Senat der Universität Paderborn verabschiedet am 11.11.2009 einstimmig gemeinsames Vorgehen bezüglich der Veröffentlichung von Verwendungsberichten der Studienbeitragsmittel

Der Senat der Universität Paderborn, in dem alle Statusgruppen der Universität vertreten sind, hat in der heutigen Sitzung am Mittwoch, 11. November 2009, folgendes gemeinsames Vorgehen bzgl. der Veröffentlichung von Verwendungsberichten der Studienbeitragsmittel einstimmig verabschiedet:

„Der Berichtsteil des Präsidiums über die konkrete Verwendung seines Anteils aus den Studienbeiträgen des Wintersemesters 2007/08 und des Sommersemesters 2008 soll veröffentlicht werden. Die entsprechenden Berichtsteile der Fakultäten sollen nicht veröffentlicht werden.

Ein zusammenfassender Bericht des Prüfungsgremiums zum gesamten Verwendungsbericht des Wintersemesters 2007/08 und des Sommersemesters 2008 soll veröffentlicht werden.

Die Studierendenvertreter in den Fachschaften werden über die Dekane gebeten, Stellungnahmen zur Verwendung der Studienbeitragsmittel des Wintersemesters 2007/08 und des Sommersemesters 2008 in ihren jeweiligen Bereichen abzugeben. Diese Stellungnahmen sollen veröffentlicht werden. Die Veröffentlichungsform eines zusammenfassenden Berichts der Studierendenvertreter in den Fachschaften soll in Abstimmung zwischen Dekanen, Hochschulleitung und Studierenden erfolgen.

Darüber hinaus soll der vollständige Verwendungsbericht für das Wintersemester 2008/09 und das Sommersemester 2009 zeitnah veröffentlicht werden.“

Senat der Universität Paderborn am 11.11.2009 (Foto: Adelheid Rutenburges)
Senat der Universität Paderborn am 11.11.2009 (Foto: Adelheid Rutenburges)