PROMOS fördert mit Teilstipendien studienbezogene Aufenthalte in Weltweit

Die Universität Paderborn bietet seinen Studierenden für das Jahr 2024 mit Unterstützung des DAAD und des BMBF das Stipendienprogramm PROMOS (Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden) an. PROMOS soll Studierende der Universität Paderborn bei der erfolgreichen Durchführung Ihres studienbezogenen Auslandsaufenthaltes unterstützen und durch die Förderung kürzerer Auslandsaufenthalte (bis maximal sechs Monaten) deutlich mehr Mobilität ermöglichen.

Die Universität Paderborn fördert mit PROMOS 2024 neben Aufenthalten im Rahmen eines Austauschsemesters auch studienbezogene Praktika.

Informationen und Förderbedingungen

  • Studierende der Universität Paderborn, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder die Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind
  • Nichtdeutsche Studierende, wenn sie in einem Studiengang an der Universität Paderborn mit dem Ziel eingeschrieben sind, den Abschluss an der Universität Paderborn zu erreichen oder an der Universität Paderborn zu promovieren (Heimataufenthalt ausgeschlossen)
  • Studierende, deren Auslandsaufenthalt an einer außereuropäischen Partnerhochschule der Universität Paderborn im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 stattfindet und mindestens 3 Monate, aber maximal 6 Monate andauert
  • Studierende, deren außereuropäischer Auslandsaufenthalt im Rahmen eines studienbezogenen Praktikums im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 stattfindet und mindestens 6 Wochen, aber maximal 6 Monate andauert
  • Studierende, die an eine Erasmus+ Partnerhochschule der Universität Paderborn gehen und die Erasmus+ Förderung voll ausgeschöpft haben
  • Studierende, die ihren Auslandsaufenthalt (3 bis maximal 6 Monate) selbst organisieren (Freemover) und an einer Gasthochschule außerhalb des Erasmus+ Raumes studieren

PROMOS-Teilstipendien umfassen je nach Programmlinie unterschiedliche Förderpauschalen. Diese basieren auf den vom DAAD festgesetzten länderspezifischen Fördersätzen.

Hinweis: Aufgrund des hohen Bewerberaufkommens liegen die für ein Auslandsvorhaben bewilligten Teilstipendien in der Regel deutlich unter der maximal möglichen Fördersumme. Weiterhin wird in der Regel nur ein Teil des Aufenthaltes durch Teilstipendienraten finanziert.

Über die Höhe des tatsächlichen Teilstipendiums (monatliche Teilstipendien und ggf. Reisekosten) entscheidet eine Auswahlkommission.

Mögliche Förderung von Studienaufenthalten:

  • Monatliche Teilstipendienrate zwischen 300€ und 500€ (je nach Zielland)
  • Ggf. länderspezifische Reisekostenpauschale

Mögliche Förderung von studienbezogenen Praktika:

  • Monatliche Teilstipendienrate zwischen 300€ und 500€ (je nach Zielland)
  • Ggf. länderspezifische Reisekostenpauschale

Um bei der Vergabe der PROMOS–Teilstipendien höchstmögliche Neutralität zu gewährleisten, wird eine PROMOS-Auswahlkommission eingerichtet. Diese wird bei der Entscheidung über die Stipendien folgende Kriterien beachten:

  • Qualifikation und Leistung des Studierenden
  • Sinnhaftigkeit des geplanten Aufenthalts in Bezug zum bisherigen Studium
  • Vorhandene Sprachkenntnisse
  • Grad der Vorbereitung des Studierenden
  • Studien- und Forschungsmöglichkeiten

Außerfachliche Qualifikation und allgemeine Persönlichkeitsmerkmale:

  • Engagement in der akademischen Selbstverwaltung und in hochschulpolitischen Belangen
  • Fähigkeit zur Kommunikation und Interaktion über die Grenzen des eigenen fachlichen Horizontes hinaus
  • Soziales und kulturelles Engagement
  • Soziale und kulturelle Interessen

Das PROMOS-Teilstipendienprogramm richtet sich an ordentlich immatrikulierte Studierende in Bachelor- und Masterstudiengängen aller Fachrichtungen der Universität Paderborn. PROMOS-Stipendiaten müssen während der Bewerbung wie auch für den Förderzeitraum einen entsprechenden Immatrikulationsnachweis vorlegen.

Die Höhe und Zusammensetzung der Förderung ist von der Kommissionsentscheidung, der Aufenthaltsdauer und der vom DAAD für das jeweilige Zielland festgelegten Teilstipendienrate/Reisekostenpauschale abhängig. Studiengebühren können nicht übernommen werden. Eine Förderung durch PROMOS kann frühestens zum 01.01.2024 (rückwirkend) beginnen und endet spätestens zum 31.12.2024.

Studierende, die bereits in einem früheren Ausbildungsabschnitt (z.B. während des Bachelorstudiums) mit einem PROMOS-Teilstipendium gefördert wurden, können in einem späteren Ausbildungsabschnitt (z.B. während des Masterstudiums) erneut eine Förderzusage für ein PROMOS-Teilstipendium bekommen. Auch innerhalb eines Ausbildungsabschnitts können mehrere PROMOS-Teilstipendien miteinander kombiniert werden, wenn diese in der Summe den Gesamtförderzeitraum von 6 Monaten nicht überschreiten.

Wichtig: Eine Förderung kann nur für Regionen erfolgen, für die keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht. Wird während des Aufenthaltes eine Reisewarnung ausgesprochen, sind die Stipendiaten zur Ausreise angehalten. Eine Förderung wird in diesen Fällen nicht fortgeführt.

Studierende, die sich um ein PROMOS-Teilstipendium für ihren Auslandsaufenthalt bewerben möchten, reichen ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen fristgerecht (siehe Bewerbungsfristen) im International Office ein.

Abgabe der Bewerbungsunterlagen

Bitte reichen Sie die vollständigen Bewerbungsunterlagen unter Beachtung der angegebenen Fristen auf einem der folgenden Wege ein:

  • persönliche Abgabe des Originals im Service Point des International Office
  • als PDF-Dokument per Mail an: io-promos(at)zv.uni-paderborn(dot)de
  • im Original per Post an: Universität Paderborn; Dez. 2.1 International Office; Stichwort PROMOS; Warburger Str. 100; 33098 Paderborn

Hinweis: Es gilt der Posteingangsstempel bzw. das Eingangsdatum der Bewerbungsmail.

Studierende erhalten i.d.R. innerhalb einer Woche nach Abgabe der Bewerbungsunterlagen eine Bestätigungsmail aus dem International Office.

Die Bewerbungen werden im International Office hinsichtlich ihrer Vollständigkeit und ihrer Förderwürdigkeit geprüft und anschließend an die PROMOS-Auswahlkommission weitergeleitet. Nach Auswahl der Stipendiaten durch die Auswahlkommission erhalten die Bewerber*innen ca. 2 Monate nach Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfrist eine Rückmeldung zu ihrer Bewerbung aus dem International Office.

Von Rückfragen bezüglich des Bearbeitungsstands bitten wir abzusehen.

Einzureichende Bewerbungsunterlagen

Wichtig: Ausschreibung unter Vorbehalt!

  • PROMOS-Bewerbungsformular 2024
  • Einwilligungserklärung Datenverarbeitung und Datenweitergabe PROMOS 2024
  • Tabellarischer Lebenslauf (in deutscher Sprache)
  • Motivationsschreiben inkl. Beschreibung des Studienvorhabens (max. 2 DIN-A 4 Seiten, in deutscher Sprache)
  • Immatrikulationsnachweis der Universität Paderborn
  • “Letter of Acceptance” Ihrer Gasthochschule
  • Notenbestätigung (falls ein BA-Abschluss vorhanden ist, bitte zusätzlich ein detailliertes Zeugnis einreichen)
  • Nachweis über die Sprachkenntnisse der Unterrichtssprache. (Den Sprachnachweis können Sie entweder über ein anerkanntes Sprachzertifikat (TOEFL, IELTS, Cambridge, DELE, DELF/DALF, UNIcert®) oder das DAAD-Sprachzeugnis erbringen, erhältlich beim Zentrum für Sprachlehre. Andere Formen von Zertifikaten oder Bescheinigungen (z.B. das Abiturzeugnis) werden nicht für die Bewerbung anerkannt. Das DAAD-Sprachzeugnis darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 2 Jahre sein. Die Gültigkeit der anderen Zertifikate entnehmen Sie bitte den Zertifikaten selbst. Sonderregelungen finden Sie erklärt in den allgemeinen Bewerbungsunterlagen für ein Auslandssemester.

Wichtig: Ausschreibung unter Vorbehalt!

  • PROMOS-Bewerbungsformular 2024
  • Einwilligungserklärung Datenverarbeitung und Datenweitergabe PROMOS 2024
  • Tabellarischer Lebenslauf (in deutscher Sprache)
  • Motivationsschreiben inkl. Beschreibung des Studienvorhabens (max. 2 DIN-A 4 Seiten, in deutscher Sprache)
  • Immatrikulationsnachweis der Universität Paderborn
  • Praktikumsbestätigung des Praktikumsgebers
  • Notenbestätigung (falls ein BA-Abschluss vorhanden ist, bitte zusätzlich ein detailliertes Zeugnis einreichen)
  • Nachweis über die Sprachkenntnisse der Unterrichtssprache. (Den Sprachnachweis können Sie entweder über ein anerkanntes Sprachzertifikat (TOEFL, IELTS, Cambridge, DELE, DELF/DALF, UNIcert®) oder das DAAD-Sprachzeugnis erbringen, erhältlich beim Zentrum für Sprachlehre. Andere Formen von Zertifikaten oder Bescheinigungen (z.B. das Abiturzeugnis) werden nicht für die Bewerbung anerkannt. Das DAAD-Sprachzeugnis darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 2 Jahre sein. Die Gültigkeit der anderen Zertifikate entnehmen Sie bitte den Zertifikaten selbst. Sonderregelungen finden Sie erklärt in den allgemeinen Bewerbungsunterlagen für ein Auslandssemester.

 

Falls der "Letter of Acceptance" zur Zeit der Bewerbung noch nicht vorliegt, kann dieser nachgereicht werden. Bitte weisen Sie dann in anderer Form nach, dass Sie für ein Auslandssemester an einer Gasthochschule angemeldet sind (z.B. Nominierungsbestätigung der Universität Paderborn).

Bitte prüfen Sie Ihre Unterlagen vor der Abgabe sehr genau. Die Verantwortung für die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen liegt bei Ihnen! Unvollständige Bewerbungsunterlagen können nicht berücksichtigt werden!

Nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes muss jeder PROMOS-Stipendiat folgende Dokumente im International Office einreichen:

  • gestempelte und unterzeichnete Confirmation of Study bzw. Confirmation of Traineeship
  • einen Erfahrungsbericht

Hinweis: Bei Nicht-Einreichung der o.g. Dokumente muss das PROMOS-Teilstipendium zurückgezahlt werden!

 

Bewerbungsfristen
für Aufenthalte während des Bewerbungszeitraum

SoSe 2024

22.12.2023 - 02.02.2024

WiSe 2024/25 18.04.2024 - 06.06.2024
Abgabe der Unterlagen

Bitte reichen Sie die vollständigen Bewerbungsunterlagen unter Beachtung der angegebenen Fristen auf einem der folgenden Wege ein:

Abgabe im International Office (Briefkasten im 1. Stock)

- per Mail an: io-promos(at)zv.uni-paderborn(dot)de

- per Post an: Universität Paderborn; Dez. 2.1 International Office; Stichwort PROMOS; Warburger Str. 100; 33098 Paderborn

Es gilt der Eingangsstempel bzw. das Eingangsdatum der…

Stefan Blecke
Raum: I4.213
Telefon: +49 (5251) 60 4615
E-Mail: io-outgoing
(at)zv.upb.de
Sprechstunde:

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