Ausschreibung der Fördermittel im Rahmen des Gleichstellungskonzepts der Universität Paderborn

Im Rahmen des Gleichstellungskonzepts der Universität Paderborn wurden Maßnahmen zur Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses verabschiedet. Bis zum 15.6.2014 können Anträge zur Teilnahme an der Antragsrunde der Fördermaßnahmen „Einrichtung eines 0,5 WiMi-Stellen/Personalmittelpools für Absolventinnen“ (Förderlinie 1), „Unterstützung von Habilitandinnen und Juniorprofessorinnen durch WHK-Mittel“ (Förderlinie 2) und „Anreizsystem zur Steigerung des Frauenanteils an den Professuren“ (Förderlinie 3) eingereicht werden.

Förderlinie 1: Anschubfinanzierung für Promovendinnen

Zur Anschubfinanzierung einer Promotion für die besten Absolventinnen werden wissenschaftliche Personalstellen (0,5 TV-L E 13) bis zu einem Jahr finanziert. Die Förderung beinhaltet das Ziel, innerhalb dieses Jahres die Voraussetzungen für eine Weiterfinanzierung (Stipendium, Antrag für ein Forschungsprojekt) zu erarbeiten und zu sichern. Anträge sind von der betreuenden Professorin/dem betreuenden Professor an das Dekanat der Fakultät zu stellen.  

Förderlinie 2: Unterstützung von Habilitandinnen und Juniorprofessorinnen durch WHK-Mittel

Die Förderlinie 2 richtet sich an Habilitandinnen bzw. Juniorprofessorinnen aller Fakultäten der Universität Paderborn. Im Rahmen der Maßnahme können Antragstellerinnen einmalig für 12 Monate WHK-Mittel zu ihrer Unterstützung beantragen.

Förderlinie 3: Anreizsystem zur Steigerung des Frauenanteils an den Professuren

Die Fakultäten, die eine Professorin berufen haben, können bis zu 30.000 € für Gleichstellungsmaßnahmen, insbesondere für Maßnahmen zur Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses beantragen. Insgesamt werden bis zu fünf Neuberufungen aus dem Programm finanziert, wobei Fakultäten, in denen Professorinnen aktuell am stärksten unterrepräsentiert sind, vorrangig gefördert werden.

Antragstellung

Anträge sind über die jeweiligen Dekanate bis zum 15. Juni an das Präsidium zu stellen. Dem Präsidium ist nach Ende der Förderung ein Bericht vorzulegen. Bei der Antragstellung ist es wichtig, die fakultätsspezifischen Einreichfristen für die fakultätsinterne Vorauswahl, die von den Dekanaten der jeweiligen Fakultät bekanntgegeben werden, zu beachten.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Gleichstellungsbeauftragte Frau Pilgrim (Tel: 05251/60-3724) und Frau Klöpping (Tel: 05251/60-3875) zur Verfügung.

Weitere Informationen zu den Förderlinien und zur Antragstellung erhalten Sie auch unter: http://www.uni-paderborn.de/universitaet/gleichstellungsbeauftragte/informationen/foerdermittel-im-rahmen-des-gleichstellungskonzepts-der-universitaet-paderborn/