Impfanspruch für Beschäftigte von Hochschulen: Regelungen vom Land NRW

Hier die neusten Informationen zum Thema Impfanspruch von Beschäftigten an Hochschulen. Frau Probst und Frau Riegraf haben in einer Mail vom 14.05.2021 wie folgt informiert:

 

"Liebe Beschäftigte der Universität Paderborn,

in den letzten Tagen hat das Thema Impfungen auch uns an der Uni Paderborn  enorm umgetrieben. Wir freuen uns deshalb, Ihnen heute mitteilen zu können, dass das Gesundheitsministerium NRW einen Schritt auf die Beschäftigten der Hochschulen zugeht und für diese Personengruppe nun Impfungen in den Arztpraxen ermöglicht. Impfungen in den Impfzentren sind allerdings nach wie vor einer anderen Personengruppe vorbehalten, zu denen die Hochschulangehörigen zurzeit leider noch nicht gehören.

Wenn Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt einen Impftermin vereinbaren können, benötigen Sie eine mit Originalunterschrift versehene Arbeitgeberbescheinigung, die wir gerne ausstellen und an Ihre bei uns hinterlegte Privatadresse versenden. Wenn Sie eine solche Bescheinigung benötigen, wenden Sie sich bitte per Email direkt an das Personaldezernat.

Wir wünschen Ihnen alles Gute und bitte bleiben Sie gesund!

Mit herzlichen Grüßen

Ihre Birgitt Riegraf und Simone Probst"