Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,

 

seitens unserer Personalrätekonferenz hat uns folgendes Schreiben erreicht:

 

„… , 

das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin von 2008 bis 2020 weit überwiegend verfassungswidrig war. Beamtinnen und Beamte, die in der Vergangenheit gegen die Höhe ihrer Besoldung Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben haben, können nun mit Nachzahlungen rechnen. 

 

Es gibt einen neuen Prüfmaßstab beim Alimentationsprinzip. Der Beschluss des Gerichts hat somit Wirkung über Berlin hinaus: Dieser Prüfmaßstab, den das Bundesverfassungsgericht der Entscheidung zugrunde legt, hat auch für den Bund und die übrigen Länder Konsequenzen. Auch das Land NRW muss seine Besoldungsgesetze überprüfen und fortlaufend anpassen, um eine angemessene Alimentation sicherzustellen.

 

Zudem betonte das Gericht die demokratieschützende Funktion der Beamtinnen und Beamten. Das Alimentationsprinzip hat vor allem die Funktion ihre Unabhängigkeit im Interesse einer rechtsstaatlichen Verwaltung zu sichern.

Weitere Informationen bei ver.di (und als Anlage): https://beamte.verdi.de/themen/beamtenpolitik_und_recht/++co++95fc8462-c547-11f0-9d12-89e1420b7b08   

 

Um selbst individuelle Ansprüche geltend zu machen, muss Widerspruch gegen die Höhe der Besoldung eingelegt werden. In der Besoldungsrechtsprechung gilt der Grundsatz der „zeitnahen Geltendmachung“. Eine Rückwirkung für vorhergehende Jahre (z.B. innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist) ist nicht möglich. Es ist daher wichtig, rechtzeitig bis zum 31.12.2025 den Widerspruch einzulegen und sich den Empfang beweissicher bestätigen zu lassen. 

 

Viele Grüße (und vielen Dank für den Hinweis an meinen PR!)

Monika“

 

Um euch zu unterstützen, haben wir eine Vorlage für einen Widerspruch erstellt, die ihr gerne nutzen dürft. Selbstverständlich ist das aber nur eine Anregung, wie ein Widerspruch formuliert werden könnte. Bitte beachtet die Hinweise zum Versand eines Widerspruchs.