Hohe Außentemperaturen: Dienstzeitregelung vom 3. bis 8. Juli

Angesichts der derzeitigen hohen Außentemperaturen wird ab Freitag, 3. Juli, befristet bis Mittwoch, 8. Juli, die Möglichkeit eröffnet, den Dienst bereits ab 6.00 Uhr aufzunehmen und entsprechend früher zu beenden. Der Beginn der Rahmenzeit wird auf 6.00 Uhr vorverlegt, so dass Anwesenheitszeiten ab diesem Zeitpunkt als Arbeitszeit gewertet werden können.

Im Übrigen gelten auch weiterhin die Möglichkeiten der persönlichen Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit und sollen – soweit dienstlich möglich – großzügig gewährt werden.
 
"Frühaufsteher" sollten nach Möglichkeit bitte dafür sorgen, dass Büros von Kolleginnen und Kollegen, die noch nicht im Dienst sind, in den Morgenstunden gelüftet werden, um frühzeitig die Raumtemperaturen zu senken.


Simone Probst
Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung