PROMOS - Das Teilstipendium für studienbezogene Aufenthalte außerhalb von Europa

Die Universität Paderborn bietet Studierenden für Auslandssemester- und Praktikumsaufenthalte außerhalb von Europa das Stipendienprogramm PROMOS an (Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden). Dieses geschieht mit Unterstützung des DAAD und des BMFTR. PROMOS soll Studierende der Universität Paderborn bei der erfolgreichen Durchführung Ihres studienbezogenen Auslandsaufenthaltes unterstützen und durch die Förderung kürzerer Auslandsaufenthalte (bis maximal sechs Monaten) deutlich mehr Mobilität ermöglichen.

PROMOS ist das Gegenstück zum Erasmus+ Programm, das wiederum den europäischen Raum abdeckt. 

PROMOS hat 2 Bewerbungsphasen im Jahr. Der Förderzeitraum ist an das kalendarische Jahr gebunden. Sie bewerben sich also in dem Jahr, in dem Sie auch ins Ausland gehen werden. Es handelt sich dabei um ein Teilstipendium.
Da PROMOS an das Kalenderjahr gebunden ist und nicht an das akademische Jahr, in welchem Sie Ihr Auslandssemester antreten, werden Sie die Rückmeldung zu der möglichen Förderung u.U. erst erhatlen, wenn Sie bereits im Ausland sind. Sollten Sie zwingend auf Unterstützung in der Finanzierung Ihres Auslandsaufenthaltes angewiesen sein, empfehlen wir, sich auf unserer Webseite über weitere Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren und auch in der Stipendiendatenbank des DAAD zu recherchieren. Bei Fragen melden Sie sich bitte jederzeit gern bei uns.

Die Universität Paderborn fördert mit PROMOS:

-  Austauschsemester im außereuropäischen Raum

- studienbezogene Praktika im außereuropäischen Raum

Wer kann sich be­wer­ben?

Wer?

  • Studierende der Universität Paderborn, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder die den Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind
  • Nichtdeutsche Studierende, wenn sie in einem Studiengang an der Universität Paderborn mit dem Ziel eingeschrieben sind, den Abschluss an der Universität Paderborn zu erreichen oder an der Universität Paderborn zu promovieren (Heimataufenthalt ausgeschlossen)

Für welchen Zweck?

  • Studierende, deren Auslandssemester an einer außereuropäischen Partnerhochschule der Universität Paderborn innerhalb eines kalendarischen Jahres stattfindet und mindestens 1 Monat, aber maximal 6 Monate andauert
  • Studierende, deren außereuropäischer Auslandsaufenthalt im Rahmen eines studienbezogenen Praktikums innerhalb eines kalendarischen Jahres stattfindet und mindestens 1 Monat, aber maximal 6 Monate andauert
  • Studierende, die ihr Auslandssemester an einer außereuropäischen Hochschule selbst organisieren (Freemover) und deren Aufenthalt innerhalb eines kalendarischen Jahres stattfindet und mindestens 1 Monat, aber maximal 6 Monate andauert

In­for­ma­ti­o­nen und För­der­be­din­gun­gen

Das PROMOS-Teilstipendienprogramm richtet sich an ordentlich immatrikulierte Studierende in Bachelor- und Masterstudiengängen aller Fachrichtungen der Universität Paderborn. PROMOS-Stipendiaten müssen während der Bewerbung wie auch für den Förderzeitraum einen entsprechenden Immatrikulationsnachweis vorlegen.

Die Höhe und Zusammensetzung der Förderung ist von der Kommissionsentscheidung, der Aufenthaltsdauer und der vom DAAD für das jeweilige Zielland festgelegten Teilstipendienrate/Reisekostenpauschale abhängig. Studiengebühren können nicht übernommen werden. Eine Förderung durch PROMOS kann frühestens zum 1. Januar eines Jahres (auch rückwirkend) beginnen und endet spätestens zum 31. Dezember des selben Jahres. Das zur Verfügung stehende Budget für das Stipendienprogramm ändert sich in jedem Jahr, daher ist die Ausschreibung stets unter Vorbehalt.

Studierende, die bereits in einem früheren Ausbildungsabschnitt (z.B. während des Bachelorstudiums) mit einem PROMOS-Teilstipendium gefördert wurden, können in einem späteren Ausbildungsabschnitt (z.B. während des Masterstudiums) erneut eine Förderzusage für ein PROMOS-Teilstipendium bekommen. Auch innerhalb eines Ausbildungsabschnitts können mehrere PROMOS-Teilstipendien miteinander kombiniert werden, wenn diese in der Summe den Gesamtförderzeitraum von 6 Monaten nicht überschreiten.

Wichtig: Eine Förderung kann nur für Regionen erfolgen, für die keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht. Wird während des Aufenthaltes eine Reisewarnung ausgesprochen, sind die Stipendiaten zur Ausreise angehalten. Eine Förderung wird in diesen Fällen nicht fortgeführt.

Kombinierung von Stipendien: Neben dem PROMOS Stipendium wird auch das Cross Border Studies Stipendium der Phoenix Contact Stiftung über das International Office ausgeschrieben, das ebenfalls für den außereuropäischen Raum gedacht ist. Beide Stipendien können nicht kombiniert werden. Wenn Sie sich für beide Stipendien bewerben und eine Zusage für beide erhalten, müssen Sie sich für eines der beiden Stipendien entscheiden. Bei allen anderen Stipendienprogrammen, die nicht über das International Office vermittelt werden, empfehlen wir immer die jeweiligen Stipendiumsbedingungen zu studieren, um zu erfahren, ob eine Kombination mit anderen Programmen möglich wäre.

 

Pflichten des Stipendiaten

Nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes muss jeder PROMOS-Stipendiat folgende Dokumente in digitaler Form im International Office einreichen:

  • gestempelte und unterzeichnete Confirmation of Study bzw. Confirmation of Traineeship
  • einen Erfahrungsbericht

Hinweis: Bei Nicht-Einreichung der o.g. Dokumente muss das PROMOS-Teilstipendium zurückgezahlt werden.

Sobald Sie wissen, dass Sie Ihren Auslandsaufenthalt aus persönlichen Gründen nicht antreten oder beenden können, ist der Stipendiengeber ebenfalls zu informieren.

Um bei der Vergabe der PROMOS–Teilstipendien höchstmögliche Neutralität zu gewährleisten, wird eine PROMOS-Auswahlkommission eingerichtet.

Diese wird bei der Entscheidung über die Stipendien folgende Kriterien beachten:

  • formal korrekte, vollständige und ansprechende Bewerbungsunterlagen
  • Qualifikation und Studienleistungen des Studierenden
  • Sinnhaftigkeit und Zweck des geplanten Aufenthalts für das Studium und den weiteren Werdegang
  • Vorhandene Sprachkenntnisse
  • ausdruckstarke Darstellung der inneren Motivation
  • Erläuterung des Studien- oder Praktikumsvorhabens
  • soziale Aspekte zur Berücksichtigung: ErstakademikerIn in der Familie, Migrationshintergrund, Behinderungen, Studierende mit Kind

 

Achtung: Nicht vollständig oder nicht korrekt eingereichte Bewerbungsunterlagen können im Auswahlprozess leider nicht berücksichtigt werden.

Einreichen der Bewerbungsunterlagen

Studierende, die sich um ein PROMOS-Teilstipendium für ihren Auslandsaufenthalt bewerben möchten, füllen das Online-Bewerbungsformular aus und laden anschießend über den Workflow des Systems “Mobility Online” ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen hoch:

Hinweis: Das Ausfüllen des Bewerbungsformulars alleine ist nicht ausreichend. Sie erhalten nach dem Einreichen des Formulars einen Link per Mail, über den Sie sich bei Mobility Online anmelden können. Dort laden Sie in einer PDF-Datei gesammelt alle notwendigen Unterlagen hoch. Erst dann ist die Bewerbung abgeschlossen. Unvollständige Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.

Wie geht es dann weiter?

  1. Studierende erhalten nach Einreichung der Bewerbungsunterlagen eine automatisierte Bestätigungsmail aus dem International Office.
  2. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die Bewerbungen im International Office hinsichtlich ihrer Vollständigkeit und ihrer Förderwürdigkeit geprüft und anschließend an die PROMOS-Auswahlkommission weitergeleitet.
  3. Nach Auswahl der Stipendiat*innen durch die Auswahlkommission erhalten die Bewerber*innen etwa 2 Monate nach Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfrist eine Rückmeldung zu ihrer Bewerbung aus dem International Office.

Aufgrund eines erhöhten Arbeitsaufwandes bitten wir von Rückfragen bezüglich des Bearbeitungsstands abzusehen.

PROMOS-Teilstipendien umfassen unterschiedliche Förderpauschalen. Diese basieren auf festgesetzten länderspezifischen Fördersätzen des DAAD.

Hinweis: Die zugesprochenen Fördersummen entsprechen zumeist nicht dem vollen Zeitraum des Auslandsaufenthaltes und Ihrer Bewerbung, es handelt sich um ein Teilförderung.

Über die Vergabe der Stipendiengelder entscheidet eine Auswahlkommission.

Mögliche Förderung von Studienaufenthalten oder studienbezogenen Praktika:

  • Monatliche Teilstipendienraten je nach Zielland
  • Ggf. länderspezifische Reisekostenpauschale

Ein­zu­rei­chen­de Be­wer­bungs­un­ter­la­gen

Bitte fügen Sie folgende Bewerbungsunterlagen in einer PDF zusammen:

  • Tabellarischer Lebenslauf (in deutscher Sprache)
  • Motivationsschreiben inkl. Beschreibung des Studienvorhabens (max. 2 DIN-A 4 Seiten, in deutscher Sprache)
  • Immatrikulationsnachweis der Universität Paderborn
  • Letter of Acceptance Ihrer Gasthochschule (Falls der "Letter of Acceptance" noch nicht vorliegt, kann dieser nachgereicht werden. Bitte weisen Sie dann in anderer Form nach, dass Sie an einer Gasthochschule angemeldet sind, z.B. durch die Nominierungsbestätigung der UPB.)
  • Notenbestätigung (falls ein BA-Abschluss vorhanden ist, bitte zusätzlich ein detailliertes Zeugnis einreichen)
  • Nachweis über die Sprachkenntnisse der Unterrichtssprache. (Den Sprachnachweis können Sie entweder über ein anerkanntes Sprachzertifikat (TOEFL, IELTS, Cambridge, DELE, DELF/DALF, UNIcert®) oder das DAAD-Sprachzeugnis erbringen, erhältlich beim Zentrum für Sprachlehre. Andere Formen von Zertifikaten oder Bescheinigungen (z.B. das Abiturzeugnis) werden nicht für die Bewerbung anerkannt. Das DAAD-Sprachzeugnis darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 2 Jahre sein. Die Gültigkeit der anderen Zertifikate entnehmen Sie bitte den Zertifikaten selbst. Sonderregelungen finden Sie erklärt in den allgemeinen Bewerbungsunterlagen für ein Auslandssemester.

 

Bitte prüfen Sie Ihre Unterlagen vor der Abgabe sehr genau. Die Verantwortung für die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen liegt bei Ihnen! Unvollständige Bewerbungsunterlagen können nicht berücksichtigt werden!

Bitte fügen Sie folgende Bewerbungsunterlagen in einer PDF zusammen:

  • Tabellarischer Lebenslauf (in deutscher Sprache)
  • Motivationsschreiben inkl. Beschreibung des Studienvorhabens (max. 2 DIN-A 4 Seiten, in deutscher Sprache)
  • Immatrikulationsnachweis der Universität Paderborn
  • Praktikumsbestätigung des Praktikumsgebers
  • Notenbestätigung (falls ein BA-Abschluss vorhanden ist, bitte zusätzlich ein detailliertes Zeugnis einreichen)
  • Nachweis über die Sprachkenntnisse der Unterrichtssprache. (Den Sprachnachweis können Sie entweder über ein anerkanntes Sprachzertifikat (TOEFL, IELTS, Cambridge, DELE, DELF/DALF, UNIcert®) oder das DAAD-Sprachzeugnis erbringen, erhältlich beim Zentrum für Sprachlehre. Andere Formen von Zertifikaten oder Bescheinigungen (z.B. das Abiturzeugnis) werden nicht für die Bewerbung anerkannt. Das DAAD-Sprachzeugnis darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 2 Jahre sein. Die Gültigkeit der anderen Zertifikate entnehmen Sie bitte den Zertifikaten selbst. Sonderregelungen finden Sie erklärt in den allgemeinen Bewerbungsunterlagen für ein Auslandssemester.

 

Bitte prüfen Sie Ihre Unterlagen vor der Abgabe sehr genau. Die Verantwortung für die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen liegt bei Ihnen! Unvollständige Bewerbungsunterlagen können nicht berücksichtigt werden!

 

Be­wer­bungs­fris­ten

für Aufenthalte während desBewerbungszeitraum
SoSe 202622.12.2025 (08:00 Uhr) - 02.02.2026 (12:00 Uhr)
WiSe 2026/2720.04.2026 - 08.06.2026

Ab­ga­be der Un­ter­la­gen

Bitte reichen Sie die vollständigen Bewerbungsunterlagen innerhalb angegebenen Fristen über Mobility Online als ein gesammteltes PDF-Dokument ein, nachdem Sie das digitale Bewerbungsformular ausgefüllt haben. Den Link bekommen Sie automatisch per Mail zugeschickt, wenn Sie das Formular abschicken. 

Link zum Bewerbungsformular.

Kon­takt

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Mara Kösters

International Office

Koordinatorin Erasmus+ Stipendienprogramm SMS und SMP / Koordinatorin PROMOS und Cross Border Studies

E-Mail schreiben +49 5251 60-4449