In­­ter­na­ti­o­nal Cre­­dit Mo­­bi­­li­­ty (ICM)/ Mo­­bi­­li­tät mit Par­t­­ner­län­­dern

Erasmus+ KA171

Mit dem Erasmus+ Programm der Europäischen Union "Mobilität mit Partnerländern" (Erasmus+ International Credit Mobility oder ICM) ist eine finanzielle Förderung durch Erasmus+ auch für die Mobilität zu Lehrzwecken (STA, für Lehrende) sowie zu Weiterbildungszwecken (STT, für wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter*innen) an ausgewählten außereuropäischen Partneruniversitäten möglich (Outgoing). Lehrende und Mitarbeiter*innen dieser ausgewählten Partneruniversitäten können ebenfalls gefördert werden, insofern vertraglich vereinbart (Incoming). 

Die Universität Paderborn kooperiert im Rahmen dieses Programmes mit folgenden Partneruniversitäten:

Ko­ope­ra­ti­ons­part­ner

Algerien:

  1. Djillali Liabes University of Sidi Bel Abbes (Chemie)

Bosnien und Herzegowina:

  1. Universität Sarajevo (Wiwi/Recht, Theologie) (bis Call 2025-28)
  2. Universität Mostar (Anglistik/Amerikanistik)

Israel:

  1. Bar-Ilan University, Ramat Gan (Philosophie)

Kamerun:

  1. Université de Yaoundé I (Germanistik)

Kenia:

  1. Kenyatta University (Germanistik)
  2. Jomo Kenyatta University of Agriculture and Technology (Sport) (Calls 2024-27 und 2025-28)

Marokko:

  1. Université Sidi Mohamed Ben Abdellah, Fez (Germanistik)
  2. Université Mohammed V, Rabat (Germanistik)

Namibia:

  1. University of Namibia (Germanistik) (ab Call 2026-29)

Togo:

  1. Université de Lomé (Germanistik)
  2. Université de Kara  (Germanistik)

Tunesien:

  1. Université de Carthage, Tunis (Germanistik)
  2. Université de la Manouba, nahe Tunis (Germanistik und Romanistik)
  3. Université de Gabes (Germanistik)
  4. Université de Monastir (Germanistik)

Rah­men­be­din­gun­gen

Mobilität zu Lehrzwecken (STA):

  • Förderberechtigte und Teilnahmebedingungen: Lehrende und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der UPB, die in einem vertraglichen Arbeitsverhältnis mit der UPB stehen. Ein Lehrauftrag oder Honorar-Vertrag ist nicht ausreichend.
  • ein gültiger Erasmus+ Kooperationsvertrag mit einer Partnerhochschule
  • Dauer der Lehre: 5 bis 60 Tage (ohne An- und Abreise) - je nach Verfügbarkeit der Mittel
  • Umfang der Lehre: mind. 8 h Unterricht in einer Woche (7 Tage) oder einem kürzeren Zeitraum. Für jeden weiteren Aufenthaltstag über eine Woche (7 Tage) hinaus: mind. 1,6 h pro Tag

Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT):

  • Förderberechtigte und Teilnahmebedingungen: Personen, die in einem vertraglichen Beschäftigungsverhältnis mit der UPB stehen. Ein Lehrauftrag oder Honorar-Vertrag ist nicht ausreichend.
  • Mögliche Dauer der Fort- und Weiterbildung: 5 bis 60 Tage (ohne An- und Abreise) - je nach Verfügbarkeit der Mittel

Fi­nan­zi­el­le För­der­de­rung

  • Die Vergabe der Mittel erfolgt über die jeweiligen Departmental Coordinators der Kooperationen.
  • Die Erasmus+ Fördermittel sind begrenzt. Allgemein gilt eine Bewerbungsfrist von mind. 6 Wochen vor Mobilitätsbeginn. Sollte ein Visum benötigt werden (Incoming sowie Outgoing), wären min. 3 Monate vor der Mobilität sinnvoll (je eher desto besser), da die Wartezeiten auf den Botschaftstermin und die Ausstellung des Visums leider recht lange dauern können. In manchen Fällen ist es nötig, dass eine Deutsche Steueridentifikationsnummer beantragt werden muss. Auch in diesem Fall sollte extra Zeit eingeplant werden.
  • Finanzierung der Aufenthaltstage an der Gasteinrichtung (mittels Tagespauschalen), Reisekostenpauschale (gemäß Entfernung zur Gasteinrichtung) und zusätzliche Reisetage für die An- und Abreisetage (0-6 Tage, je nach Bedarf und Verkehrsmittel).
  • Entstehende Kosten: Durch Erasmus+ werden Pauschalen ausgezahlt. Übersteigen die entstehenden Kosten (Fahrtkosten, Unterbringungskosten, Teilnahmegebühren etc.) die Erasmus+ Förderung, müssen Sie für die Kosten selber aufkommen, oder ein anderes Abrechnungsobjekt belasten, welches Sie im Dienstreiseantrag kenntlich machen. Sollte die Erasmus+ Förderung die entstehenden Kosten übersteigen, müssen Sie den Gewinn als geldwerten Vorteil in der Steuererklärung angeben.
  • Hochschulpersonal mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie Hochschulpersonal, die ihr(e) Kind(er) mit ins Ausland nehmen, können für die tatsächlich anfallenden Kosten einen Realkostenantrag stellen.

Ta­ges­pau­scha­le und Rei­se­kos­ten

Call 2024-27, 2025-28 und 2026-29:

EntsendelandZiellandBetrag bis einschließlich 14. Fördertag
des Aufenthalts
Betrag ab 15. Fördertag des Aufenthalts
DeutschlandPartnerland190 Euro pro Tag133 Euro pro Tag
PartnerlandDeutschland190 Euro pro Tag133 Euro pro Tag

 

Die Reisekostenpauschale wird in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität. Die Entfernungen werden mit dem Berechnungsinstrument der Kommission ermittelt.

Um das Programm und seine Auswirkungen auf die Umwelt möglichst klimaschonend zu gestalten, sollen Mobilitäten mit einer Strecke von weniger als 500 km grundsätzlich mit emissionsarmen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden. Wenn für mindestens 50% der Reise "nachhaltige" Verkehrsmittel genutzt werden, wird bei entsprechender Entfernung eine erhöhte Reisekostenpauschale gezahlt. Als "nachhaltige" Verkehrsmittel gelten (Stand 11/2021): Zug, Bus, Mitfahrgelegenheit im Auto, Rad, zu Fuß. Allein im Auto zu fahren fällt nicht darunter.
Zur Förderung des grünen Reisens gibt es einen Interrail-Pass speziell für Erasmus+ Teilnehmer*innen. Hier finden Sie weiter Informationen dazu.

Call 2024-27, 2025-28 und 2026-29:

DistanzWie viel?Wie viel für grünes Reisen?
10 und 99 KM28 EUR56 EUR
100 und 499 KM211 EUR285 EUR
500 und 1999 KM309 EUR417 EUR
2000 und 2999 KM395 EUR535 EUR
3000 und 3999 KM580 EUR785 EUR
4000 und 7999 KM1188 EUR1188 EUR
8000 KM oder mehr1735 EUR1735 EUR

Teilnehmende, die aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln für die Reise längere Zeit benötigen, können im Rahmen der individuellen Unterstützung bis zu sechs zusätzliche Reisetage  zur Deckung von Aufenthaltskosten für die Reisezeit vor und nach der Mobilität gemäß den Richtlinien der individuellen Unterstützung erhalten

  • Förderung von bis zu 2 Tagen bei nicht-umweltfreundlichen Verkehrsmitteln
  • Förderung von bis zu 6 Tagen bei umweltfreundlichen Verkehrsmitteln

Als "nachhaltige" Verkehrsmittel gelten (Stand 11/2021): Zug, Bus, Mitfahrgelegenheit im Auto, Rad, zu Fuß. Allein im Auto zu fahren fällt nicht darunter.
Zur Förderung des grünen Reisens gibt es einen Interrail-Pass speziell für Erasmus+ Teilnehmer*innen. Hier finden Sie weiter Informationen dazu.

An­trag und Ab­lauf

Hier finden Sie weitere Informationen zur Antragsstellung und zum administrativen Ablauf.

Mehr erfahren

Re­al­kos­te­n­an­trag

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Realkostenanträgen (Hochschulpersonal mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie Hochschulpersonal, die ihr(e) Kind(er) mit ins Ausland nehmen).

Mehr erfahren

Kon­takt

Eva Walczak

International Office (SG 3.1)

Raum I4.210
Universität Paderborn
Warburger Str. 100
33098 Paderborn

Sprechstunden

Mittwochs, 13-14 Uhr
Die Sprechstunden finden online via Zoom statt, keine Anmeldung notwendig.
(Sie werden in Reihenfolge aus dem virtuellen Warteraum geholt.)

Die Sprechstunden vom 05.08.2026 und 12.08.2026 entfallen.

Eras­mus+ an der UPB

Dieses Projekt wird mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.