Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Interessenvertretung aller Jugendlichen und Auszubildenden der Universität Paderborn.
Wir setzen uns für eure Belange ein, unterstützen euch bei Fragen rund um Ausbildung, Arbeitsbedingungen und Integration – und sorgen dafür, dass eure Rechte gehört und respektiert werden.
Kontakt
Wir sind für euch da!
Habt ihr Fragen, Anliegen oder Ideen?
Dann schreibt uns einfach eine E-Mail an
→ jav@upb.de
Wir helfen euch jederzeit mit Rat und Tat weiter!
Aktuelles aus der JAV
Rechte und Aufgaben
Aufgaben der JAV
Unsere zentrale Aufgabe ist es, die Interessen aller Auszubildenden und Jugendlichen an der Universität zu vertreten. Dazu gehören insbesondere:
- Klärung von Fragen bezüglich der Ausbildung bei der Dienststelle und Personalrat
- Dafür Sorge zu tragen, dass geltende Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen eingehalten werden.
- Entgegennahme von Anregungen, Ideen und Verbesserungsvorschlägen.
- Planung und Durchführung von Auszubildendenversammlungen.
- Regelmäßige Teilnahme an Personalratsitzungen und Vierteljahresgesprächen. Versuch bei der Dienststelle eine Übernahme aller Azubis nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung zu erwirken.
- Integration ausländischer Auszubildender
Rechte der JAV
Damit wir euch wirkungsvoll vertreten können, stehen uns verschiedene Rechte zu:
- Teilnahme an Betriebs- bzw. Personalratssitzungen
- Teilnahme an Besprechungen zwischen Betriebs-/Personalrat und Arbeitgeber
- Durchführung von Jugend- und Auszubildendenversammlungen
- Abhalten von Sprechstunden
- Teilnahme an erforderlichen Schulungen auf Kosten des Arbeitgebers
- Freistellungen
Mitglieder
Eure aktuelle JAV besteht aus engagierten Vertreter*innen, die sich für euch stark machen:
- Lars Korpjuhn – Vorsitzender
- Jule Druben – 1. stellv. Vorsitzende
- Amy Ritter – 2. stellv. Vorsitzende
Größe der JAV
Die Anzahl der JAV-Mitglieder hängt von der Zahl der Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb ab.
| 5 | bis | 20 | der in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer aus | einer Person |
| 21 | bis | 50 | der in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer aus | 3 Mitgliedern |
| 51 | bis | 150 | der in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer aus | 5 Mitgliedern |
| 151 | bis | 300 | der in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer aus | 7 Mitgliedern |
| 301 | bis | 500 | der in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer aus | 9 Mitgliedern |
| 501 | bis | 700 | der in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer aus | 11 Mitgliedern |
| 701 | bis | 1000 | der in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer aus | 13 Mitgliedern |
| mehr | als | 1000 | der in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer aus | 15 Mitgliedern |
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung soll sich möglichst aus Vertretern der verschiedenen Beschäftigungsarten und Ausbildungsberufe der im Betrieb tätigen in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer zusammensetzen.
Das Geschlecht, das unter den in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmern in der Minderheit ist, muss mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis in der Jugend- und Auszubildendenvertretung vertreten sein, wenn diese aus mindestens drei Mitgliedern besteht.
Amtszeit und Wählbarkeit
Wählbar sind alle Beschäftigten, die am Wahltag das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie alle Auszubildenden, Beamtenanwärter*innen und Praktikant*innen, welche mindestens sechs Monate zur Dienststelle gehören.
Die Amtszeit eines JAV-Mitglieds beträgt zwei Jahre.
Ausbildungsvergütung
Während eurer Ausbildung an der Universität Paderborn erhaltet ihr eine Ausbildungsvergütung nach dem Tarifvertrag für Auszubildende der Länder (TVA-L).
Dieser regelt unter anderem:
- Vergütungshöhe
- Urlaubsanspruch
- Probezeit
- weitere Rechte und Pflichten
Den aktuellen Tarifvertrag findet ihr hier (direkter Link zur Tarifgemeinschaft deutscher Länder).
Euer Einsatz zählt!
Die JAV lebt von Mitgestaltung und Austausch. Kommt gerne auf uns zu, bringt euch ein und gestaltet mit uns gemeinsam eine starke Ausbildungszeit an der Uni Paderborn!