Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland

Learning Agreement

Für alle Auslandsaufenthalte zu Studienzwecken ist vor dem Auslandsaufenthalt ein Learning Agreement abzuschließen. Dies gilt für alle Aufenthalte, also innerhalb des Erasmus+ Raums, außerhalb in "Weltweit" und auch für Freemover (selbstorganisierte studienbezogene Auslandsaufenthalte). Die hierfür zu verwendenden Formulare finden Sie in unserem Download-Bereich. Studierende, die eine Erasmus+ Förderung erhalten, nutzen nicht die Learning Agreements im Download-Bereich sondern beachten die spezifischen Erasmus+ Hinweise.

Die Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Studienleistungen erfolgt in Ihrer Fakultät. Bitte informieren Sie sich auf den Websites Ihrer Fakultät über das dort übliche Prozedere. Ohne Learning Agreement ist eine Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen in der Regel nicht möglich.

Webseiten der Fakultäten

Anerkennung und Notenumrechnung

Die Umrechung von Noten aus dem Ausland erfolgt anhand von Notenumrechnungstabellen, die Sie auf den o.g. Webseiten der Fakultäten finden. Gibt es für Ihre Partneruniversität keine Umrechung in einer Tabelle, wird die Modifizierte Bayrische Formel angewandt. Informieren Sie sich in Ihrer Fakultät zur Notenumrechungsmethode für Ihren Auslandsaufenthalt.

Für die Anerkennung sind in letzter Instanz die jeweiligen Prüfungsausschüsse Ihre Faches zuständig. Bei Problemen mit der Anerkennung und Beschwerden wenden Sie sich deshalb bitte zunächst an Ihren*Ihre Prüfungsausschussvorsitzende*n. Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten der Beschwerdeführung.

Diploma Supplement

Zusammen mit Ihrem Zeugnis wird allen Studierenden der Universität Paderborn ein Diploma Supplement ausgehändigt bzw. digital zur Verfügung gestellt. Eine separate Beantragung des Diploma Supplement ist nicht notwendig. Für weitere Fragen zum Diploma Supplement wenden Sie sich bitte an das Prüfungssekretariat.