Prof. Dr. Seng als deutsche Vertreterin in die Jury des Europäischen Kulturerbe-Siegels der EU aufgenommen

Prof. Dr. Eva-Maria Seng, Inhaberin des Lehrstuhls für Materielles und Immaterielles Kulturerbe an der Universität Paderborn, wurde kürzlich im Rahmen der offiziellen Auslosung des Kulturausschusses der Europäischen Union in die Jury des Europäischen Kulturerbe-Siegels (EKS) aufgenommen. Die Losung erfolgte gemäß den EU-Verfahrensregeln. Neben Seng für die Bundesrepublik Deutschland fiel das Los auf drei weitere Jurymitglieder, die die Staaten Bulgarien, Estland und Litauen in der Jury vertreten werden. Offiziell bestätigt werden die neu ernannten Jurymitglieder für das Europäische Kulturerbe-Siegel am Dienstag, 27. November, durch den EU-Kultusministerrat in Brüssel unter österreichischem Vorsitz. Prof. Dr. Seng hat an der Universität Paderborn seit 2006 den bundesweit einzigen Lehrstuhl für Materielles und Immaterielles Kulturerbe inne. Teil des Lehrstuhls ist ein eigener Masterstudiengang.

Das Europäische Kulturerbe-Siegel existiert seit dem Jahr 2013. Es zeichnet Stätten aus, die in besonderer Weise für die Entwicklung und Gestaltung Europas bedeutend waren oder sind. Mit der Auszeichnung soll die Vielfalt dessen, was Europa ausmacht, verbindet und in der Vergangenheit hervorgebracht hat, erfahrbar gemacht und einer breiten Öffentlichkeit vermittelt werden.

Europäische Geschichte stärker ins öffentliche Bewusstsein rücken

Welche europäischen Stätten ausgezeichnet werden, wird von einer Fachjury evaluiert. Zentrales Kriterium ist der symbolische Wert eines Ortes, seine Bedeutung in der europäischen Geschichte und seine Funktion. Ergänzend zu den UNESCO-Weltkulturerbestätten, bei denen insbesondere der ästhetische, kunst- oder architekturhistorische Wert eine zentrale Rolle spielt, sollen die EKS-Stätten die europäische Botschaft und Geschichte veranschaulichen. Dadurch soll in der Öffentlichkeit ein historisch-europäisches Bewusstsein gefördert werden.

Die Stätten des europäischen Kulturerbes können als Einzelstätten gelistet oder als nationales bzw. transnationales Netzwerk ausgezeichnet werden. Eingetragen werden können Bauwerke, Naturstätten, archäologische, urbane oder industrielle Stätten sowie Kulturlandschaften. Außerdem können sogenannte Erinnerungsorte und Kulturgüter mit dem EKS-Siegel ausgezeichnet werden. Das Bewerbungsverfahren sieht vor, dass alle zwei Jahre pro Land zwei Vorschläge an die EU-Fachjury weitergegeben werden können. Diese evaluiert dann die Vorschläge und wählt für jedes Land maximal eine Stätte zur Auszeichnung mit dem EKS-Siegel aus. Die endgültige Zuerkennung erfolgt durch die EU-Kommission.

Bislang wurden 29 Stätten in Europa mit dem Siegel ausgezeichnet. In Deutschland sind es unter anderem das Hambacher Schloss sowie die Städte Münster und Osnabrück als Stätten des Westfälischen Friedens. Kürzlich wurden außerdem die zwölf Gedenkstätten der baden-württembergischen Außenlagerstandorte des ehemaligen Konzentrationslagers Natzweiler-Struthof im Elsass als länderübergreifende Stätte ausgezeichnet.

Kontakt

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Prof. Dr. Prof. h.c. mult. (HAUST, LIT) Eva- Maria Seng

Materielles und Immaterielles Kulturerbe

Inhaberin des Lehrstuhls für Materielles und Immaterielles Kulturerbe und federführende Vertrauensdozentin der Studienstiftung des deutschen Volkes

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