An­trags­stel­lung

Die Antragstellung beginnt mit der Kontaktaufnahme des empfangenden Instituts und der Darstellung der geplanten Gastdozentur.
Bitte stellen Sie den Antrag spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn. Sollte ein Visum benötigt werden, wären min. 3 Monate vor der Mobilität sinnvoll (je eher desto besser), da die Wartezeiten auf den Botschaftstermin und die Ausstellung des Visums leider recht lange dauern können.

Ad­mi­nis­tra­ti­ver Ab­lauf

  1. Die gastgebende Fakultät/das gastgebende Institut kontaktiert das International Office und gibt genaue Angaben zur geplanten Gastdozentur.
  2. Das International Office nimmt mit der zu fördernden Person Kontakt auf und sendet das Mobility Agreement mit.
  3. Die zu fördernde Person füllt das Mobility Agreement aus und lässt es unterschreiben.
  4. Die zu fördernde Person sendet das Mobility Agreement zurück an das International Office (ein Scan ist ausreichend).
  5. Das International Office prüft das vollständige Mobility Agreement und spricht bei positiver Prüfung eine Förderzusage aus.

Sie erhalten Ihre Förderzusage (Grant Agreement) in dreifacher Ausführung. Unterschreiben Sie alle Exemplare und

  • senden ein Exemplar an das International Office (s. Kontaktbox) zurück.
  • fügen ein Exemplar Ihrer Reisekostenrechnung nach der Mobilität bei (s.u.).
  • nehmen ein Exemplar zu Ihren persönlichen Unterlagen.

Lassen Sie bitte von Ihrem Gastgeber an der UPB die Confirmation of Participation ausfüllen, unterschreiben und stempeln. Die Confirmation dient als Beleg der von Ihnen gegebenen Unterrichtsstunden und Ihrer tatsächlichen Aufenthaltsdauer vor Ort. Das Unterschriftsdatum muss das gleiche Datum wie der letzte Aufenthaltstag zu Lehrzwecken sein. Wenn die Lehre z.B. vom 1.04. - 05.04. statt findet, muss das Datum der Unterschrift, welche den Aufenthalt bestätigt, der 05.04. sein.

  1. Reichen Sie bitte Ihre Reisekostenrechnung bei der Reisekostenstelle ein und legen Sie eine Kopie Ihrer Confirmation of Participation bei. Da die Höhe der Erasmus+ Förderung anhand von Stückkosten berechnet wird, reicht eine vereinfachte Reisekostenrechnung ohne Quittungen und Belege aus. Es müssen nur die ersten beiden Spalten auf Seite 2 der Reisekostenrechnung gefüllt werden.
  2. Bitte senden Sie einen Scan der Confirmation of Participation an das International Office.
  3. Nach Ende Ihres Aufenthalts erhalten Sie eine automatisch generierte E-Mail mit dem Zugang zum Erasmus+ participant report. Dieser ist obligatorisch für eine Erasmus+ Förderung. Bitte füllen Sie diesen innerhalb von 30 Tagen aus. Sollte im Falle einer blended Mobility der virtuelle Teil nach dem physischen liegen, erhalten Sie die Einladung zum Erasmus+ participant report erst nach Ende der virtuellen Phase.

Grun­d­­sätz­­li­ches

Eine Erstattung der genehmigten Kosten kann nur im Rahmen einer Abrechnung mit der Reisekostenstelle erfolgen. Bitte tätigen Sie die Reisekostenerstattung zeitnah nach Ihrer Rückkehr. Generell ist die Reisekostenerstattung innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten schriftlich zu beantragen. Die Abrechnung der Reisen erfolgt anhand von Erasmus+ Stückkosten (Fahrtkostenerstattung und Tagessätze). Übersteigt die finanzielle Förderung Ihre tatsächlich anfallenden Kosten, ist der Überschuss von Ihnen privat zu versteuern.

Mit einem Zuschuss aus Erasmus+ Mitteln ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die EU-Kommission noch der DAAD haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit dem Erasmus+ Aufenthalt entstehen. Die Universität weist daher die Geförderten darauf hin, dass sie selbst für die Dauer ihres Auslandsaufenthaltes für ausreichenden Versicherungsschutz Sorge tragen müssen.

Eva Walczak

International Office (SG 3.1)

Raum I4.210
Universität Paderborn
Warburger Str. 100
33098 Paderborn

Sprechstunden

Mittwochs, 13-14 Uhr
Die Sprechstunden finden online via Zoom statt, keine Anmeldung notwendig.
(Sie werden in Reihenfolge aus dem virtuellen Warteraum geholt.)

Die Sprechstunden vom 05.08.2026 und 12.08.2026 entfallen.

Eras­mus+ an der UPB

Dieses Projekt wird mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.