Sprachliche Voraussetzungen
Bevor Sie mit dem eigentlichen Studium beginnen können, müssen Sie nachweisen, dass Ihre Sprachkenntnisse für den gewählten Studiengang ausreichend sind.
Anforderungen nach Studiengängen
Sie können sich für alle in deutscher Sprache unterrichteten Bachelor- und Masterstudiengänge bewerben, wenn Sie einen der folgenden Nachweise über deutsche Sprachkenntnisse vorlegen können:
- ein an einer deutschen Hochschule oder einem Studienkolleg nach der HRK-Rahmenordnung erworbenes DSH-Zeugnis (Mindestergebnis DSH 2)
- TestDaF mit der Niveaustufe 4 in allen 4 Prüfungsteilen
- Deutsches Sprachdiplom Stufe II der Kultusminister-Konferenz
- Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts
- Kleines oder Großes Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts
- Goethe-Zertifikat C2
- telc Deutsch C1 Hochschule
- Feststellungsprüfung an einem staatlichen Studienkolleg der Bundesrepublik Deutschland
Wenn Sie die für Ihr Studium erforderlichen Deutschkenntnisse noch nicht erworben haben, können Sie sich mit dem Antrag auf Zulassung zum Studium für einen Sprachkurs an der Universität Paderborn bewerben (Frage 11 mit JA beantworten).
Weitere Informationen zum Sprachkurs finden Sie hier.
Für einige Studienfächer gelten andere sprachliche Zugangsvoraussetzungen
Die sprachlichen Zugangsvoraussetzungen für ein Promotionsstudium werden erfüllt, wenn der zuständige Promotionsausschuss ausreichende Sprachkenntnisse bescheinigt; hier besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das Promotionsstudium komplett in einer fremden Sprache zu absolvieren.
Diese Masterstudiengang Physik (Physics) können Sie alternativ auch vollständig auf Englisch studieren, wenn Sie über sehr gute Englischkenntnisse verfügen. Bitte machen Sie in Ihrer Bewerbung deutlich, in welcher Sprache Sie den Studiengang studieren möchten.
Die Studiengänge Electrical Systems Engineering (M.Sc.) und Computer Science (M.Sc.) können nur auf Englisch studiert werden.
Sie erfüllen die sprachlichen Voraussetzungen, wenn Sie einen der folgenden Nachweise vorlegen können:
- ein in Australien, Großbritannien, Irland, Kanada, Neuseeland oder USA erworbener Bachelorabschluss
- Bachelorabschluss in einem als englischsprachig akkreditieren Studiengang einer deutschen Hochschule
- TOEFL*** mit dem Ergebnis 550 (paper and pencil) bzw. 585 (ESE) oder 80 (internet-based) bzw. 87 (ESE)
- Cambridge ESOL Certificate (CPE, CAE mit Mindestnote B, FCE mit Mindestnote A)
- IELTS mit der Mindestnote 6.5 (Informatik), bzw. 6.0 (Physik, Electrical Systems Engineering)
Wichtig: Der Nachweis der o.g. Englischkenntnisse ist obligatorisch und in den entsprechenden Prüfungsordnungen verankert. Er muss auch dann erbracht werden, wenn Sie - in einem anderen als den o.g. Ländern - einen englischsprachigen Studiengang absolviert haben. Wir bedauern, dass Ausnahmen leider nicht möglich sind.
Für den Masterstudiengang English and American Studies ist der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse nicht nötig. Die erforderlichen Englischkenntnisse können nachgewiesen werden durch:
- TOEFL*** mit dem Ergebnis 250 (computer-basedl) oder 100 (internet-based)
- Cambridge ESOL Certificate (CPE, CAE mit Note A oder B)
- IELTS-Score von 7,0 im Academic Module
Die Sprachnachweise dürfen nicht älter als zwei Jahre sein.
Um zum Masterstudium International Economics and Management zugelassen zuwerden, müssen fundierte englische Sprachkenntnisse nachgewiesen werden, durch Zeugnisse oder Dokumente über
- erfolgreich abgeschlossenen Schulunterricht, an einer deutschen Einrichtung, in Englisch frühestens ab der 5. Klasse von mindestens 5 Jahren Dauer oder
- einen Bachelorabschluss im englischsprachigen Ausland oder in einem als englischsprachig akkreditierten, inländischen Studiengang oder
- einen Sprachtest mindestens auf dem Niveau TOEFL 87 (internet-based) oder
- gleichwertige Kenntnisse (z. B. Business English Certificate (BEC):BEC Vantage - Level B2, IELTS 6.5 oder Cambridge First Certificate Note A)
Zusätzlich werden Deutschkenntnisse benötigt. Bewerbende, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau von mindestens A2 GER (Europäischer Referenzrahmen) nachweisen. Als Nachweise werden anerkannt:
- Zertifikate des Goethe-Instituts (mindestens Niveau von A2)
- TestDaF (TDN 3, TDN 4, TDN 5)
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) (DSH 1, DSH 2,DSH 3)
- ein computerbasierter Einstufungstest (C-Test Verfahren) nach der Einschreibung an der Universität Paderborn
Studierende, die nicht über die geforderten Deutschkenntnisse verfügen, müssen diese studienbegleitend vor Abschluss ihres Masterstudiums erwerben. Die geforderten Deutschkenntnisse können an der Universität Paderborn in Deutschkursen im Gesamtumfang von 240 Stunden Dauer erworben und im Rahmen des Studium Generale für das Wahlmodul "Elective-Module" angerechnet werden.
Erforderliche Sprachkenntnisse für den Masterstudiengang Computer Engineering:
Mit DSH
- Nachweis über Englischkenntnisse mindestens auf der Kompetenzstufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER), z.B. TOEFL iBT 61 Punkte, TOEFL paper & pencil 500 Punkte, Cambridge First Certificate in English (FCE - Note B) oder British Council IELTS, Minimum Band 5,0
Ohne DSH
- Bachelor-Abschluss im englischsprachigen Ausland (Australien, Großbritannien, Irland, Kanada, Neuseeland oder USA) oder in einem als englischsprachig akkreditierten, inländischen Studiengang oder
- Nachweis über Englischkenntnisse mindestens auf der Kompetenzstufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER), erreicht zum Beispiel durch TOEFL iBT 80 Punkte, TOEFL paper & pencil 550 Punkte, Cambridge Certificate of Advanced English (CAE) oder British Council IELTS, Minimum Band 6,5
Für die Masterstudiengänge Optoelectronics & Photonics und Materials Science ist der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse nicht nötig. Die erforderlichen Englischkenntnisse können nachgewiesen werden durch:
- TOEFL 80 (iBT) bzw. 550 (pbT) oder
- IELTS 6,0 oder
- First certificate in English FCE oder gleichwertige Tests oder
- Bachelor-Abschluss im englischsprachigen Ausland (GB, USA, Canada, Australien/Neuseeland) oder in einem als englischsprachig akkreditierten inländischen Studiengang.
Für den Masterstudiengang Applied Neurosciences in Sport & Exercise ist der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse nicht nötig. Die erforderlichen Englischkenntnisse können nachgewiesen werden durch:
- TOEFL 87 (iBT) bzw. 550 (pbT) oder
- IELTS 5,5 oder FCE (Cambridge ESOL) oder
- Unicert II oder vergleichbar oder
- Bachelor-Abschluss im englischsprachigen Ausland (GB, USA, Canada, Australien/Neuseeland) oder in einem als englischsprachig akkreditierten inländischen Studiengang
Um zum Masterstudium Additive Manufacturing zugelassen zuwerden, müssen fundierte englische Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Über die in § 5 der Allgemeinen Bestimmungen genannten Voraussetzungen hinaus besteht folgende weitere Zugangsvoraussetzung:
Fremdsprachenkenntnisse in Englisch auf dem Niveau B 2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) sind erforderlich. Die Englischkenntnisse können insbesondere nachgewiesen werden durch:
- Abiturzeugnis, auf dem das Niveau B2 ausgewiesen ist oder Abiturzeugnisse, aus denen sich ergibt, dass Englisch als fortgeführte Fremdsprache mindestens sieben Jahre mit mindestens ausreichenden Leistungen belegt wurde, oder
- einen englischsprachigen Bachelorabschluss (im englischsprachigen Ausland – als englischsprachig im Rahmen dieser Ordnung gelten Länder, in denen Englisch Amtssprache und die Lehrsprache (Medium of Instruction) des entsprechenden Studiengangs ist – oder in einem als englischsprachig akkreditierten, inländischen Studiengang erworben), oder
- TOEFL mit dem Mindestergebnis 585 (paper and pencil) oder 87 (internet-based), oder
- Cambridge First Certificate in English mit mindestens der Note B, oder
- IELTS mit dem Mindestergebnis 6.5,
- oder einen Nachweis eines Tests mit einem vergleichbaren Niveau und Ergebnis.
Deutsche Sprachkenntnisse sind abweichend von § 5 der Allgemeinen Bestimmungen nicht erforderlich.
Wichtig: Ausländische Studienbewerberinnen bzw. Studienbewerber, die nicht durch oder aufgrund völkerrechtlicher Verträge Deutschen gleichgestellt sind, weisen ihre Studierfähigkeit durch die Ergebnisse eines GRE Revised General Test nach. Erforderlich sind in der Regel mindestens 157 Punkte im Teil „Quantitative Reasoning“ und mindestens 4,0 Punkte im Teil „Analytical Writing“ des GRE Revised General Test.
Bei einer sehr guten Abschlussnote des Abschlusses gemäß Abs. 1 ist der Nach-weis des GRE Revised General Test nicht erforderlich. Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung oder einem deutschen Abschluss gemäß Abs. 1 sind vom Nachweis der Studierfähigkeit ausgenommen.
*** Die ETS Institutions-Kennziffer der Universität Paderborn lautet 4037.
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