Studiengangwechsel / Paralleleinschreibung

Zeiträume der Antragsstellung für einen Studiengangwechsel bzw. eine Paralleleinschreibung

Zum Wintersemester:
01.06. – 15.07. (für zulassungsbeschränkte Studiengänge)
01.06. – 15.08. (für zulassungsfreie Studiengänge)

Zum Sommersemester:
01.12. – 15.01. (für zulassungbeschränkte Studiengänge)
01.12. – 15.02. (für zulassungsfreie Studiengänge)

 

Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular​​​​​​​ innerhalb der angegebenen Frist postalisch an das International Office. Alternativ können Sie es auch in den Briefkasten vor dem Info-Point (I4 407) oder am Gebäude ZD einwerfen. Bitte addressieren Sie es an den zuständigen Ansprechpartner im International Office (Herr Schramm (für deutschsprachige Studiengänge) oder Herr Funayama-Thordsen ( für englischsprachige Studiengänge) ). Bitte beachten Sie, dass auch der Wechsel vom Bachelor- zum Masterstudium als Studiengangwechsel gilt und daher ebenfalls fristgerecht beantragt werden muss!

Wenn  Sie in ein höheres Bachelorsemester eingestuft wurden um nach der Erfüllung von Auflagen in einen Masterstudiengang zu wechseln, müssen Sie zusätzlich zum Antragsformular ein Zulassungsschreiben zum Masterstudium ihrer Fakultät einreichen. Das Schreiben kann in der Regel im Studienbüro Ihrer Fakultät beantragt werden. Für die Bearbeitung ihres Antrages müssen beide Schreiben vorliegen.

Weiterhin möchten wir Sie bitten, sich eigenständig bezüglich der ausländerrechtlichen Voraussetzungen für einen Studiengangswechsel bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde zu informieren. In der Regel stehen einem Studiengangwechsel nur dann keine ausländerrechtlichen Hindernisse entgegen, wenn dadurch weiterhin ein Studienabschluss innerhalb des durch das Ausländerrecht vorgegebenen Zeitrahmens möglich ist. Ein Studiengangwechsel nach dem 3. Semester bedarf auf jeden Fall der Absprache mit dem zuständigen Ausländeramt!
Die Zustimmung des Ausländeramtes sollte Ihnen auf jeden Fall vor der Einschreibung in den neuen Studiengang vorliegen. Bitte bedenken Sie, dass ein ungenehmigter Studiengangswechsel oder eine Paralleleinschreibung in einen zusätzlichen Studiengang im schlimmsten Fall zum Verlust der Aufenthaltserlaubnis führen kann!