WOH­NEN

Wohn­mög­lich­kei­ten

Wohnen im Studierendenwohnheim 

Jedes Semester reserviert das Studierendenwerk Paderborn (kurz: STW) eine begrenzte Anzahl von Zimmern in seinen Wohnheimen für Austauschstudierende. Die Studierenden werden in gleichgeschlechtlichen Zweier- oder Vierer-Wohngemeinschaften in den kleineren Gebäuden im Vogeliusweg in der Nähe des Campus untergebracht.

Die monatliche Warmmiete liegt zwischen 370 und 400 Euro. Hinzu kommt eine einmalige Zahlung in Höhe von 400 Euro für die Kaution, in der eine Abschlussgebühr von 110 Euro enthalten ist. - Preise können sich ändern.

Jede*r Mitbewohner*in verfügt über ein eigenes Zimmer, das mit einem Bett, einem Schrank, einem Schreibtisch und einem Stuhl ausgestattet ist. Küche und Bad werden mit den anderen Studierenden geteilt. 

Bettwäsche, Handtücher und Küchenutensilien wie Töpfe, Geschirr usw. müssen vom Mieter gekauft oder mitgebracht werden.
In der Nähe befindet sich ein Einkaufszentrum, das zu Fuß erreichbar ist, aber Sie können Artikel auch online bestellen und sich an Ihre Wohnadresse liefern lassen. Zu Beginn des Semesters legt das Eurobiz-Team zudem einen Termin fest, an dem neue Studierende Gegenstände, die von früheren Mietern zurückgelassen wurden, kostenlos abholen können.

Hinweis: Wohnheimzimmer werden grundsätzlich nur für ganze Monate vermietet. Bei der Festlegung deiner Mietdauer solltesn Sie etwas Zeit zum Einleben einplanen und bedenken, dass Prüfungen manchmal auch außerhalb des Semesters stattfinden können.

 

Bewerbungsprozess 

Wenn Sie an dem Angebot des Studierendenwerks Paderborn interessiert sind, geben Sie dies bitte in Ihrer Online-Bewerbung im Mobility-Online-Portal unter „Unterkunft” an. Sie erhalten Ihren Zugangslink für Ihre Online-Bewerbung, nachdem Ihre Heimatuniversität Sie nominiert und Ihre Nominierung angenommen wurde. 

Bitte beachten Sie: Es ist nicht möglich, sich direkt bei der STW zu bewerben. Das International Office leitet Ihre Zimmeranfrage zusammen mit Ihren Daten weiter, ist jedoch nicht am eigentlichen Vergabeverfahren beteiligt.

 

Sofern ein Zimmer verfügbar ist, erhalten Sie zu gegebener Zeit ein Angebot von der STW-Wohnungsverwaltung. In der E-Mail werden Sie gebeten, das Angebot zu prüfen und es zu bestätigen. Nachträgliche Änderungswünsche bezüglich der Mietvertragslaufzeit sollten unbedingt vor Angebotsannahme beim STW erfragt werden. Nach der Angebotannahme, sind Änderungen der Vertragsdaten nicht mehr möglich.

 

Gut zu wissen: In jedem Fall erhalten Sie vom STW eine Rückmeldung, ob ein Zimmer verfügbar ist. Checken Sie daher regelmäßig Ihren Posteingang und gegebenenfalls auch Ihren Spam-Ordner. 

 

Wohnraumverwaltung

Name: Fr. Gülhan Özbük
Büro: 002 im Mersinweg 2
Sprechzeiten: Mi. 10:00 - 12:00 Uhr u. Do. 13:30 - 15:30 Uhr
Tel.: +49 5251 89207-630
E-Mail: Oezbuek@stwpb.de oder housing-exchange@stwpb.de 

 

 

Eigene Wohnung oder Zimmer in einer privaten Wohngemeinschaft (WG)

Diese Wohnformen bieten die Möglichkeit, in engerem Kontakt mit Deutschen - auch Nicht-Studenten - zu leben. Wer eine eigne Wohnung beziehen oder in einer Wohngemeinschaft mit Paderborner wohnen möchte, muss sich allerdings selbst um die Wohnungssuche kümmern.

In Deutschland leben viele Studierende in Wohngemeinschaften, das heißt, sie teilen sich eine Wohnung mit mehreren Mitbewohnern.

Jede*r Bewohner*in hat ein eigenes Zimmer, Bad und Küche werden geteilt. Zusätzlich zur Miete muss in der Regel vorab eine Kaution in Höhe von etwa ein bis zwei Monatsmieten gezahlt werden. Diese wird bei Auszug zurückerstattet, sofern während der Mietzeit keine Schäden am Zimmer entstanden sind.

Die Mietpreise sind abhängig von der Größe des Zimmers, der Lage und davon, mit wie vielen Mitbewohner*innen die Wohnung geteilt wird. Sie liegen ca. bei 400 bis 500 € pro Monat (Preise können sich ändern).

Bitte beachten Sie: Da das Angebot an Unterkünften in Universitätsstädten generell begrenzt ist, ist es ratsam, frühzeitig mit der Suche zu beginnen. Für die erforderliche Anmeldung beim Einwohnermeldeamt Paderborn benötigen Sie von Ihrem Vermieter bzw. dem Hauptmieter der Wohngemeinschaft eine Wohnungsgeberbescheinigung.

 

Weiterführende Informationen:

 

 

 

In­for­ma­ti­o­nen für Wohn­heim­be­woh­ner

To do's

To do's und Organisatorisches nach dem Einzug

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Wohn­heim Rat­ge­ber

Tipps zum Wohnen im Wohnheim

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Gut zu wis­sen

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