Reiseplanung

Bevor Sie eine Dienstreise antreten, empfehlen wir Ihnen, sich zunächst auf unseren Internetseiten zu informieren. Umfassende Informationen zur Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung einer Dienstreise finden Sie in unserem Stichwortverzeichnis. Bei speziellen Anfragen erreichen Sie die Reisestelle per E-Mail oder Telefon.


Die Grundlage für alle dienstlichen Reisen ist das Landesreisekostengesetz (LRKG)*. Bei Anordnung/Genehmigung und Durchführung von Dienstreisen ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit besonders zu beachten. Reisen sollen nur durchgeführt werden, wenn sie aus dienstlichen Gründen notwendig sind und eine kostengünstigere Erledigung des Dienstgeschäfts insbesondere durch Nutzung digitaler Kommunikationsmöglichkeiten nicht möglich oder nicht sinnvoll ist. Bei der Wahl des Beförderungsmittels sind neben wirtschaftlichen Gesichtspunkten insbesondere Aspekte des Klimaschutzes zu berücksichtigen. Grundsätzlich gilt das Erstattungsprinzip, d.h., der/die Dienstreisende hat Kosten, die im Zusammenhang einer Dienstreise entstehen, vorab selbst zu übernehmen. Die entstandenen Kosten werden nach der Reise nach Maßgabe des LRKG* erstattet. Dienstreisenden kann auf Antrag eine Abschlagszahlung auf die zu erwartende Reisekostenvergütung gewährt werden (mind. 100 €). Das entsprechende Formular finden Sie in unserem Stichwortverzeichnis unter dem Punkt A.
*in Ausnahmen BRKG, Drittmittelgebervorgaben und ggf. interne Richtlinien

 

Beachten Sie außerdem unbedingt die Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Beendigung der Dienstreise (§3 Abs. 1 S. 1 LRKG) innerhalb derer Ihre Reisekostenabrechnung bei der Reisestelle eingegangen sein muss. Die Verantwortung hierfür trägt der*die Reisende. Danach ist eine Abrechnung nicht mehr möglich.