Gesetzliche und private Krankenversicherungen in Deutschland

In Deutschland gibt es gesetzliche und private Krankenversicherungen:

Gesetzliche Krankenversicherungen

Für alle gesetzlichen Krankenversicherungen gilt ein einheitlicher Beitragssatz von zurzeit 14,6% des Bruttogehalts (Stand: Januar 2019). Unter Umständen dürfen Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben. Die Krankenversicherungsbeiträge (inklusive möglicher Zusatzbeiträge) werden je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind weitgehend festgelegt. Unterschiede gibt es zum Beispiel bei Zusatzbeiträgen, Zusatzleistungen und beim Kundenservice.

Gesetzliche Krankenkassen verrechnen anfallende Kosten direkt mit der Ärztin oder dem Arzt oder mit dem Krankenhaus. Sie müssen dazu lediglich vor der Behandlung Ihre Versichertenkarte vorlegen.

Wenn Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder Sie nach Deutschland begleiten und dann ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben, können diese unter bestimmten Umständen mit Ihnen zusammen versichert werden (Familienversicherung).

Eine Übersicht über gesetzliche Krankenkassen finden Sie hier.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist der Zugang zur privaten Krankenversicherung beschränkt und abhängig vom Jahreseinkommen. Wer über der jährlich wechselnden Jahreseinkommensgrenze (Stand 2019: 60.750 Euro) liegt, kann sich privat oder gesetzlich versichern. Falls Ihr Gehalt über der Jahreseinkommensgrenze liegt und Sie eine private Krankenversicherung bevorzugen, ist es empfehlenswert, sich im Vorfeld ausführlich zu informieren, da ein Wechsel von einer privaten zurück zu einer gesetzlichen Krankenversicherung nicht ohne Weiteres möglich ist.

Damit Ihre Krankenversicherung bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis anerkannt wird, muss sie einen gleichwertigen Schutz bieten, wie eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland ("Private substitutive Krankenvollversicherung"). Bitte prüfen Sie deshalb immer genau, welche Leistungen die jeweilige Krankenversicherung deckt. Da viele Versicherungsunternehmen eine Reihe unterschiedlicher Tarife anbieten, sollten Sie beim Abschluss außerdem darauf achten, dass Sie den passenden Tarif für Ihren Aufenthalt gewählt haben. Einige Tarife haben zum Beispiel eine maximale Versicherungsdauer, sind nicht verlängerbar oder können nur vor oder kurz nach der Einreise abgeschlossen werden.

Bitte beachten Sie, dass bei neu abgeschlossenen privaten Krankenversicherungen i.d.R. für bereits diagnostizierte Vorerkrankungen kein Versicherungsschutz besteht und es oft Wartezeiten für Schwangerschaftsbehandlungen gibt.

Eine Übersicht über einige mögliche private Krankenversicherungen für Stipendiat*innen finden Sie auf der Webseite von Euraxess.

Eine umfangreiche Übersicht über private Krankenversicherungen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie: Die Informationen auf dieser Webseite stellen weder eine Rechtsberatung noch eine rechtsverbindliche Auskunft dar und können auch nicht die Auskunft von Fachleuten für den jeweiligen Einzelfall ersetzen.