Preise für aussgezeichnete Dissertationen

Das Präsidium vergibt jährlich Preise an Nachwuchswissenschaftler*innen, die ihr Promotionsverfahren mit „summa cum laude“ bzw. „mit Auszeichnung“ an der Universität Paderborn abgeschlossen haben. Das Preisgeld beträgt insgesamt 10.000 Euro und kann auf mehrere Preise aufgeteilt werden. Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge zur Preisvergabe!

Die Vorschlagsfrist endet jährlich am 15. September.

Bewerbungsvoraussetzungen

Die Dauer der Promotionszeit (max. 6 Jahre/12 FS) und ggf. erfolgte Veröffentlichungen werden als weitere Beurteilungskriterien berücksichtigt.

Folgende Bewerbungsunterlagen sind auf Vorschlag des*der betreuenden Hochschullehrer*in digital einzureichen (2 PDF-Dateien: 1. Dissertation, 2. restliche Unterlagen):

  • Exemplar der eingereichten und bewerteten Dissertation
    • Bei kumulativen Dissertationen ggf. zusätzlich Einreichung einer mind. 6-seitigen Zusammenfassung*
  • Empfehlungsschreiben der betreuenden Person (Hochschullehrer*in)
  • Kopien der Dissertationsgutachten
  • Kopie der Promotionsurkunde u. des Promotionszeugnisses
  • Nachweis über die Promotionszeit: Zeitraum und Anzahl der Fachsemester
  • Kopie des vorherigen Abschlusszeugnisses (Examen, Magister, Diplom, Master)
  • Lebenslauf:
    • Inkl. Datum des Abschlusses der Staatsexamens-, Magister-,

Diplom- oder Masterarbeit

    • Inkl. Hinweis auf Promotionspausen mit ausführlicher Begründung
    • Inkl. Hinweis auf die Dauer einer Elternzeit mit Angabe des genauen Zeitraumes
  • Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung (original unterzeichnet durch den*die Teilnehmer*in)

*Für die Bewertung kumulativer Dissertationen sollte die Dissertation eine umfassende Einleitung, ein ausführliches Forschungsexposé mit Hinweisen auf die Eigenanteile bezogen auf Inhalt und Umfang der zugrundeliegenden Publikationen beinhalten. Sollte dies aus der Dissertation nicht hervorgehen, wird zusätzlich eine mindestens 6-seitige Zusammenfassung als Ergänzung zu der verfassten Dissertation als weitere Bewerbungsunterlage benötigt. Die Beurteilung über die Notwendigkeit der Einreichung einer gesonderten Zusammenfassung obliegt dem*der vorschlagenden Hochschullehrer*in.

Das Preisgeld beträgt insgesamt 10.000 Euro** und kann auf mehrere Preise aufgeteilt werden.

Die Vorschlagsfrist endet jährlich am 15. September. Ein Anspruch auf Berücksichtigung besteht nicht. Die Vorschläge sind mit Adressierung an die Geschäftsstelle der Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (FK), Dezernat 2/ 2.2, Frau Patz (katharina.patz@zv.upb.de), über das Dekanat der jeweiligen Fakultäten, einzureichen. Die dafür einzuhaltende Frist erfragen Sie bitte in Ihrem Dekanat.

Die Vorschlagsunterlagen werden dann von dem jeweiligen Dekanat jährlich bis zum 15.09. per E-Mail an die FK-Geschäftsstelle weitergeleitet. Verspätet eingehende Vorschläge können nicht berücksichtigt werden.

Promotionsurkunden/-zeugnisse, die bis zum 30.09. des Ausschreibungsjahres ausgestellt wurden, können nachgereicht werden.

Über die Vergabe beschließt das Präsidium in freier Bewertung der eingereichten Bewerbungen auf Empfehlung der FK und unter Hinzuziehung der Gleichstellungsbeauftragten.

Die Annahme des Preisgeldes begründet keine Verpflichtung für die Ausgezeichneten. Wir möchten zudem darauf hinweisen, dass zwischen dem Zeitpunkt der Prämierung und der Auszahlung des Preisgeldes bis zu 8 Wochen liegen können.

**Bitte beachten Sie, dass Preisgelder steuer- und sozialversicherungspflichtig sein können. Eine mögliche Steuerpflicht wird im Einzelfall geprüft.

Ansprechpartnerin

Geschäftsstelle Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs

Büro: B2.336
Telefon: +49 5251 60-5216
E-Mail: katharina.patz@zv.uni-paderborn.de