Verträge abschließen

Kooperationen zum Studierendenaustausch bedürfen fast immer einer vertraglichen Grundlage. Es gibt folgende Vertragsformen:

  • Kooperationen innerhalb des Erasmus-Raumes ("Europa"): Erasmus+-Vertrag
  • Kooperationen außerhalb des Erasmus-Raumes ("Weltweit"): Weltweit-Vertrag
  • Kooperationen mit Partnerländern außerhalb des Erasmus-Raumes: Erasmus ICM Vertrag

Den Inhalt des Kooperationsvertrags stimmen Sie bitte frühzeitig mit Ihren Partnern ab. Über folgende Punkte muss vor Beginn des Verhandlungsprozesses Klarheit bestehen:

  • Zielgruppen des Austausches (MA/BA-Studierende, Doktrand*innen, Wissenschaftler*innen etc.)
  • Art und Dauer der Aufenthalte
  • Zahl der auszutauschenden Personen pro Semester bzw. Jahr
  • erforderliche Sprachkenntnisse

Um Ihnen das Verfahren zu erleichtern, reichen Sie bitte einen Vorschlag zur Einrichtung einer Partnerschaft vollständig mit allen erforderlichen Angaben im International Office ein. Das International Office kümmert sich dann um die Vertragsverhandlungen auf Basis der Angaben im Vorschlag.

Für Vertragsverlängerungen sind ebenfalls die obigen Formulare zum Abschluss einer Kooperation zu verwenden.

Es erleichtert den Abschluss von Verträgen, wenn alle Angaben, die in den Vertrag aufgenommen werden sollen, bereits zu Verhandlungsbeginn vorliegen und die Rahmenbedingungen von Seiten der Wissenschaftler*innen der Universität Paderborn mit den wissenschaftlichen Kooperationspartner*innen geklärt sind.

Die formalen Vertragsverhandlungen mit den Partnern führt das International Office auf Basis Ihrer Angaben, nötigenfalls in Abstimmung mit dem*der Datenschutzbeauftragten und den Jurist*innen der Universität Paderborn. Verträge zum Studierendenaustausch werden grundsätzlich von der Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung oder der Präsidentin auf dem Verwaltungsweg unterzeichnet; innerhalb des Erasmus-Raumes werden die Verträge digital von der Erasmus-Koordiniatorin abgeschlossen.

Für Vertragsabschlüsse außerhalb des Erasmus+-Raumes, sogenannte "weltweit Verträge" empfiehlt es sich dringend, den Partnern einen Mustervertrag der Universität Paderborn zukommen zu lassen und darauf hinzuwirken, dass dieser zur Grundlage der Kooperation wird. Vertragsentwürfe der Partner ziehen einen erheblich größeren Prüfungsaufwand nach sich und verzögern den Abschluss um mehrere Monate! Einen Mustervertrag für weltweit-Verträge mit Anmerkungen (nur zum internen Gebrauch!) erhalten Sie auf Anfrage.

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