OR­GA­NI­SA­TO­RI­SCHES

Im Zusammenhang mit Ihrem Aufenthalt in Paderborn müssen Sie einige organisatorische Dinge erledigen. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Formalitäten, die Sie vor und kurz nach Ihrer Ankunft und vor Ihrer Abreise erledigen sollten.

To Do's vor und kurz nach der An­kunft

  • Das Auswärtige Amt bietet ein Werkzeug zur Bestimmung der Visa-Notwendigkeit an: Visa-Navigator
     
  • EU/EWR-Bürger*innen benötigen kein Visum zur Einreise nach Deutschland. Bringen Sie bitte Ihren Krankenversicherungsnachweis oder die Europäische Krankenversicherungskarte mit, um nachzuweisen, dass Sie für die Dauer Ihres Aufenthaltes ausreichend versichert sind. Bitte beachten Sie auch weitere wichtige Hinweise im Unterpunkt "Krankenversicherung".
  • Nicht-EU/EWR-Bürger*innen sollten beim Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland erfragen, ob Sie ein Visum benötigen.
  • Studierende aus Drittländern mit einer Aufenthaltstitel zu Studienzwecken in einem anderen EU-Land haben zwei Möglichkeiten:
    a) Vor der Anreise kann ein Studienvisum für Deutschland beantragt werden.
    b) Alternativ kann der Aufenthalt vom International Office beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragt werden. Für eine Beantragung über das BAMF wenden Sie sich bitte spätestens 6-8 Wochen vor Ihrer Einreise an das International Office. Wichtige Informationen über einzureichende Unterlagen rufen Sie bitte auf den Webseiten des BAMF ab.

    Wichtig: Ihre Aufenthaltserlaubnis als Studierende*r in einem anderen EU-Land muss für Ihre BAMF-Antragstellung und während Ihrer gesamten Mobilität gültig sein! Sie ist die Grundlage für die Erlaubnis des BAMF!

Bitte beachten Sie:

  • Sie benötigen für Ihr Studium in Paderborn ein Visum für Studienzwecke und kein Touristenvisum! Es ist nicht möglich ein Touristenvisum später in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umzuwandeln.
  • Für die Beantragung eines Visums zur Einreise nach Deutschland benötigen Sie den Zulassungsbescheid der Universität Paderborn der Ihnen automatisch zugeht (Fr. Schrade - International Office), sobald Ihre Bewerbung in Paderborn erfolgreich war.
  • Sie sollten die Beantragung Ihres Visums so früh wie möglichbei der Deutschen Botschaft/Konsulat Ihres Heimatlandes beantragen. Die Bearbeitung kann bis zu 8 Wochen dauern. Deshalb ist es sinnvoll schon vor dem Erhalt des Zulassungsbescheids einen Termin bei der Deutschen Botschaft/Konsulat zu vereinbaren und bereits die ersten Unterlagen einzureichen. Den Zulassungsbescheid können Sie später nachreichen.
     
  • Das Visum gilt nur für die Einreise, nicht für den Aufenthalt. Nachdem Sie in Deutschland angekommen sind, kontaktieren Sie daher bitte die hiesige Ausländerbehörde, um Ihr Visum in eine Aufenthaltserlaubnis umwandeln zu lassen. Nach Ausstellung des Visums haben Sie dazu 90 Tage Zeit.

Die Universität Paderborn erhebt keine Studiengebühren.

Die Studierenden sind jedoch verpflichtet, pro Semester einen gewissen Betrag, den sogenannten Semesterbeitrag zu entrichten. Darin sind u. a. enthalten:

  • die Kosten für ein Semesterticket, das zur kostenlosen Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Nordrhein-Westfalen berechtigt
  • eine Gebühr für den Allgemeinen Studierendenausschuss der Universität Paderborn (AStA)
  • der Sozialbeitrag für das Studierendenwerk Paderborn (STW)

Nachdem Sie den Semesterbeitrag gezahlt sowie Ihre Krankenversicherung nachgewiesen haben, wird Ihr Semesterticket und Ihr Studierendenausweis von uns in Auftrag gegeben. Sie können das Semesterticket später hier downloaden, den Studierendenausweis erhalten Sie in der UPB App.

Links:

 

Studierende an deutschen Hochschulen sind verpflichtet, einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz zur Einschreibung nachzuweisen und diesen während des Studiums aufrecht zu erhalten.

Alle Studierenden müssen sich daher an eine gesetzliche deutsche Krankenversicherung wenden. Diese entscheidet, ob Sie ausreichend versichert sind, oder ob Sie eine Versicherung in Deutschland abschließen müssen.

 

Es wird empfohlen, eine zusätzliche Privathaftpflichtversicherung abzuschließen, die Sie im Falle eines von Ihnen verursachten Schadens absichert. 

Innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt anmelden.

Für Ihre Anmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Reisepass/Personalausweis
  • Anmeldeformular - erhalten Sie hier (siehe Downloads)
  • "Wohnungsgeberbestätigung" - Diese Bescheinigung Ihres Vermieters bestätigt, dass Sie tatsächlich in die angegebene Wohnung eingezogen sind. Bewohner*innen eines Wohnheims erhalten das Dokument von der Verwaltung des Studierendenwerks Paderborn, nachdem Sie Ihren Mietvertrag unterschrieben haben.
  • Mietvertrag

Bitte beachten Sie: Die „Anmeldebescheinigung“ benötigen Sie für die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung und zum Beispiel für eine Kontoeröffnung bei einer Bank - bewahren Sie das Dokument deshalb gut auf!

Nach erfolgreicher Anmeldung sollte sich nun der Rundfunkbeitragsservice bei Ihnen melden, andernfalls müssen Sie selbst Initiative ergreifen. Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie hier. Diese Gebühr ist nicht freiwillig!

Wir empfehlen unseren Austauschstudierenden für den Zahlungsverkehr in Deutschland ein Bankkonto vor Ort zu eröffnen, um die Zahlungen der Miete, des Semester- und Krankenkassenbeitrags etc. problemlos abwickeln zu können.

Bitten Sie Ihren Buddy, Ihnen bei der Vereinbarung eines Banktermins und bei der Kontoeröffnung zu helfen.

Sie benötigen für die Kontoeröffnung folgende Unterlagen:

  •     Reisepass/Personalausweis
  •  Anmeldebestätigung der Stadt
  •  aktuelle Immatrikulationsbescheinigung

Wei­te­re In­for­ma­ti­o­nen für Wohn­heim­be­woh­ner

To Do's

Dinge, die nach dem Einzug erledigt werden müssen

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Di­gi­ta­le Be­grü­ßungs­map­pe

Eine nützliche Sammlung von Informationen für Austauschstudierende - zusammengestellt vom International Office

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To Do's vor der Ab­rei­se

Am Ende Ihres Aufenthalts erhalten Sie vom International Office ein Transcript of Records mit den Kursnoten und den  erworbenen ECTS-Punkten.

Bitte füllen Sie den Fragebogen des International Office zur Bewertung Ihrer Erfahrungen aus.

Falls von Ihrer Hochschule gefordert, sollten Sie sich die Dauer Ihres Studienaufenthalts von Frau Leifeld vom International Office bestätigen lassen.
Wichtig: Nur studienbezogene Daten können bescheinigt werden.

Geben Sie alle entliehenen Bücher und Materialien zurück.

Bitte setzen Sie sich mindestens zwei Wochen vor Ihrem Auszug mit dem Hausmeister in Verbindung, um einen Termin für die Wohnungsübergabe mit gleichzeitiger Schlüsselrückgabe zu vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass der spätestmögliche Auszugstermin immer der letzte Werktag (Mo. - Fr.) im Monat ist - Wochenenden und Feiertage sind NICHT möglich. Die Wohnungsabnahme/Schlüsselübergabe findet immer nur in der Zeit von 8:00 - 14:00 Uhr statt, danach können Sie Ihr Zimmer NICHT mehr bewohnen.

Melden Sie sich bei der Krankenkasse ab, sofern Sie die Versicherung nicht mehr benötigen.

Veranlassen Sie die Schließung Ihres deutschen Bankkontos und tätigen Sie alle noch ausstehenden Zahlungen, z.B. die letzte Miete

  • Bitte melden Sie sich vor Ihrer Abreise persönlich bei der Stadt Paderborn ab. Vereinbaren Sie einen Termin im Einwohnermeldeamt und bringen Sie folgende Unterlagen mit:

                - Personalausweis oder Reisepass
                - Ihre Adresse im Ausland

Sie möchten mit der UPB in Kontakt bleiben? Besuchen Sie das Alumniportal der UPB mit vielen interessanten Angeboten!

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