Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern

Leitaktion 171: Mobilität von Einzelpersonen außerhalb Europas

Mit dem Erasmus+ Programm der Europäischen Union "Mobilität mit Partnerländern" (Erasmus+ International Credit Mobility) ist eine finanzielle Förderung durch Erasmus+ auch für Studienaufenthalte (SMS) an ausgewählten außereuropäischen Partneruniversitäten möglich (Leitaktion 171: Mobilität von Einzelpersonen außerhalb Europas).

Partnerländer

Die Universität Paderborn kooperiert im Rahmen dieses Programmes mit den Partnerländern, Algerien, Argentinien, Bosnien und Herzegowina, Israel, Kamerun, Kenia, Kolumbien, Marokko, Togo und Tunesien.
Alle Incoming-Studierenden dieser Universitäten können durch Erasmus+ gefördert werden.

Ein Erasmus+ geförderter Aufenthalt ist für Outgoing-Studierende der Universität Paderborn an folgenden Universitäten möglich:

  1. Algerien: Djillali Liabes University of Sidi Bel Abbes (nur PHD, Chemie)
  2. Bosnien und Herzegowina: Universität Sarajevo (Wiwi/Recht)
  3. Bosnien und Herzegowina: Universität Mostar (Anglistik/Amerikanistik)
  4. Israel: Bar-Ilan University, Ramat Gan nahe Tel-Aviv (Philosophie)
  5. Kamerun: Université Yaoundé I (nur PHD, Germanistik)
  6. Kenia: Kenyatta University (nur PHD, Germanistik)
  7. Marokko: Université Sidi Mohamed Ben Abdellah (nur PHD, Germanistik)
  8. Marokko: Université Mohammed V (nur PHD, Germanistik)
  9. Togo: Université de Lomé (nur PHD, Germanistik)
  10. Togo: Université de Kara (nur PHD, Germanistik)
  11. Tunesien: Université de Carthage, Tunis (nur PHD, Germanistik)
  12. Tunesien: Université de la Manouba, nahe Tunis (nur PHD, Germanistik und Romanistik)
  13. Tunesien: Université de Gabes (nur PHD, Germanitik)
  14. Tunesien: Université de Monastir (nur PHD, Germanistik)

 

Fördersätze Studierendenmobilität:

Entsendeland Zielland Betrag
Deutschland Partnerland 700 Euro pro Monat
Partnerland Deutschland 850 Euro pro Monat

Zu diesen Monatssätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität. Die Entfernungen werden mit dem Berechnungsinstrument der Kommission ermittelt.

Es können Studienaufenthalte über eine Dauer von mindestens 3 Monaten und maximal 12 Monaten pro Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) gefördert werden.

Studierende mit Kind(ern) oder Behinderung(en) haben die Möglichkeit, eine Sonderförderung zu beantragen.

Bewerbung

Die Bewerbung für einen Studienplatz an den oben genannten Universitäten erfolgt über das reguläre Bewerbungsverfahren für einen Studienplatz an einer Partnerhochschule der Universität Paderborn.

Stefan Blecke
Raum: I4.213
Telefon: +49 (5251) 60 4615
E-Mail: io-outgoing
(at)zv.upb.de
Sprechstunde:

folgt in nächster Zeit