Auf Vorschlag der Universität Paderborn zeichnet die Universitätsgesellschaft Paderborn Studierende aus, die im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. September eines jeden Jahres ihr Abschlusszeugnis erhalten haben und eine herausragende Masterarbeit in ihrer Fakultät abgeschlossen und sämtliche Prüfungsleistungen erbracht haben. 

Der Preis richtet sich an Studierende aus allen Fachgebieten einer Fakultät, die eine herausragende Masterarbeit verfasst haben. 

Die Vorschlagsfrist endet jährlich am 15. September.

Bewerbungsvoraussetzungen

Das Niveau der Arbeiten muss deutlich über dem Niveau vergleichbarer Abhandlungen liegen und die Note 1,0 aufweisen. Eine gute Erklär- und Vermittelbarkeit der Inhalte der Masterarbeit an Nichtwissenschaftler*innen und/ oder fachfremde Wissenschaftler*innen, wird als weiteres Beurteilungskriterium herangezogen. 

Die Teilnahme an der Ausschreibung ist ausschließlich auf Vorschlag möglich. Vorschlagsberechtigt sind die gutachtenden Personen der in Frage kommenden Arbeiten. Folgende Vorschlagsunterlagen sind digital einzureichen (2 PDF-Dateien: 1. Abschlussarbeit, 2. restliche Unterlagen):

  • Exemplar der eingereichten und bewerteten Masterarbeit
  • Abstract von maximal 3.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) unter Angabe eines prägnanten, allgemeinverständlichen Titels der Masterarbeit
  • Empfehlungsschreiben zur Preisvergabe des*der betreuenden Hochschullehrer*in
  • Zwei Gutachten der Masterarbeit von den betreuenden bzw. prüfenden Hochschullehrer*innen, die ein Urteil über die Preiswürdigkeit der Abhandlung ermöglichen
  • Kopie der Abschlussurkunde, Abschlusszeugnis (inkl. Transcript of Records)
  • Kopie des Hochschulzugangszeugnisses
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Hinweisen auf besondere Umstände in der Masterstudienzeit (z. B. familiäre, finanzielle oder persönliche) und Angabe erster Publikationen, sofern vorhanden. Für die spätere Abwicklung der Preisvergabe sind zudem die Angabe der Privatanschrift und einer gültigen E-Mail-Adresse im Lebenslauf erforderlich.
  • Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung (original unterzeichnet durch den*die Teilnehmer*in)

     

Informationen zum Abstract

Der Abstract sollte in deutscher Sprache erstellt werden und die Inhalte der Masterarbeit für Nichtwissenschaftler*innen und/ oder fachfremde Wissenschaftler*innen, allgemeinverständlich und gut erklärt darstellen. Es sollte ein interessanter und vor allem prägnanter Titel gewählt werden, dieser muss nicht mit dem Titel der Masterarbeit übereinstimmen, wenn er sich für diesen Zweck nicht eignet. Sollte KI zur Erstellung des Abstracts genutzt worden sein, ist dies anzugeben.  

Das Preisgeld beträgt jeweils 1.000 Euro.

Es kann pro Fakultät ein Preis für eine herausragende Masterarbeit vergeben werden. Durch die Annahme des mit der Auszeichnung verbundenen Preisgeldes, gehen die Ausgezeichneten keine Verpflichtungen ein.

Die Vorschlagsfrist endet am 15. September jeden Jahres. Ein Anspruch auf Berücksichtigung besteht nicht. Die Vorschläge sind bis zum 15. September jeden Jahres im Dekanat der jeweiligen Fakultät einzureichen. Verspätet eingehende Vorschläge und Unterlagen, die den formalen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht berücksichtigt werden.

Abschlussurkunden/-zeugnisse, die bis zum 30. September jeden Jahres ausgestellt werden, können nachgereicht werden. Vorschläge von Wissenschaftlerinnen sind besonders willkommen, da Frauen in den letzten Jahren deutlich unterrepräsentiert waren.

Das Auswahlverfahren erfolgt zweistufig. Nach einer Auswahl in den Fakultäten mit konkretem Vorschlag für die Preisvergabe, erfolgt in einem zweiten Schritt eine Qualitätssicherung des Auswahlverfahrens durch die Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (FK). Über die Vergabe der Preise für herausragende Masterabschlussarbeiten beschließt anschließend das Präsidium in freier Bewertung der eingereichten Vorschläge durch die Fakultäten auf Basis der Empfehlung der FK und unter Hinzuziehung der Gleichstellungsbeauftragten. 

Link zur aktuellen Ausschreibungsrichtlinie