Studiengangwechsel / Paralleleinschreibung

Zeiträume der Antragsstellung für einen Studiengangwechsel bzw. eine Paralleleinschreibung

Zum Wintersemester:

01.06. – 15.07. (für zulassungsbeschränkte Studiengänge)
01.06. – 15.08. (für zulassungsfreie Studiengänge)

Zum Sommersemester:
01.12. – 15.01. (für zulassungbeschränkte Studiengänge)
01.12. – 15.02. (für zulassungsfreie Studiengänge)

Bitte reichen Sie ihren Antrag für einen Studiengangswechsel oder eine Paralleleinschreibung über PAUL unter "Studium>Anträge" ein.

WICHTIG!
Weiterhin möchten wir Sie bitten, sich eigenständig bezüglich der ausländerrechtlichen Voraussetzungen für einen Studiengangswechsel bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde zu informieren. In der Regel stehen einem Studiengangwechsel nur dann keine ausländerrechtlichen Hindernisse entgegen, wenn dadurch weiterhin ein Studienabschluss innerhalb des durch das Ausländerrecht vorgegebenen Zeitrahmens möglich ist. Ein Studiengangwechsel nach dem 3. Semester bedarf auf jeden Fall der Absprache mit dem zuständigen Ausländeramt!
Die Zustimmung des Ausländeramtes sollte Ihnen auf jeden Fall vor der Einschreibung in den neuen Studiengang vorliegen. Bitte bedenken Sie, dass ein ungenehmigter Studiengangswechsel oder eine Paralleleinschreibung in einen zusätzlichen Studiengang im schlimmsten Fall zum Verlust der Aufenthaltserlaubnis führen kann!