NRWege ins Studium für DSH Kurse

NRWege ins Studium - Deutschkurs Aktuelles

Seit Anfang 2017 engagiert sich die Universität Paderborn im Programm "NRWege ins Studium". Zum einen wird die Teilnahme von Gefüchteten an studienvorbereitenden DSH-Kursen der Universität gefördert, zum anderen werden Stipendien für Fachstudierende vergeben. Weiterhin ermöglicht "NRWege ins Studium" die Stärkung der Beratungsstruktur für Geflüchtete und die Koordination von Flüchtlingsangelegenheiten in der Hochschule sowie die Vernetzung in der Region. Finanziert wird das Programm "NRWege ins Studium" aus Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft (MKW) des Landes Nordrhein-Westfalen.

Deutschkurs für Geflüchtete

Sie haben:

- ein Aufenthaltsdokument, das Ihren Fluchthintergrund dokumentiert

- die Berechtigung in der Stadt oder im Kreis Paderborn zu wohnen

- eine Zugangsberechtigung zu deutschen Universitäten

Ihre Zugangsberechtigung wird nach Bewerbungseingang vom International Office geprüft. Für eine erste Orientierung, ob eine Hochschulzugangsberechtigung vorliegt, kann das Informationsportal Anabin der Kultusministerkonferenz konsultiert werden.
 

Bitte reichen Sie einen ausgefüllten Antrag auf Zulassung sowie Kopien Ihrer Zeugnisse und amtliche Übersetzungen ein, sofern die Originale nicht auf Deutsch, Englisch oder Französisch vorliegen. Detaillierte Informationen zur Bewerbung sind auf unserer entsprechenden Webseite abrufbar. Bewerbungen können während unserer Sprechzeiten persönlich abgegeben oder per Post geschickt werden. Da Sie von uns per Post benachrichtigt werden, stellen Sie bitte sicher, dass Ihre Adresse stets aktuell ist.

WICHTIG: Bitte fügen Sie der Bewerbung auch eine Kopie Ihres Aufenthaltsdokuments bei.

Informieren Sie sich auch über unsere weiteren Angebote und Aktivitäten für Geflüchtete!

Damit Sie sich erstmalig auf eine Förderung der DSH-Kursgebühr über das NRWege-Programm bewerben können, müssen Sie sich nach der Zulassung auch erfolgreich eingeschrieben haben. Ohne Einschreibung kann keine Bewerbung auf Förderung erfolgen. Informationen zur Einschreibungen finden Sie unter folgendem Link.

Für die Förderung der DSH-Kursgebühr (erst ab Sprachniveau B1 möglich) muss für jedes Quartal eine offizielle Bewerbung für das NRWege-Stipendium eingereicht werden.

Die Förderung deckt ausschließlich die Kursgebühr ab, nicht die Semestergebühr.

Die Bewerbung muss folgende Anlage enthalten:
- Motivationsschreiben für das jeweilige Quartal 
- offizieller Fluchtnachweis (Kopie des Ausweises Vorder- und Rückseite)*
Bereitschaft, im Rahmen der Förderung die notwendigen eigenen Daten der Hochschule zur Verfügung zu stellen und Bereitschaft zur Teilnahme an Umfragen/Studien


Erst nach einer positiven Beurteilung ihrer Bewerbung erhalten Sie das Formular für die DSH-Kursgebührbefreiung. Im Falle einer Ablehnung ist die Kursgebühr selbst zu tragen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich für das nächste Quartal erneut zu bewerben. Sollten Sie eine Stipendienzusage ablehnen, ist es nicht mehr möglich, sich auf weitere NRWege Stipendien zu bewerben. Dies gilt sowohl für den DSH Kursbereich als auch für das Fachstudium.

Das Motivationsschreiben schicken Sie bitte zusammen mit dem Fluchtnachweis (s. oben) per Mail an die Flüchtlingskoordination. 

Eine Unterbrechung des laufenden Quartals ist mit dem Erhalt des NRWege-Stipendiums nicht mehr möglich!

 

*zum förderfähigen Personenkreis zählen studierwillige und -fähige Personen mit Fluchterfahrung:

  • Asylberechtigte, als Flüchtling oder als subsidiär Schutzberechtigte Anerkannte sowie Menschen, für die ein nationales Abschiebeverbot festgestellt wurde sowie vergleichbare Personen, die über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen (§§ 25 Abs. 1-3, 22, 23 Abs. 1 und 2, 23 Abs. 4, 23a oder 25 Abs. 4, 25 Abs. 5 (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
  • Personen, die aufgrund der Massenzustromrichtlinie aufgenommen wurden und ein Aufenthaltsrecht gem. § 24 AufenthG haben.
  • Personen, die eine Ablehnung im Rahmen des BAMF durchgeführten Asylverfahrens erhalten haben, eine Abschiebung aber vorübergehend ausgesetzt wurde (Duldung gem. § 60 a Abs. 2 AufenthG)
  • Nicht förderfähig sind: 
  • Personen im laufenden Asylverfahren mit einer Aufenthaltsgestattung (§55 AufenthG)
  • Personen, bei denen eine latente oder unmittelbare Ausreisepflicht besteht (§§ 50 Abs. 1 und 60 a AufenthG)
  • Personen mit einem inländischen Bildungsabschluss
  • Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit
  • Personen, deren Einreise länger als fünf Jahre zurück liegt, bevor eine Erstförderung durch NRWege ins Studium oder das Bundesprogramm Integra stattgefunden hat (Ausnahmen: eigene Krankheit, Pflege von Angehörigen oder Kindererziehung) 
NRWege ins Studium für Fachstudierende

NRWege Stipendien für Fachstudierende - Aktuelles

Zum Sommersemester 2024 ist es wieder möglich, sich auf Stipendien im Rahmen des NRWege ins Studium-Programms zu bewerben.

Die Bewerbungsphase auf ein Stipendium läuft bis zum 29.02.2024 - Stipendienstart ab April 2024 möglich (je nach individueller Voraussetzung) 

Interessierte Studierende können sich auf Leistungsstipendien (bis max. 300 €) und Vollstipendien (bis max. 934 €) bewerben. Die Vergabe der NRWege-Stipendien erfolgt nach den Richtlinien und aus Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW). Eine Entscheidung wird den Bewerber*innen spätestens vier Wochen nach Bewerbungsschluss per E-Mail mitgeteilt. 

NRWege Stipendien

Studierende mit Fluchterfahrung, die in einem Bachelor- oder Master-Studiengang eingeschrieben sind, können sich auf ein Stipendium bewerben, wenn

- die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben wurde

- eine Erstentscheidung des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorliegt oder

- sie zum vorübergehenden Schutz oder aus humanitären Gründen aufgenommen worden sind oder

- die Person aus dem Ausland zugelassen wurde und keine vollziehbare Ausreisepflicht besteht

- die Person noch keine Niederlassungserlaubnis hat

- die Einreise liegt nicht länger als fünf Jahre zurück, bevor eine Erstförderung durch NRWege ins Studium oder das Bundesprogramm Integra erfolgt ist (Ausnahmen: eigene Krankheit, Pflege von Angehörigen oder Kindererziehung) 

 

Nicht förderfähig sind: 

  • Personen im laufenden Asylverfahren mit einer Aufenthaltsgestattung (§55 AufenthG)
  • Personen, bei denen eine latente oder unmittelbare Ausreisepflicht besteht (§§ 50 Abs. 1 und 60 a AufenthG)
  • Personen mit einem inländischen Bildungsabschluss
  • Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit

- Reguläre Immatrikulation an der Universität Paderborn 

- Vorlage eines Motivationsschreibens, in dem das Studieninteresse in Anknüpfung an den bisherigen Bildungsweg und die Unterstützungsnotwendigkeit dargelegt wird

- Es muss zu erwarten sein, dass das angestrebte Studium erfolgreich absolviert werden kann

- Nachweis, dass BAföG beantragt wurde und der Antrag abgelehnt/noch nicht bewilligt wurde. Mit Bewilligung von BAföG erlischt der Anspruch auf ein Vollstipendium

- Auskunft zu ggf. anderem bezogenem Einkommen

- Schriftlich erklärte Bereitschaft der Bewerber*in, im Rahmen der Förderung die notwendigen eigenen Daten der Hochschule gemäß Förderlinie E zur Verfügung zu stellen und Bereitschaft zur Teilnahme an weiteren Umfragen bzw. Studien

- Bei einer Einbürgerung oder der Erteilung einer sog. Niederlassungserlaubnis entfällt der Anspruch auf das Stipendium. Es kann kein Folgeantrag gestellt werden

- regelmäßige Anwesenheit

- Verpflichtung, an den Beratungen durch die Hochschule teilzunehmen und zu ehrenamtlichem Engagement

- Bei einem Erstantrag ab dem 4. Fachsemester oder bei einem Folgeantrag ist ein Nachweis über die Studienergebnisse des vergangenen Zeitraums und ein positives Gutachten eines Hochschullehrers vorzulegen, welches die persönliche und fachliche Eignung des/der Bewerber*in bestätigt

- Bei einem Folgeantrag muss zusätzlich die Bereitschaft bestehen, sich selbst in das Programm oder in hochschul(nahe) Angebote ehrenamtlich einzubringen

Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum Fristende per E-Mail an: io-refugees@zv.uni-paderborn.de

Die Bewerbung muss folgende Unterlagen enthalten:

- Antrag auf ein Teil- oder Vollstipendium mit einem Motivationsschreiben, in dem der Grund und die Notwendigkeit der finanziellen Unterstützung dargelegt wird

- tabellarischer Lebenslauf mit Angabe des Voraufenthaltes in Deutschland

- Kopie des Aufenthaltsdokuments (beide Seiten)

- Nachweis über erfolgten BAFöG-Antrag (Bewilligung oder Ablehnung)

- Nachweis über die aktuelle Finanzierung (Kontoauszüge der letzten drei Monate)

- Leistungsübersicht inkl. aktuellem Notendurchschnitt

- Angabe der eigenen Steuernummer und des zuständigen Finanzamtes

- Nachweis über ehrenamtliches Engagement (falls vorhanden)

- Bei einem Erstantrag ab dem 4. Fachsemester oder bei einem Folgeantrag ist zusätzlich ein Nachweis über die Studienergebnisse des vergangenen Zeitraums und ein positives Gutachten eines/einer Hochschullehrer*in vorzulegen, welches die persönliche und fachliche Eignung des/der Bewerber*in bestätigt (Gutachten nicht älter al 3 Monate)

 

Sie bekommen von uns eine Eingangsbestätigung Ihrer Bewerbung und werden bis spätestens vier Wochen nach Bewerbungsfrist von uns über die Entscheidung Ihres Antrages informiert. 

 

 

Kontakt

Koordination NRWege ins Studium

Volker Verhoff  -  Raum I4.107

Sprechzeiten

Tel: 05251 - 602381

E-Mail