FAQs

Nein, das ist leider nicht möglich. Die Reservierung eines Apartments kann nur durch eine der Fakultäten der Universität Paderborn vorgenommen werden.

Nein, die Apartments werden nur monatsweise vermietet. Die maximale Mietzeit beträgt 6 Monate.

Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu sechs Wochen vor Beginn des Mietvertrags möglich.

Ja, dazu benötigen wir die USt-IdNr. sowie die Adresse der Heimatuniversität. Die ausgestellte Rechnung wird direkt an die Universität versandt und der Gastgeber erhält eine Rechnungskopie.

Die Miete muss bis zum 5. Tag des jeweiligen Monats überwiesen werden.

Ja, das ist möglich. Der Gesamtbetrag sollte zum 5. Tag des Einzugsmonats eingegangen sein.

Die Schlüssel können vom Gast gegen Vorlage des Personalausweises am 1. des Einzugsmonats ab 13:00 Uhr je nach Öffnungszeiten entweder im Service Center oder beim Pförtner (Wachschutz) im Foyer des Hauptgebäudes abgeholt werden. Danach stehen die Schlüssel rund um die Uhr zur Verfügung (24/7) und können auch nachts abgeholt werden. Informationen zur Schlüsselausgabe entnehmen Sie bitte der Reservierungsbestätigung.

Bitte wenden Sie sich bei technischen Defekten innerhalb der Geschäftszeiten an das Technische Gebäudemanagement (TVZ):

  • E-Mail: tvzservice[at]zv[dot]uni-paderborn.de  
  • Tel: 05251 60-5400

In dringenden Fällen außerhalb der Geschäftszeiten rufen Sie bitte die Leitwarte an:

  • Tel: 05251 60‑2878

Bitte melden Sie sich bei Problemen mit dem Gästehaus WLAN beim ZENTRUM für INFORMATIONS- und MEDIENTECHNISCHE DIENSTE (ZIM). 

Homepage: https://zim.uni-paderborn.de/

 

USER SUPPORT 

Service Point

Homepage:  https://imt.uni-paderborn.de/en/zim-user-support

Raum: I0.401

E-Mail: zim@uni-paderborn.de / zim@upb.de

Hotline: +49 5251 60-5544 (Mo. - Fr., 8:30 - 16:00 Uhr, Fr. 8:30 - 14:00 Uhr).

Servicezeiten: https://hilfe.uni-paderborn.de/ZIM-Benutzerberatung

 

Notebook Café

Homepage: https://imt.uni-paderborn.de/en/nbc

Raum: H1.201

E-Mail: nbc@uni-paderborn.de

Services:

 

Bitte melden Sie Schäden am Inventar umgehend bei der IBZ Verwaltung

Der Mietvertrag kann bis zu einer Gesamtlaufzeit von sechs Monaten verlängert werden. Der Gast sollte seine Gastfakultät über seinen Wunsch informieren, sodass diese sich mit der Gästeausverwaltung in Verbindung setzen kann.

Nein, es handelt sich bei unseren Mietverträgen um Kurzzeitmietverträge und diese sind nicht kündbar.