Krankenversicherung
Krankenversicherung in Deutschland (gesetzlich, privat, Studierende ü30 etc)
Untenstehend finden Sie ausführliche Informationen zum Thema Krankenversicherung für internationale Studierende.
- Grundsätzliches: In Deutschland besteht für Studierende unter 30 Jahren in der Regel Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Es gibt viele gesetzliche Kassen (z. B. TK, AOK, Barmer), freie Kassenwahl; die Universität Paderborn akzeptiert alle. Die TK betreibt ein Servicebüro am Campus (Gebäude ME). Mitgliedschaften können meist online beantragt werden, auch über Relocation-Services.Auch wenn Sie nicht der Krankenversicherungspflicht unterliegen, müssen Sie sich an eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wenden, damit eine entsprechende elektronische Meldung an Ihre Hochschule erfolgt. Zur eindeutigen Identifikation Ihrer Hochschule durch die Krankenversicherung müssen Sie die Betriebsnummer (H0002699) der Universität an Ihre Krankenversicherung übermitteln. Einen schnellen Überblick über das Verfahren erhalten Sie auf diesem Flowchart.
- Teilnehmer am studienvorbereitenden Deutschkurs und am Studienkolleg sind von dieser Regelung ausgenommen. Sie unterliegen nicht der Meldepflicht, weil die Möglichkeit einer Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung für diesen Personenkreis nicht besteht
- Studienstart ab 30 Jahren: Eine Aufnahme in die GKV als Studierende/r ist dann nicht mehr möglich; nur private Krankenversicherung. Trotzdem muss eine gesetzliche Krankenkasse den Versicherungsstatus elektronisch an die Hochschule melden.
- Weiterstudieren ab 30 Jahren: Der ermäßigte Studierendentarif endet. GKV kann freiwillig mit höherem Beitrag fortgeführt werden. Wer nicht in der GKV bleiben möchte, beantragt die Statusänderung bei seiner GKV; diese meldet den neuen Status elektronisch an die Hochschule. Für Aufenthaltstitel ist in der Regel ein Krankenversicherungsnachweis erforderlich. Empfohlen wird ein privater Schutz mit Leistungen in Nähe der GKV.
- Ausnahmen von der GKV-Pflicht: Bei ausreichender privater Versicherung, EHIC oder Sozialversicherungsabkommen besteht keine Pflicht zur GKV-Mitgliedschaft. Dennoch muss eine gesetzliche Krankenkasse prüfen und den Status elektronisch an die Hochschule melden. Dafür sind Ausweis und Nachweise (Privatvertrag, EHIC, Abkommensformular) vorzulegen. Lassen Sie sich eine Meldebestätigung geben und reichen Sie diese bei der Immatrikulation ein; weitere Versicherungsdokumente benötigt die Universität nicht.
- Private Krankenversicherung wählen: Wählen Sie nicht nur nach dem niedrigsten Preis. Für annähernd GKV-ähnliche Leistungen liegt die Prämie typischerweise bei etwa 60–80 Euro/Monat. Achten Sie auf Ausschlüsse (Vorerkrankungen) und begrenzte Laufzeiten. Eine Aufnahme in eine reguläre private Vollversicherung ist nicht garantiert, insbesondere bei Vorerkrankungen. Für die Befreiung von der GKV-Pflicht muss der private Vertrag von einer gesetzlichen Kasse geprüft werden. Wichtig: Mit Befreiung ist ein Wechsel zurück in die GKV während des Studiums ausgeschlossen.
- Wechselmöglichkeiten: Zu Studienbeginn müssen Sie sich für GKV oder privat entscheiden. Ein Systemwechsel während des Studiums ist nur in wenigen Ausnahmen möglich (z. B. bestimmte Statusänderungen wie Heirat). Innerhalb der GKV ist ein Kassenwechsel möglich; ein Austritt aus der GKV bietet sich regulär erst nach Vollendung des 30. Lebensjahres. Von privat zurück in die GKV geht im Regelfall erst nach Studienende.
- Nach studienvorbereitendem Deutschkurs: Beim Übergang in ein Fachstudium besteht die Chance, in die GKV aufgenommen zu werden – der Antrag muss vor Studienbeginn gestellt werden; ein späterer Wechsel ist während des Studiums nicht mehr möglich. Wer privat bleibt, muss zur Einschreibung dafür sorgen, dass eine gesezliche Krankenversicherung die entsprechende Meldung sendet!
- Wichtig für die Einschreibung: In allen Fällen benötigt die Universität die elektronische Meldung einer gesetzlichen Krankenkasse zu Ihrem Versicherungsstatus. Eine einfache E-Mail-Bestätigung der Krankenversicherung genügt nicht!