In­­ter­na­ti­o­nal Cre­­dit Mo­­bi­­li­­ty (ICM)/ Mo­­bi­­li­tät mit Par­t­­ner­län­­dern

Erasmus+ KA171

Mit dem Erasmus+ Programm der Europäischen Union "Mobilität mit Partnerländern" (Erasmus+ International Credit Mobility oder ICM) ist eine finanzielle Förderung durch Erasmus+ auch für die Mobilität zu Lehrzwecken (STA, für Lehrende) sowie zu Weiterbildungszwecken (STT, für wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter*innen) an ausgewählten außereuropäischen Partneruniversitäten möglich (Outgoing). Lehrende und Mitarbeiter*innen dieser ausgewählten Partneruniversitäten können ebenfalls gefördert werden, insofern vertraglich vereinbart (Incoming). 

Die Universität Paderborn kooperiert im Rahmen dieses Programmes mit den Partnerländern Algerien, Argentinien, Bosnien und Herzegowina, Israel, Kamerun, Kenia, Kolumbien, Marokko, Togo und Tunesien und folgenden Partneruniversitäten:

Ko­ope­ra­ti­ons­part­ner

Algerien:

  1. Djillali Liabes University of Sidi Bel Abbes (Chemie)

Argentinien:

  1. Universidad Nacional de las Artes (Romanistik)
  2. Universidad de Buenos Aires (Romanistik)

Bosnien und Herzegowina:

  1. Universität Sarajevo (Wiwi/Recht, Theologie)
  2. Universität Mostar (Anglistik/Amerikanistik)

Israel:

  1. Bar-Ilan University, Ramat Gan (Philosophie)

Kamerun:

  1. Université de Yaoundé I (Germanistik)

Kenia:

  1. Kenyatta University (Germanistik)
  2. Jomo Kenyatta University of Agriculture and Technology (Sport)

Marokko:

  1. Université Sidi Mohamed Ben Abdellah, Fes (Germanistik)
  2. Université Mohammed V, Rabat (Germanistik)

Togo:

  1. Université de Lomé (Germanistik)
  2. Université de Kara  (Germanistik)

Tunesien:

  1. Université de Carthage, Tunis (Germanistik)
  2. Université de la Manouba, nahe Tunis (Germanistik und Romanistik)
  3. Université de Gabes (Germanistik)
  4. Université de Monastir (Germanistik)

Rah­men­be­din­gun­gen

Mobilität zu Lehrzwecken (STA):

  • Förderberechtigte und Teilnahmebedingungen: Lehrende und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der UPB, die in einem vertraglichen Arbeitsverhältnis mit der UPB stehen. Ein Lehrauftrag oder Honorar-Vertrag ist nicht ausreichend.
  • ein gültiger Erasmus+ Kooperationsvertrag mit einer Partnerhochschule
  • Dauer der Lehre: 5 bis 60 Tage (ohne An- und Abreise) - je nach Verfügbarkeit der Mittel
  • Umfang der Lehre: mind. 8 h Unterricht in einer Woche (7 Tage) oder einem kürzeren Zeitraum. Für jeden weiteren Aufenthaltstag über eine Woche (7 Tage) hinaus: mind. 1,6 h pro Tag

Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT):

  • Förderberechtigte und Teilnahmebedingungen: Personen, die in einem vertraglichen Beschäftigungsverhältnis mit der UPB stehen. Ein Lehrauftrag oder Honorar-Vertrag ist nicht ausreichend.
  • Mögliche Dauer der Fort- und Weiterbildung: 5 bis 60 Tage (ohne An- und Abreise) - je nach Verfügbarkeit der Mittel

Fi­nan­zi­el­le För­der­de­rung

  • Die Erasmus+ Fördermittel sind begrenzt. Allgemein gilt eine Bewerbungsfrist von mind. 6 Wochen vor Mobilitätsbeginn. Sollte ein Visum benötigt werden (Incoming sowie Outgoing), wären min. 3 Monate vor der Mobilität sinnvoll (je eher desto besser), da die Wartezeiten auf den Botschaftstermin und die Ausstellung des Visums leider recht lange dauern können. In manchen Fällen ist es nötig, dass eine Deutsche Steueridentifikationsnummer beantragt werden muss. Auch in diesem Fall sollte extra Zeit eingeplant werden.
  • Finanzierung der Aufenthaltstage an der Gasteinrichtung (mittels Tagespauschalen), Reisekostenpauschale (gemäß Entfernung zur Gasteinrichtung) und zusätzliche Reisetage für die An- und Abreisetage (0-6 Tage, je nach Bedarf und Verkehrsmittel).
  • unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Realkostenantrag gestellt werden

Ta­ges­pau­scha­le und Rei­se­kos­ten

Call 2022 und 2023

EntsendelandZiellandBetrag bis einschließlich 14. Fördertag
des Aufenthalts
Betrag ab 15. Fördertag des Aufenthalts
DeutschlandPartnerland180 Euro pro Tag126 Euro pro Tag
PartnerlandDeutschland160 Euro pro Tag112 Euro pro Tag

 

Call 2024 und 2025

EntsendelandZiellandBetrag bis einschließlich 14. Fördertag
des Aufenthalts
Betrag ab 15. Fördertag des Aufenthalts
DeutschlandPartnerland190 Euro pro Tag133 Euro pro Tag
PartnerlandDeutschland190 Euro pro Tag133 Euro pro Tag

 

Dauer der Lehre bzw. Fort- und Weiterbildung: 5 bis 60 Tage (ohne An- und Abreise)

 

Die Reisekostenpauschale wird in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität. Die Entfernungen werden mit dem Berechnungsinstrument der Kommission ermittelt.

Um das Programm und seine Auswirkungen auf die Umwelt möglichst klimaschonend zu gestalten, sollen Mobilitäten mit einer Strecke von weniger als 500 km grundsätzlich mit emissionsarmen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden.

Call 2022 und 2023

DistanzWie viel?Wie viel für grünes Reisen?
10 und 99 KM23 EUR-
100 und 499 KM180 EUR210 EUR
500 und 1999 KM275 EUR320 EUR
2000 und 2999 KM360 EUR410 EUR
3000 und 3999 KM530 EUR610 EUR
4000 und 7999 KM820 EUR-
8000 KM oder mehr1500 EUR-

 

Call 2024 und 2025

DistanzWie viel?Wie viel für grünes Reisen?
10 und 99 KM28 EUR56 EUR
100 und 499 KM211 EUR285 EUR
500 und 1999 KM309 EUR417 EUR
2000 und 2999 KM395 EUR535 EUR
3000 und 3999 KM580 EUR785 EUR
4000 und 7999 KM1188 EUR1188 EUR
8000 KM oder mehr1735 EUR1735 EUR

Teilnehmende, die aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln für die Reise längere Zeit benötigen, können im Rahmen der individuellen Unterstützung bis zu sechs zusätzliche Reisetage  zur Deckung von Aufenthaltskosten für die Reisezeit vor und nach der Mobilität gemäß den Richtlinien der individuellen Unterstützung erhalten

  • Förderung von bis zu 2 Tagen bei nicht-umweltfreundlichen Verkehrsmitteln
  • Förderung von bis zu 6 Tagen bei umweltfreundlichen Verkehrsmitteln

An­trag und Ab­lauf

Hier finden Sie weitere Informationen zur Antragsstellung und zum administrativen Ablauf.

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Re­al­kos­te­n­an­trag

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Realkostenanträgen (Hochschulpersonal mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie Hochschulpersonal, die ihr(e) Kind(er) mit ins Ausland nehmen).

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Kon­takt

Eva Walczak

International Office

Raum I4.210
Universität Paderborn
Warburger Str. 100
33098 Paderborn

Sprechstunden

Mittwochs, 13-14 Uhr über Zoom
(Sie werden in Reihenfolge aus dem virtuellen Warteraum geholt.)

Am 26.11.2026 entfällt die Sprechstunde.

Eras­mus+ an der UPB

Dieses Projekt wird mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.