Aufenthalt mit Arbeitsvertrag

Falls Sie Ihren Aufenthalt in Deutschland im Rahmen eines Arbeitsvertrages verbringen, werden Sie als versicherungspflichtiger Beschäftigter grundsätzlich in alle Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung miteinbezogen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen jeweils ungefähr die Hälfte der Beiträge, die insgesamt ca. 40 % des Bruttogehaltes ausmachen. Die Beiträge zur Unfallversicherung werden allein vom Arbeitgeber getragen. Nach Vorlage einer Mitgliedsbescheinigung bei einer Krankenkasse werden die erforderlichen Schritte durch die Universität Paderborn bzw. durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW (LBV) vorgenommen.

Nach der Anmeldung erhalten Sie vom Träger der Rentenversicherung Ihre Versicherungsnummer. Für die Zahlung der Beiträge ist Ihr Arbeitgeber, also die Universität Paderborn, verantwortlich. Die Beiträge werden automatisch bei jeder Gehaltszahlung einbehalten.

Bei Fragen und Unklarheiten z.B. im Hinblick auf Ihren sozialversicherungsrechtlichen Status an der Universität Paderborn kontaktieren Sie bitte die Personalabteilung.

Das deutsch System der Sozialversicherung umfasst:

  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Pflegeversicherung

Wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit der Universität Paderborn haben, besteht Sozialversicherungspflicht und damit die Pflicht zur Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung in Deutschland. Dies gilt auch für begleitende Familienmitglieder.

Ein Verbleiben in der Krankenversicherung des Heimatlandes kann nur ausnahmsweise beantragt werden, wenn es sich um einen zeitlich begrenzten Deutschlandaufenthalt handelt und arbeitsrechtliche Bindungen zu einem Arbeitgeber im Heimatland bestehen, zum Beispiel ein ruhendes Beschäftigungsverhältnis mit Rückkehrrecht auf den Arbeitsplatz im Heimatland. In diesen Fällen erhalten Sie von Ihrer heimischen Krankenversicherung oder Sozialversicherungsbehörde einen Vordruck mit der Nummer 1 oder 101.
Bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels müssen Sie den Nachweis einer Krankenversicherung erbringen.

In Deutschland gibt es private und gesetzliche Krankenversicherungen. Bitte beachten Sie dazu die Informationen. Da Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung frei wählen können, kann es sich lohnen, die Krankenkassenleistungen miteinander zu vergleichen. Sollten Sie keine gesetzliche Krankenkasse wählen, werden Sie von der Universität automatisch gesetzlich versichert.

Hinweise für EU-/EWR-Bürger*innen:

Wenn Sie während eines kurzfristigen Aufenthalts (z.B. Besuch einer Tagung) im EU-Ausland sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, gilt Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) und Sie können sich die Kosten von ihrer Krankenkasse erstatten lassen.
Wenn Sie sich für einen längeren Aufenthalt, zum Beispiel für eine Gastprofessur oder einen Forschungsaufenthalt, in Deutschland befinden und in Ihrem Heimatland gesetzlich krankenversichert sind, stellt die heimische Krankenkasse auf Antrag den Vordruck S1 aus. Damit können Sie sich und ihre Familienangehörigen bei einer deutschen Krankenkasse anmelden.
Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist Teil des Sozialversicherungssystems. Dieses System schützt Versicherte und deren Familie, wenn die Erwerbsfähigkeit gefährdet oder vermindert ist und wenn sie aufgrund von Alter oder Tod endet.

Die gesetzliche Rentenversicherung wird direkt vom Bruttogehalt abgeführt. Dabei übernimmt in der Regel der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge für die Rentenversicherung, die Angestellten die andere Hälfte.
Unter bestimmten Voraussetzungen erwerben Sie durch Ihre Zahlungen entweder einen Anspruch auf eine spätere Rente oder Sie können sich, wenn dies nicht der Fall ist, Ihre Beiträge zurückerstatten lassen.
Informationen dazu finden Sie hier.

Zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung gibt es Betriebsrentensysteme. Wenn Sie im deutschen öffentlichen Dienst arbeiten, schreibt der Tarifvertrag vor, dass Sie in einer Betriebsrenteneinrichtung (Zusatzversorgungskasse) versichert sind. Normalerweise meldet die Universität Paderborn ihre Angestellten bei der Pflichtversicherung VBLklassik an. Für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen gibt es gesonderte Regelungen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Weitere Informationen:

Die Arbeitslosenversicherung ist Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungen und bietet einen Versicherungsschutz für erwerbslose Menschen. Personen, die unmittelbar vor ihrer Arbeitslosigkeit gearbeitet haben und in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren, haben Anspruch auf deutsches Arbeitslosengeld. Vorherige Beschäftigungszeiten aus den EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten und der Schweiz können eventuell berücksichtigt werden. Inwieweit die Beitragszeiten von Deutschland von der Arbeitslosenversicherung in anderen Ländern anerkannt werden, müssen Sie im jeweiligen Land in Erfahrung bringen. Wenn Sie in ein Land zurückkehren, dass kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland hat, ist es nicht möglich, dort deutsches Arbeitslosengeld zu beziehen. Die Beiträge können auch nicht zurückgezahlt werden.
Die Arbeitslosenversicherung wird direkt vom Gehalt abgeführt. In der Regel bezahlen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer die Beiträge je zur Hälfte.
Quelle und weitere Informationen: Euraxess

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite der Agentur für Arbeit.

Die Unfallversicherung ist Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungen und hat v.a. die Aufgabe, Sie im Falle von Arbeitsunfällen abzusichern. Die Kosten für die gesetzliche Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber.
Im Falle eines Dienstunfalls – dazu gehören zum Beispiel auch Unfälle während einer Dienstreise oder auf dem Weg zwischen Wohnung und Ihrer Dienststellte – sollten Sie diesen möglichst zeitnah melden. Informationen dazu finden Sie hier.

Die gesetzliche Unfallversicherung gilt nicht für private Unfälle. Je nach Herkunftsland und Art der Forschungstätigkeit kann es sein, dass auch die gesetzliche Unfallversicherung des Heimatstaats während des Deutschlandaufenthalts nicht weitergilt. Informationen zum Abschluss einer zusätzlichen privaten Unfallversicherung und weitere Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie hier.

Die Pflegeversicherung wird automatisch mit der Krankenversicherung abgeschlossen. Sie hilft Menschen, die pflegebedürftig sind und auf fremde Hilfe angewiesen sind. Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Dabei übernimmt in der Regel der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge für die Pflegeversicherung, die Angestellten die andere Hälfte. Die Beiträge können nicht zurückerstattet werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Sozialversicherungen wie die Kranken- oder die Rentenversicherung sind gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie mit einem Arbeitsvertrag an der Universität Paderborn arbeiten.

Darüber hinaus können optional weitere Versicherungen abgeschlossen werden, zum Beispiel eine Haftpflichtversicherung, eine Hausratversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Vor allem der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung ist in Deutschland sehr üblich. Sie bezahlt den Schaden, der Dritten durch das unbeabsichtigte Handeln des Versicherten entstanden ist. Weitere Informationen zu optionalen Versicherungen finden Sie hier.