Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ist einer der größten Fördergeber für Grundlagenforschung in Deutschland.
Einzelförderung
In der DFG-Einzelförderung (Sachbeihilfe, Walter Benjamin-Programm u.a.) sind Sie als promovierter Wissenschaftler*in antragsberechtigt und reichen Ihren Antrag über das elan-Portal der DFG selbst ein. Eine Abstimmung mit der Hochschulleitung ist in diesen Verfahren nicht notwendig. Auf Wunsch beraten wir Sie gern über formale Aspekte Ihres Antrags und geben Hinweise zur Kalkulation Ihres Projektes.
In DFG-Programmen, bei denen die persönliche wissenschaftliche Karriereentwicklung im Vordergrund steht, wie z.B. im Emmy-Noether-Programm, dem Heisenberg-Programm aber auch im Sachbeihilfe - Modul „Eigene Stelle“, ist in der Regel eine Abstimmung mit der aufnehmenden Fakultät nötig. Wir beraten Sie gern zu diesen Fragen und unterstützen Sie bei formalen Aspekten (z.B. Arbeitgebererklärung) Ihres Antrags.
Koordinierte Programme
Antragsverfahren in den koordinierten Programmen der DFG (Sonderforschungsbereiche, Graduiertenkollegs, o.ä.) sind von hochschulpolitischer Relevanz und sind daher von der Präsidentin zu unterzeichnen. Die Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs ist beauftragt, die Antragstellungen der UPB in den koordinierten Programmen der DFG zu begleiten. Wir bitten Sie daher darum, sich rechtzeitig mit dem Forschungsreferat in Verbindung zu setzen. Wir stellen Textbausteine zur Verfügung und geben Feed-back zu formalen Gesichtspunkten. Darüber hinaus koordinieren wir die internen Verwaltungsabläufe und Gremienbeteiligung (Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs, Präsidium). Die ausführlichen Verfahrensabläufe finden Sie hier "UPB-Prozess - Antragstellung von DFG-Sonderforschungsbereichen / Transregios", "UPB-Prozess - Antragstellung von DFG-Graduiertenkollegs" und "UPB-Prozess - Unterstützung zur Antragstellung in koordinierten DFG-Programmen" oder im Formularschrank.
Anschubfinanzierung
Im zentralen Fonds für Maßnahmen zur Forschungsprojektförderung stellt die Universität Paderborn Finanzmittel zur Verfügung, um Sie bei der Antragstellung in den koordinierten Programmen der DFG zu unterstützen. Darüber hinaus gibt es auch eine Möglichkeit der Anschubfinanzierung (sog. Starthilfe) für DFG- Einzelvorhaben, die dezentral von den Fakultäten vergeben werden.
Großgeräteförderung
Im DFG-Förderprogramm „Forschungsgroßgeräte“ (Art. 91b GG) werden Großgeräte an deutschen staatlichen Hochschulen und nicht staatlichen, institutionell akkreditierten Hochschulen gefördert. Die Finanzierung erfolgt zu gleichen Teilen durch die DFG und das Sitzland der Hochschule. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Gleichstellung
Gleichstellungsstrategie und Familienfreundlichkeit genießen an der Universität Paderborn einen hohen Stellenwert. Hierfür wurde die UPB von der DFG im Rahmen der Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards bereits mehrfach in die höchste Bewertungsstufe eingestuft. Neben den institutionell guten Rahmenbedingungen ist es in strukturierten Programmen der DFG ein Begutachtungskriterium, spezifische Gleichstellungsmaßnahmen für das geplante Projekt zu implementieren. Unterstützung hierzu finden Sie bei der Gleichstellungsbeauftragten, eine Best-practice-Sammlung finden Sie auch im Instrumentenkasten der DFG.
DFG- Vertrauensdozent
In den DFG-Programmen ist der Vertrauensdozent der DFG von der Antragstellung zu unterrichten. DFG-Vertrauensdozent an der Universität Paderborn ist Prof. Dr. Friedhelm Meier auf der Heide.