NRWege ins Studium für DSH Kurse

NRWege ins Studium - Deutschkurs Aktuelles

Seit Anfang 2017 engagiert sich die Universität Paderborn im Programm "NRWege ins Studium". Es wird zum einen die Teilnahme von Geflüchteten an den studienvorbereitenden DSH-Kursen der Universität gefördert als auch Stipendien für Fachstudierende vergeben. Weiterhin ermöglicht NRWege die Stärkung der Beratungsstruktur für Geflüchtete und die Koordination von Flüchtlingsangelegenheiten in der Hochschule sowie die Vernetzung in der Region. Finanziert wird NRWege aus Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft (MKW) des Landes Nordrhein-Westfalen.

Deutschkurs für Geflüchtete

Sie haben:

- ein Aufenthaltsdokument, das Ihren Fluchthintergrund dokumentiert

- die Berechtigung in der Stadt oder im Kreis Paderborn zu wohnen

- eine Zugangsberechtigung zu deutschen Universitäten

Ihre Zugangsberechtigung wird nach Bewerbungseingang vom International Office geprüft. Für eine erste Orientierung, ob eine Hochschulzugangsberechtigung vorliegt, kann das Informationsportal Anabin der Kultusministerkonferenz konsultiert werden.
 

Bitte reichen Sie einen ausgefüllten Antrag auf Zulassung sowie Ihre beglaubigten Zeugnisse und deren Übersetzungen ins Deutsche oder Englische ein. Detaillierte Informationen zur Bewerbung sind auf unserer entsprechenden Webseite abrufbar. Bewerbungen können während unserer Sprechzeiten persönlich abgegeben oder per Post geschickt werden. Da Sie von uns per Post benachrichtigt werden, stellen Sie bitte sicher, dass Ihre Adresse stets aktuell ist.

WICHTIG: Bitte fügen Sie der Bewerbung auch eine Kopie Ihres Aufenthaltsdokuments bei.

Informieren Sie sich auch über unsere weiteren Angebote und Aktivitäten für Geflüchtete!

Damit Sie sich erstmalig auf eine Förderung/Kostenübernhameder DSH-Kursgebühr über das NRWege-Programm bewerben können, müssen Sie sich nach der Zulassung auch erfolgreich eingeschrieben haben. Ohne Einschreibung kann keine Bewerbung auf Förderung erfolgen. Informationen zur Einschreibungen finden Sie unter folgendem Link.

Für die Förderung der DSH-Kursgebühr (erst ab Sprachniveau B1 möglich) muss für jedes Quartal eine offizielle Bewerbung für das NRWege-Stipendium eingereicht werden.

Die Förderung deckt ausschließlich die Kursgebühr ab, nicht die Semestergebühr.

Die Bewerbung muss folgende Anlage enthalten:
- Motivationsschreiben für das jeweilige Quartal 
- offizieller Fluchtnachweis (Kopie des Ausweises Vorder- und Rückseite)*
Bereitschaft, im Rahmen der Förderung die notwendigen eigenen Daten der Hochschule zur Verfügung zu stellen und Bereitschaft zur Teilnahme an Umfragen/Studien


Erst nach einer positiven Beurteilung ihrer Bewerbung erhalten Sie das Formular für die DSH-Kursgebührbefreiung. Im Falle einer Ablehnung ist die Kursgebühr selbst zu tragen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich für das nächste Quartal erneut zu bewerben. Im Falle einer Ablehnung nach positivem Stipendienerhalt ist es nicht mehr möglich, sich auf weitere NRWege Stipendien zu bewerben. Dies gilt sowohl für den DSH Kurs Bereich als auch das Fachstudium.

Das Motivationsschreiben schicken Sie bitte zusammen mit dem Fluchtnachweis (s. oben) per Mail an die Flüchtlingskoordination. 

Eine Unterbrechung des laufenden Quartals ist mit dem Erhalt des NRWege-Stipendiums nicht mehr möglich!

 

*zum förderfähigen Personenkreis zählen studierwillige und -fähige Personen mit Fluchterfahrung:

  • Asylberechtigte, als Flüchtling oder als subsidiär Schutzberechtigte Anerkannte sowie Menschen, für die ein nationales Abschiebeverbot festgestellt wurde sowie vergleichbare Personen, die über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen (§§ 25 Abs. 1-3, 22, 23 Abs. 1 und 2, 23 Abs. 4, 23a oder 25 Abs. 4, 25 Abs. 5 (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
  • Personen, die aufgrund der Massenzustromrichtlinie aufgenommen wurden und ein Aufenthaltsrecht gem. § 24 AufenthG haben.
  • Personen, die eine Ablehnung im Rahmen des BAMF durchgeführten Asylverfahrens erhalten haben, eine Abschiebung aber vorübergehend ausgesetzt wurde (Duldung gem. § 60 a Abs. 2 AufenthG)
  • Personen, die über eine Familienzusammenführung in Deutschland sind, wenn zusätzlich der Aufenthaltsstatus des „Stammberechtigten“ vorliegt (§§29, 30, 31, 32, 34 Abs. 1, 34 Abs. 2, 36)
  • Personen mit einer Niederlassungserlaubnis, die noch nicht länger als 5 Jahre in Deutschland sind. (§36 AufenthG)

Nicht förderfähig sind: 

  • Personen im laufenden Asylverfahren mit einer Aufenthaltsgestattung (§55 AufenthG)
  • Personen, bei denen eine latente oder unmittelbare Ausreisepflicht besteht (§§ 50 Abs. 1 und 60 a AufenthG)
  • Personen, deren Einreise nach Deutschland mehr als fünf Jahre zurückliegt
  • Personen mit einem inländischen Bildungsabschluss
  • Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit
NRWege ins Studium für Fachstudierende

NRWege Stipendien für Fachstudierende - Aktuelles

Zum Wintersemester 2023/24 ist es wieder möglich sich auf Stipendien im Rahmen des NRWege-Programms zu bewerben.

Die Bewerbungsphase für alle Stipendien in 2023 geht bis zum 03.09.2023. 

Die Vergabe der NRWege-Stipendien erfolgt nach den Richtlinien und aus Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW). Eine Entscheidung wird den Bewerber*innen am 27.09.2023 per E-Mail mitgeteilt. Die nächste Bewerbungsphase beginnt zum Ende des Jahres und wird an dieser Stelle veröffentlicht.

Fachstudierende der Universität Paderborn mit einem Fluchthintergrund*, die sonst keine andere Möglichkeit zur Sicherung ihres Lebensunterhalts haben und die die Voraussetzungen erfüllen, ein Studium erfolgreich zu absolvieren, können sich auf Stipendien des NRWege Förderprogramms bewerben.
Die Stipendien sind in unterschiedliche Fördergruppen aufgeteilt:

  • Vollstipendien (max. 934 Euro pro Monat)
  • Teilstipendien (max. 300 Euro pro Monat)
  • Fahrtkostenstipendien 

Ein Stipendium kannn bis zu einer Laufzeit von 12 Monaten beantragt werden, Folgeanträge und Anschlussstipendien sind max. zweimal möglich. Bei Überschreitung der Regelstudienzeit kann ein Stipendium im begründeten Fall trotzdem gewährt werden.

 

Verpflichtende Bestandteile des Stipenprogramms:

- drei Gruppentreffen pro Semester

- Veranstaltungen zur sprachlichen Begleitung

- Erbringung von 20 Leistungspunkten pro Semester

- Leistungsnachweis zum Ende des Semesters

- Stipendienbericht

- Bereitschaft, im Rahmen der Förderung die notwendigen eigenen Daten der Hochschule zur Verfügung zu stellen und Bereitschaft zur Teilnahme an Umfragen/Studien. 

Wenn Sie alle Anforderungen des NRWege-Stipendiums erfüllen, muss es nicht zurückgezahlt werden. Bei Problemen im Studium, kommen Sie bitte frühzeitig auf uns zu, damit wir Ihre Situation besprechen und nach Lösungsmöglichkeiten suchen können.

 

*zum förderfähigen Personenkreis zählen studierwillige und -fähige Personen mit Fluchterfahrung, deren Einreise nach Deutschland nicht mehr als fünf Jahre zurückliegt:

  • Asylberechtigte, als Flüchtling oder als subsidiär Schutzberechtigte Anerkannte sowie Menschen, für die ein nationales Abschiebeverbot festgestellt wurde sowie vergleichbare Personen, die über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen (§§ 25 Abs. 1-3, 22, 23 Abs. 1 und 2, 23 Abs. 4, 23a oder 25 Abs. 4, 25 Abs. 5 (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
  • Personen, die aufgrund der Massenzustromrichtlinie aufgenommen wurden und ein Aufenthaltsrecht gem. § 24 AufenthG haben.
  • Personen, die eine Ablehnung im Rahmen des BAMF durchgeführten Asylverfahrens erhalten haben, eine Abschiebung aber vorübergehend ausgesetzt wurde (Duldung gem. § 60 a Abs. 2 AufenthG)
  • Personen, die über eine Familienzusammenführung in Deutschland sind, wenn zusätzlich der Aufenthaltsstatus des „Stammberechtigten“ vorliegt (§§29, 30, 31, 32, 34 Abs. 1, 34 Abs. 2, 36)
  • Personen mit einer Niederlassungserlaubnis, die noch nicht länger als 5 Jahre in Deutschland sind. (§36 AufenthG)

Nicht förderfähig sind: 

  • Personen im laufenden Asylverfahren mit einer Aufenthaltsgestattung (§55 AufenthG)
  • Personen, bei denen eine latente oder unmittelbare Ausreisepflicht besteht (§§ 50 Abs. 1 und 60 a AufenthG)
  • Personen mit einem inländischen Bildungsabschluss
  • Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit

 

Interessierte schicken ihre vollständige Bewerbung bitte per Mail als eine PDF-Datei an volker.verhoff@zv.uni-paderborn.de. Sie können ihre Bewerbungsunterlagen auch in den Briefkasten des International Office auf der ersten Etage im Gebäude I einwerfen. Bitte beschriften Sie ihren Umschlag dann zusätzlich mit dem Stichwort "Bewerbung NRWege Stipendien Fachstudierende 2023".


Die Bewerbungsphase für alle Stipendien endet am 03.09.2023.

Bewerbungsunterlagen:

  • kurzer tabellarischer Lebenslauf
  • Motivationsschreiben 
  • Immatrikulationsbescheinigung der Universität Paderborn
  • offizieller Nachweis des Fluchthintergrundes/Kopie des Aufenthaltsdokuments (beide Seiten)*
  • Nachweis über BAföG-Beantragung / Bescheid
  • ggf. Förder-Bescheid einer anderen Einrichtung
  • Nachweis über gesellschaftliches Engagement, z. B. Ehrenamtstätigkeiten (sofern vorhanden)
  • Übersicht des aktuellen Notenspiegels (wenn bereits im Fachstudium)
  • Kopie des Bachelor Zeugnisses mit Abschlussnote (bei Bewerbungen im Master)
  • positives Gutachten/Empfehlungsschreiben ab dem 4. Fachsemester (z.B. Professor*in, die ihre Studienleistung und ihr Engagement bewerten kann - Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Monate)

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Wichtige Aspekte eines Motivationsschreibens

  • ­Welches Ziel verfolgen Sie mit dem Studium?
  • Wie sieht Ihre aktuelle finanzielle Situation ohne Stipendium aus?
  • Was würde die Bewilligung eines Stipendiums für Sie bedeuten?
  • Was möchten Sie uns noch über sich als Person mitteilen (z.B. gesellschaftliches Engagement, Ehrenamt, etc.)?

BAföG Empfänger:innen werden nur noch unter Vorbehalt und unter eingehender Prüfung für ein Stipendium zugelassen.
Bei Zusage eines Stipendiums fällt die Stipendiensumme bei BAföG-Bezügen auf monatlich 300,00 Euro unabhängig von der Stipendienart. 

Bitte reichen Sie bei der Bewerbung ihren ausgefüllten Auskunftsbogen (Anlage 2) und sofern vorhanden ihren aktuellen BAföG-Bescheid mit ein. Falls dieser zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt, geben Sie bitte unbedingt im Auskunftsbogen an, dass Sie sich im laufenden Verfahren dafür befinden.

Bei einer Änderung ihrer BAföG Zuwendung sind wir in jedem Fall rechtzeitig zu benachrichtigen.

Kontakt

Koordination NRWege ins Studium

Volker Verhoff  -  Raum I4.107

Mittwoch 14.00 - 15.30 Uhr 

Donnerstag 13.00 - 14.00 Uhr

Tel: 05251 - 602381

E-Mail

FAQ Liste

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zum NRWege Stipendium für den DSH-Kurs.