe empfahl. Vermutlich entsprach er damit auch den unausgesprochenen Erwartungen von Erzbischof Degenhardt, der um den Priestermangel besorgt war. Ein weiteres Motiv könnte in einer verständnisvollen und pastoralen Hinwendung des väterlichen Regens Schmitz zu „seinen“ Priesterkandidaten gelegen haben. Hier ist auf die Überschneidung der seelsorglichen wie disziplinarischen Rollen hinzuweisen, die sich sowohl beim Erzbischof wie auch beim Regens findet. Strukturell ist somit auf die einflussreiche Position des Regens hinzuweisen, die diesem als Akteur ein sehr hohes Maß an persönlicher Verantwortung übertrug.
Welchen sozialen Milieus gehörten die Betroffenen größtenteils an? Gibt es Herkunftsfaktoren, die besonders hervorstechen?
Das Aufwachsen der Interviewpartner*innen entsprach in vielerlei Hinsicht einer typischen Kindheit im Bundesland Nordrhein-Westfalen der 1950er- und 1960er-Jahre: (zeitweise) unvollständige Familien, in denen die Eltern teils durch Gewalterfahrungen traumatisiert waren, den Nationalsozialismus vergessen wollten und die nach einem wirtschaftlichen und sozialen Aufstieg strebten. In solchen Konstellationen fehlten oft Ressourcen oder der Wille für eine Aufmerksamkeit gegenüber Kindern. Stattdessen war die Erziehung vielfach von Autorität und auch von körperlicher Gewalt geprägt. In dieser Zeit bestimmte die katholische Sexualmoral die Familienpolitik der Adenauerregierung. In Nordrhein-Westfalen beeinflussten konfessionelle Schulen die Bildungschancen und -biografien von katholischen Kindern. Sexualfeindlichkeit herrschte nicht nur in der Kirche und innerhalb des Milieukatholizismus vor, sondern war Teil der bundesrepublikanischen Erziehungs- und Familienpolitik. Medien, Schule und Elternhaus sahen ihre Aufgabe in einer Erziehung zu Sittlichkeit und Keuschheit.
Die Studie bestätigt einerseits die bisherige Forschung, dass die Betroffenen vor allem aus streng katholischen Familien kamen, sie sexuell kaum aufgeklärt waren und bereits zuvor Gewalterfahrungen erlebt hatten oder der Gruppe angehörten, die in Heimen oder Internaten lebten. Die Analyse von Interviews und anderen Egodokumenten, in denen Personen über ihre eigene Lebenswelt und Erfahrungen berichten, lässt es andererseits als unzulässig erscheinen, diese Faktoren allein als eine besondere Vulnerabilität der Betroffenen zu beschreiben, da dies die gesellschaftlichen Machtverhältnisse ausblendet. Aufgrund der Regierungswechsel in Nordrhein-Westfalen und der Heimkampagnen Ende der 1960er-Jahre entkoppelten sich Kirche, Schul- sowie Fürsorge- und Wohlfahrtspolitik langsam. Aber auch das katholische Milieu veränderte sich nach dem Zweiten Vatikanum (1962–1965) weiter und es entstanden in den 1970er-Jahren (Scharnierjahre) neue Sozialformen des Katholischseins. In der Amtszeit von Degenhardt besuchten zahlreiche Interviewpartner*innen unabhängig von ihrem Wohnort eine weiterführende Schule und nur noch wenige berichteten über größere finanzielle Probleme im Elternhaus. Ihre Eltern hatten häufig vom wachsenden Wohlstand seit den 1950er-Jahren profitiert. Ferner spiegelt sich in ihren Stimmen die Auflösung der Verflechtungen zwischen Eltern, Kirche und Schule wider oder diese wurden nun nicht mehr als Verschränkungen von Machtverhältnissen gedeutet, sondern als soziales Netzwerk.
Gleichwohl zeigen die Interviews mit Betroffenen und ihren Angehörigen, dass in beiden Amtszeiten nur wenige Kinder und Jugendliche die Möglichkeit sahen, sich Dritten gegenüber anzuvertrauen. Zwar hatten sich während der Amtszeit von Degenhardt die Bedingungen verbessert, in ihren Familien über sexuelle Gewalterfahrungen zu sprechen, die Hürden sich gegenüber Dritten zu öffnen, blieben aber hoch.
Meilensteine des Forschungsprojekts
Studienstart
Laufzeit: Februar 2020 bis Februar 2025
Zwischenbilanz wird veröffentlicht
Dezember 2021: Bisher haben die Wissenschaftlerinnen 160 Beschuldigte für den Zeitraum von 1941 bis 2002 im Erzbistum Paderborn identifiziert.
Entscheidung über Teil 2 (Amtszeit Becker)
Mai 2023: Neues Teilprojekt im Forschungsvorhaben „Missbrauch im Erzbistum Paderborn“ – Untersuchung zur Amtszeit von Erzbischof Hans-Josef Becker
Ergebnispräsentation Teil 1
12. März 2026: Die Ergebnisse werden der Öffentlichkeit vorgestellt und die Studie publiziert.
Kontakt für Presseanfragen
Medienvertreter*innen können sich gerne an das Team der Stabsstelle Presse, Kommunikation und Marketing wenden.


