Die Auf­ga­ben des Per­so­nal­rats

Der Personalrat handelt auf der Grundlage des LPVG (Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen)

Das LPVG unterscheidet zwischen verschiedenen beteiligungspflichtigen Angelegenheiten, und zwar: 

  • der Mitbestimmung (§ 72 LPVG)
  • der Mitwirkung (§ 73 LPVG)
  • der Mitbestimmung bei ordentlichen Kündigungen sowie der Anhörung bei außerordentlichen Kündigungen und vor Abmahnungen (§ 74 LPVG)
  • der Anhörung (§ 75 LPVG)

     

Der Personalrat hat folgende allgemeine Aufgaben (§ 64 LPVG):

  • Maßnahmen, die der Dienststelle, ihren Angehörigen oder im Rahmen der Aufgabenerledigung der Dienststelle der Förderung des Gemeinwohls dienen zu beantragen,
  • darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden,
  • sich für die Wahrung der Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten einzusetzen,
  • auf die Verhütung von Unfall- und Gesundheitsgefahren zu achten, die für den Arbeitsschutz zuständigen Stellen durch Anregung, Beratung und Auskunft zu unterstützen und sich für die Durchführung gesundheitsfördernder Maßnahmen und des Arbeitsschutzes einzusetzen,
  • Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken,
  • die Eingliederung und berufliche Entwicklung schwerbehinderter Beschäftigter und sonstiger schutzbedürftiger, insbesondere älterer Personen zu fördern,
  • Maßnahmen zur beruflichen Förderung schwerbehinderter Beschäftigter zu beantragen,
  • an der Entwicklung der interkulturellen Öffnung der Verwaltung mitzuwirken und die Eingliederung von Beschäftigten mit Migrationshintergrund in die Dienststelle sowie das Verständnis zwischen Beschäftigten unterschiedlicher Herkunft zu fördern,
  • mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Förderung der Belange der von ihr vertretenen Beschäftigten eng zusammenzuarbeiten,
  • die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern,
  • Maßnahmen, die dem Umweltschutz in der Dienststelle dienen, anzuregen

 

Der Mitbestimmung des Personalrats unterliegen Personalangelegenheiten u.a. bei:

  • Einstellung, Beförderung, Laufbahnwechsel, Eingruppierung, Höhergruppierung, Herabgruppierung und Versetzung
  • Umsetzung, Abordnung und Zuweisung gem. § 20 Beamtenstatusgesetz
  • Ordentliche Kündigung und Entlassung aus dem Beamtenverhältnis
  • Versagung einer Nebentätigkeit, Arbeitszeit, Pausen und Aufstellung des Urlaubplanes, Errichtung und Auflösung von Sozialeinrichtungen, Personalfragebogen, Beurteilungsrichtlinien, Berufsausbildung der Beschäftigten, Fortbildung der Beschäftigten
  • Regelung der Ordnung in der Dienststelle, Arbeitsplatzgestaltung, Beginn und Ende der Arbeitszeit, Überstundenanordnung, Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Beschäftigte, Abschluss von Arbeitnehmerüberlassungs- und Gestellungsverträgen

 

Der Personalrat hat mitzubestimmen in Rationalisierungs-, Technologie- und Organisationsangelegenheiten u.a. bei:

  • Einführung, Anwendung, wesentlicher Änderung oder wesentlicher Erweiterung von automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten der Beschäftigten
  • Einführung, Anwendung und Erweiterung technischer Einrichtungen, es sei denn, dass deren Eignung zur Überwachung des Verhaltens oder der Leistung der Beschäftigten ausgeschlossen ist
  • Einführung grundlegend neuer, wesentlicher Änderung und wesentlicher Ausweitung von Arbeitsmethoden
  • Maßnahmen, die die Hebung der Arbeitsleistung oder Erleichterung des Arbeitsablaufs zur Folge haben sowie Maßnahmen zur Änderung der Arbeitsorganisation
  • Einführung, wesentlicher Änderung oder wesentlicher Ausweitung betrieblicher Informations- und Kommunikationsnetze
  • Einrichtung von Arbeitsplätzen außerhalb der Dienststelle
  • Gestaltung von Arbeitsplätzen

 

Der Personalrat hat ferner mitzubestimmen u.a. bei:

  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage
  • Aufstellung des Urlaubsplans, Festsetzung der zeitlichen Lage des Erholungsurlaubs für einzelne Beschäftigte, wenn zwischen Dienststelle und der oder dem beteiligten Beschäftigten kein Einverständnis erzielt werden kann
  • Bestellung und Abberufung von Vertrauens- und Betriebsärztinnen und Vertrauens- und Betriebsärzten und Bestellung der oder des Datenschutzbeauftragten
  • Gestaltung der Arbeitsplätze
  • Allgemeine Fragen der Fortbildung der Beschäftigten, Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen

     

Der Mitwirkung des Personalrats unterliegen u.a.:

  • innerdienstliche Verwaltungsanordnungen sozialer und personeller Natur
  • Stellenausschreibungen
  • Errichtung, Auflösung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen oder wesentlicher Teile von ihnen
  • behördliche oder betriebliche Grundsätze der Personalplanung

 

 

Der Anhörung des Personalrats unterliegen:

  • Abmahnungen
  • Kündigungen in der Probezeit
  • außerordentliche Kündigungen
  • Aufhebungs- oder Beendigungsverträge
  • Mitteilungen an Auszubildende darüber, dass deren Einstellung nach beendeter Ausbildung nicht beabsichtigt ist