Sprachliche Voraussetzungen

Bevor Sie mit dem eigentlichen Studium beginnen können, müssen Sie nachweisen, dass Ihre Sprachkenntnisse für den gewählten Studiengang ausreichend sind.

Anforderungen nach Studiengängen

Sie können sich für alle in deutscher Sprache unterrichteten Bachelor- und Masterstudiengänge bewerben, wenn Sie einen der folgenden Nachweise über deutsche Sprachkenntnisse vorlegen können: 

  • ein an einer deutschen Hochschule oder einem Studienkolleg nach der HRK-Rahmenordnung erworbenes DSH-Zeugnis (Mindestergebnis DSH 2)
  • TestDaF mit der Niveaustufe 4 in allen 4 Prüfungsteilen
  • Deutsches Sprachdiplom Stufe II der Kultusminister-Konferenz
  • Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts
  • Kleines oder Großes Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts
  • Goethe-Zertifikat C2 
  • telc Deutsch C1 Hochschule
  • Feststellungsprüfung an einem staatlichen Studienkolleg der Bundesrepublik Deutschland

Wenn Sie die für Ihr Studium erforderlichen Deutschkenntnisse noch nicht erworben haben, können Sie sich mit dem Antrag auf Zulassung zum Studium für einen Sprachkurs an der Universität Paderborn bewerben (Frage 11 mit JA beantworten).

Weitere Informationen zum Sprachkurs finden Sie hier.

Für einige Studienfächer gelten andere sprachliche Zugangsvoraussetzungen

Die sprachlichen Zugangsvoraussetzungen für ein Promotionsstudium werden erfüllt, wenn der zuständige Promotionsausschuss ausreichende Sprachkenntnisse bescheinigt; hier besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das Promotionsstudium komplett in einer fremden Sprache zu absolvieren.

Diese Masterstudiengänge Informatik (Computer Science) und Physik (Physics) können Sie alternativ auch vollständig auf Englisch studieren, wenn Sie über sehr gute Englischkenntnisse verfügen. Bitte machen Sie in Ihrer Bewerbung deutlich, in welcher Sprache Sie den Studiengang studieren möchten.
Der Studiengang Electrical Systems Engineering (M.Sc.) kann nur auf Englisch studiert werden.

Sie erfüllen die sprachlichen Voraussetzungen, wenn Sie einen der folgenden Nachweise vorlegen können:

  • ein in Australien, Großbritannien, Irland, Kanada, Neuseeland oder USA erworbener Bachelorabschluss
  • Bachelorabschluss in einem als englischsprachig akkreditieren Studiengang einer deutschen Hochschule
  • TOEFL*** mit dem Ergebnis 550 (paper and pencil) bzw. 585 (ESE) oder 80 (internet-based) bzw. 87 (ESE)
  • Cambridge ESOL Certificate (CPE, CAE mit Mindestnote B, FCE mit Mindestnote A)
  • IELTS mit der Mindestnote 6.5 (Informatik), bzw. 6.0 (Physik, Electrical Systems Engineering)

Wichtig: Der Nachweis der o.g. Englischkenntnisse ist obligatorisch und in den entsprechenden Prüfungsordnungen verankert. Er muss auch dann erbracht werden, wenn Sie - in einem anderen als den o.g. Ländern - einen englischsprachigen Studiengang absolviert haben. Wir bedauern, dass Ausnahmen leider nicht möglich sind. 

Für die deutschsprachige Variante des Masterstudiengangs Informatik müssen neben den oben beschriebenen Deutschkenntnissen auch englische Sprachkenntnisse nachgewiesen werden, mindestens durch:

  • TOEFL*** mit dem Ergebnis 500 (paper and pencil) oder 61 (internet-based)
  • Cambridge ESOL Certificate (CPE, CAE mit Mindestnote C, FCE mit Mindestnote B)
  • IELTS mit dem Mindestergebnis 5.0

Für den Masterstudiengang English and American Studies ist der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse nicht nötig. Die erforderlichen Englischkenntnisse können nachgewiesen werden durch:

  • TOEFL*** mit dem Ergebnis 250 (computer-basedl) oder 100 (internet-based)
  • Cambridge ESOL Certificate (CPE, CAE mit Note A oder B)
  • IELTS-Score von 7,0 im Academic Module

Die Sprachnachweise dürfen nicht älter als zwei Jahre sein.

Um zum Masterstudium International Economics and Management zugelassen zuwerden, müssen fundierte englische Sprachkenntnisse nachgewiesen werden, durch Zeugnisse oder Dokumente über

  • erfolgreich abgeschlossenen Schulunterricht, an einer deutschen Einrichtung, in Englisch frühestens ab der 5. Klasse von mindestens 5 Jahren Dauer oder
  • einen Bachelorabschluss im englischsprachigen Ausland oder in einem als englischsprachig akkreditierten, inländischen Studiengang oder
  • einen Sprachtest mindestens auf dem Niveau TOEFL 87 (internet-based) oder
  • gleichwertige Kenntnisse (z. B. Business English Certificate (BEC):BEC Vantage - Level B2, IELTS 6.5 oder Cambridge First Certificate Note A)

Zusätzlich werden Deutschkenntnisse benötigt. Bewerbende, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau von mindestens A2 GER (Europäischer Referenzrahmen) nachweisen. Als Nachweise werden anerkannt:

  • Zertifikate des Goethe-Instituts (mindestens Niveau von A2)
  • TestDaF (TDN 3, TDN 4, TDN 5)
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) (DSH 1, DSH 2,DSH 3)
  • ein computerbasierter Einstufungstest (C-Test Verfahren) nach der Einschreibung an der Universität Paderborn

Studierende, die nicht über die geforderten Deutschkenntnisse verfügen, müssen diese studienbegleitend vor Abschluss ihres Masterstudiums erwerben. Die geforderten Deutschkenntnisse können an der Universität Paderborn in Deutschkursen im Gesamtumfang von 240 Stunden Dauer erworben und im Rahmen des Studium Generale für das Wahlmodul "Elective-Module" angerechnet werden.

Erforderliche Sprachkenntnisse für den Masterstudiengang Computer Engineering:

Mit DSH

  • Nachweis über Englischkenntnisse mindestens auf der Kompetenzstufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER), z.B. TOEFL iBT 61 Punkte, TOEFL paper & pencil 500 Punkte, Cambridge First Certificate in English (FCE - Note B)  oder British Council IELTS, Minimum Band 5,0

Ohne DSH

  • Bachelor-Abschluss im englischsprachigen Ausland (Australien, Großbritannien, Irland, Kanada, Neuseeland oder USA) oder in einem als englischsprachig akkreditierten, inländischen Studiengang oder
  • Nachweis über Englischkenntnisse mindestens auf der Kompetenzstufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER), erreicht zum Beispiel durch TOEFL iBT 80 Punkte, TOEFL paper & pencil 550 Punkte, Cambridge Certificate of Advanced English (CAE) oder British Council IELTS, Minimum Band 6,5

Für die Masterstudiengänge Optoelectronics & Photonics und Materials Science ist der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse nicht nötig. Die erforderlichen Englischkenntnisse können nachgewiesen werden durch:

  • TOEFL 80 (iBT) bzw. 550 (pbT) oder
  • IELTS 6,0 oder
  • First certificate in English FCE oder gleichwertige Tests oder
  • Bachelor-Abschluss im englischsprachigen Ausland (GB, USA, Canada, Australien/Neuseeland) oder in einem als englischsprachig akkreditierten inländischen Studiengang.

Für den Masterstudiengang Applied Neurosciences in Sport & Exercise ist der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse nicht nötig. Die erforderlichen Englischkenntnisse können nachgewiesen werden durch:

  • TOEFL 87 (iBT) bzw. 550 (pbT) oder
  • IELTS 5,5 oder FCE (Cambridge ESOL) oder
  • Unicert II oder vergleichbar oder
  • Bachelor-Abschluss im englischsprachigen Ausland (GB, USA, Canada, Australien/Neuseeland) oder in einem als englischsprachig akkreditierten inländischen Studiengang

*** Die ETS Institutions-Kennziffer der Universität Paderborn lautet 4037.

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