Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Vorüberlegungen
- Wie kann ich mich über Möglichkeiten zu Auslandsaufenthalten informieren?
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Während der Vorlesungszeit veranstaltet das International Office regelmäßig eine Erstberatung als Infoveranstaltung. Hier informieren wir Sie über die Möglichkeiten eines Auslandssemesters sowie das Bewerbungsverfahren und beantworten allgemeine Fragen. Nach der Infoveranstaltung können Sie ohne vorherige Terminabsprache in unsere Einzelberatung kommen, um individuelle Fragen zu besprechen. Wenn Sie Beratung zu einzelnen Ländern oder Partnerhochschulen wünschen, wenden Sie sich bitte an die*den Ansprechpartner*in, der*die diese Region betreut. Die Termine der nächsten Infoveranstaltung und Beratungszeiten finden Sie hier.
- Zu welchem Zeitpunkt ist ein Auslandsaufenthalt sinnvoll?
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Studienaufenthalte im Ausland sind sowohl im Bachelor- als auch im Master-Studium möglich.
Für Bachelor-Studierende eignet sich meist das 5. oder 6. Semester als Auslandssemester. Sie müssen sich dann (bei einem Studienbeginn zum WS) zu Beginn des 3. Semesters dafür bewerben. Wenn Sie schon ein paar Semester studiert haben, fällt die Entscheidung für die „richtige“ Gasthochschule oft leichter. Zudem erhöhen sich die Chancen bei der Bewerbung um besonders nachgefragte Austauschplätze, weil Sie schon entsprechende Studienleistungen vorweisen können.
Master-Studierende studieren im Regelfall im 3. Semester im Ausland.
Im Zweifel sollten Sie aber den Zeitpunkt Ihres Auslandssemesters frühzeitig mit den Studienberater*innen in Ihrer Fakultät klären.
- Kann ich mein Studium trotz Auslandsaufenthalts in der Regelstudienzeit beenden?
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Das ist möglich, wenn Sie sorgfältig planen. Informieren Sie sich möglichst frühzeitig über die Semesterzeiten und das Kursangebot an der Partnerhochschule. Prüfen Sie, ob Sie Kurse, die nicht angeboten werden, in Paderborn vorziehen bzw. nach dem Auslandsaufenthalt belegen können. Beim Studium von zwei oder mehr Fächern (z.B. Zweifach-Bachelor, Lehramt, Querschnittsstudiengänge wie z.B. Wirtschaftsinformatik) haben Sie an der Partnerhochschule nicht immer die Möglichkeit, beide Fächer zu studieren. Dies sollten Sie bei der Semesterplanung ebenfalls berücksichtigen.
Zudem sollten Sie sich ebenfalls rechtzeitig (z.B. bei Ihrer*m Studiengangsberater*in) darüber informieren, welche Studienleistungen Sie gut im Ausland erbringen und sich anerkennen lassen können.
- Wo finde ich Informationen zu Lebenshaltungskosten in verschiedenen Ländern/Städten?
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Der DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) gibt auf seiner Webseite zahlreiche Tipps zur Planung eines Auslandsaufenthaltes. Darunter finden Sie auch Informationen zu den Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land. Den Erfahrungen aktueller Outgoings aus ganz Deutschland können Sie unter Studieren Weltweit folgen.
In den Erfahrungsberichten ehemaliger Paderborner Outgoings finden Sie ebenfalls Informationen zu Fahrtkosten, Lebenshaltungskosten und den Kosten für die Unterbringung.
- Kann ich auch mit Kind(ern) ein Auslandsstudium absolvieren?
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Ja, das ist möglich. Es muss nur gut geplant sein.
Hier finden Sie Informationen vom FamilienServiceBüro.
Hier finden Sie Informationen zu den Top-Ups von Erasmus+ (für Studierende mit Kind(ern)).
Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Auslandsstudium mit Kind.
Bewerbung für Auslandssemester an Partnerhochschulen der UPB
- Wann und wo werden die zur Verfügung stehenden Austauschplätze veröffentlicht?
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Alle aktiven Austauschmöglichkeiten werden zentral vom International Office im Wintersemester für das darauf folgende akademische Jahr (Wintersemester und/oder Sommersemester!) auf der Website des International Office unter der Rubrik Partnerhochschulen veröffentlicht. Im Sommersemester werden verbliebende Restplätze und evtl. neue Kooperationen für das darauffolgende Sommersemester ausgeschrieben.
Alle Informationen zur Bewerbung finden Sie hier.
- Nach welchen Kriterien werden die Studierenden ausgewählt?
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Alle Austauschplätze werden von den jeweiligen Programmbeauftragten in den Fakultäten vergeben. Eine Vorauswahl wird in der Regel nach Sichtung der schriftlichen Bewerbungen getroffen. Die endgültige Auswahl erfolgt meistens nach einem Auswahlgespräch, das teilweise in der Unterrichtssprache der gewählten Gasthochschule geführt werden kann.
Die allgemeinen Auswahlkriterien wurden durch eine Befragung der Programmbeauftragten ermittelt. Das Ergebnis finden Sie hier. - Wie suche ich nach für mich geeigneten Gasthochschulen?
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Unserem Partnerhochschul-Portal können Sie entnehmen, welche Austauschmöglichkeiten für welche Studienrichtungen (und ggfs. Schwerpunkte) geeignet sind. Bitte prüfen Sie unbedingt auch die Semesterzeiten und Lehrangebote, bevor Sie sich für eine Gasthochschule bewerben!
Erfahrungsberichte früherer Austauschstudiernden zu den einzelnen Partnerhochschulen finden Sie ebenfalls in unserem Portal.
- Was ist ein*e Departmental Coordinator*in bzw. Programmbeauftragte*r?
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Bei einem Austausch sind sowohl an der Heimat- als auch an der Gasthochschule verschiedene Personen involviert. An der Universität Paderborn sind die Mitarbeiter*innen im International Office die Ansprechpartner*innen für administrative und organisatorische Fragen zum Austausch, und die Departmental Coordinators die Ansprechpersonen für fachliche Fragen zum Austausch, z.B. für die Beratung zum Studium an der Gasthochschule unter fachlichen Aspekten oder für die Kurswahl. Außerdem wählen die Departmental Coordinators die Studierenden aus, die sich für einen Austauschplatz an der Partnerhochschule bewerben.
Den*die richtige*n Ansprechpartner*in in Ihrer Fakultät finden Sie bei den Detailinformationen im Partnerhochschul-Portal.
- Kann ich mich auch für Partnerhochschulen bewerben, mit denen eine Kooperation in einem anderen Fach besteht?
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In den Kooperationsverträgen mit Partnerhochschulen ist in den meisten Fällen genau festgelegt, in welchen Fächern bzw. Fächergruppen der Austausch stattfinden darf. Deshalb ist eine fachfremde Bewerbung nicht möglich.
- Welche Chancen habe ich, in mein Wunschland / an meine Wunschhochschule zu kommen?
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Die Chancen hängen sowohl von der Anzahl der Bewerber*innen als auch von den Länderpräferenzen ab. Je flexibler Sie bei der Wahl der Partnerschaften sind, desto höher stehen die Chancen auf einen Austauschplatz im Ausland.
- Wo gebe ich meine Bewerbung ab? Kann ich meine Bewerbung auch noch nach Ablauf der Bewerbungsfrist einreichen?
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Bitte laden Sie die vollständigen Bewerbungsunterlagen in einem PDF-Dokument fristgerecht in Mobility Online hoch. Ein Abgabe in Papierform ist nicht nötig.
Bitte halten Sie unbedingt die veröffentlichten Bewerbungsfristen ein. Nach Ablauf der Frist ist die Bewerbungsabgabe endgültig abgeschlossen und es werden keine Bewerbungsunterlagen nachträglich angenommen.
- Wie weise ich meine Sprachkenntnisse nach? Brauche ich für die Bewerbung einen TOEFL?
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Den Sprachnachweis der jeweiligen Unterrichtssprache können Sie entweder über ein anerkanntes Sprachzertifikat (TOEFL, IELTS, Cambridge, DELE, DELF/DALF, UNIcert®) oder über das DAAD-Sprachzeugnis erbringen. Andere Formen von Zertifikaten oder Bescheinigungen (u.a. Abiturzeugnis) werden nicht für die Bewerbung anerkannt. Auf unserer Homepage finden Sie weitere Informationen zum Sprachnachweis. Beachten Sie hierbei insbesondere die Regelungen für einzelne Studiengänge und die entsprechenden Vorlaufzeiten.
Bitte informieren Sie sich im Zentrum für Sprachlehre über die verschiedenen Wege, ein DAAD-Sprachzeugnis zu erwerben. - Muss ich Lebenslauf und Motivationsschreiben in der Unterrichtssprache auch in landesüblicher Form einreichen?
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Eine Erstellung dieser Dokumente in landesüblicher Form ist nicht erforderlich. Die Bewerbungsunterlagen dienen ausschließlich dem fakultätsinternen Auswahlverfahren und werden nicht an die Partnerhochschulen weitergeleitet.
- Was ist die Wohnraumbereitschaftserklärung? Was mache ich, wenn ich mein Zimmer nicht untervermieten kann?
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Mit Ihrer Wohnraumbereitschaftserklärung erklären Sie sich dazu bereit, wenn möglich, Ihr Zimmer an eine*n ausländische*n Austauschstudierende*n für die Dauer Ihres eigenen Auslandsstudiums zu vermieten. Dadurch können Sie auf einfache Weise Ihren Wohnraum untervermieten und die Wohnungssuche für die „Incomings“ unterstützen. Auch Ihnen ist sicherlich die Wohnraumknappheit in Paderborn bekannt. Wir möchten Sie daher eindringlich um Ihre Mithilfe bitten.
Für die Wohnraumvermittlung ist das Studierendenwerk zuständig. Sobald Sie eine Zusage für einen Studienplatz im Ausland erhalten, werden wir Ihnen ein Formular des Studierendenwerks zusenden, in dem Sie genaue Angaben zu Ihrem Wohnraum machen können. Das ausgefüllte Formular muss im Studierendenwerk eingereicht werden. Dort können Sie alle (Miet-)Fragen oder eventuelle Unklarheiten auch persönlich besprechen. Sollten Sie Ihr Zimmer nicht untervermieten können (z.B. weil Sie bei Ihren Eltern oder mit Ihrer*Ihrem Partner*in wohnen), können Sie sich im Studentenwerk von der Wohnraumvermittlung befreien lassen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Nach Abgabe der Bewerbung
- Was geschieht, nachdem ich meine Bewerbung abgegeben habe?
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Nachdem Sie die Bewerbungsunterlagen im International Office eingereicht haben, werden diese nach Ablauf der Bewerbungsfrist an die zuständigen Departmental Coordinator (Programmbeauftragte*n) in den Fakultäten weitergeleitet. Nach Sichtung der Unterlagen und ggf. einer Vorauswahl werden die Studierenden i.d.R. zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie hier.
- Was kann ich tun, wenn ich keinen Platz bekommen habe?
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Wenn Sie leider keinen Austauschplatz an einer Partnerhochschule erhalten haben, können Sie sich als Free Mover bei ausländischen Hochschulen oder Vermittlungsagenturen um ein Auslandssemester bewerben. Evt. kommen auch andere Formen von Auslandsaufenthalten (Auslandspraktikum, Summer Schools, Work & Travel, etc.) für Sie in Frage.
Auch wenn Sie in diesem Verfahren keinen Platz erhalten haben, können Sie sich in der nächsten Bewerbungsrunde erneut um einen Austauschplatz an einer Partnerhochschule bewerben.
- Muss ich mich für die Zeit meines Auslandsaufenthalts beurlauben lassen? Wo beantrage ich die Beurlaubung?
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Eine Beurlaubung für die Zeit Ihres Auslandssemesters können Sie im Service Center der UPB innerhalb der Rückmeldefrist beantragen. Sie erhalten dort ebenfalls Informationen über die Vor- und Nachteile einer Beurlaubung. Klären Sie ggf. auch die Auswirkungen auf Ihre BaföG-Berechtigung.
- Muss ich während meines Auslandssemesters Semestergebühren an der UPB oder an der Partnerhochschule zahlen?
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Als Austauschstudierende*r sind Sie an der Partnerhochschule i.d.R. von evtl. Studiengebühren befreit.
Wenn Sie sich für die Zeit Ihres Auslandssemesters nicht beurlauben lassen, zahlen Sie die regulären Semestergebühren an der UPB weiter. Denken Sie unbedingt daran sich in der Rückmeldefrist zurück zu melden. Bei einer Beurlaubung zahlen Sie ggf. einen reduzierten Betrag. Weitere Informationen erhalten Sie im Service Center der UPB.
- Brauche ich eine Auslandskrankenversicherung?
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Informationen zur Versicherung finden Sie hier.
- Wo beantrage ich Auslands-BAföG? Bin ich antragsberechtigt?
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Auslands-BAföG beantragen Sie nicht im Studierendenwerk Paderborn, sondern in dem für das Zielland zuständige zentrale Auslandsamt (z.B. für Auslandssemester in Spanien: Studierendenwerk Heidelberg, für Auslandssemester in den USA: Studierendenwerk Hamburg). Das für Sie zuständige Auslandsamt finden Sie hier.
Beim Auslands-BAföG werden zusätzlich zum Inlands-BAföG Zuschläge für Reisekosten, evt. Zusatzkosten für Auslandskrankenversicherungen, etc. geleistet. Deshalb können Sie unter Umständen auch dann Auslands-BAföG erhalten, wenn Sie kein Inlands-BAföG bekommen. Genauere Informationen hierzu hier.
- Bekomme ich von der Partnerhochschule ein Zimmer gestellt?
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Ob und auf welchen Wegen die Partnerhochschule Sie bei der Wohnraumsuche unterstützt, ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Bitte beachten Sie auch, dass es keinen Zusammenhang zwischen der Wohnraumvermittlung an der UPB und der möglichen Vermittlung eines Zimmers an der Partnerhochschule gibt.
Informationen zur Wohnraumsuche erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung an der Partnerhochschule von Ihren dortigen Ansprechpartnern*innen (z.B. Antragsformulare für Wohnheimzimmer, private Zimmervermittlungen, Facebook-Gruppen, etc.). Weitere Informationen zum Wohnungsmarkt vor Ort finden Sie auch in den Erfahrungsberichten ehemaliger Austauschstudierender.
- Wo kläre ich die Anerkennung des Pflichtauslandsaufenthalts im Rahmen des B.Ed.?
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Die Anerkennung des Pflichtauslandsaufenthalts im Rahmen des B.Ed. erfolgt in der Fakultät. Ihre Ansprechpartner sind
Anglistik: Dr. Markus Freudinger
Romanistik: Mara Büter
- Wo erhalte ich Informationen zu Erasmus+?
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Informationen rund um das Erasmus+ Stipendium erhalten Sie hier.