Vor der Abreise
Je nachdem wie lange Sie ich in Deutschland aufgehalten haben und wie Sie an der Universität Paderborn beschäftigt waren, gibt es unterschiedliche Dinge zu erledigen. Im Folgenden finden Sie eine nicht abschließende Auflistung von Aspekten, die es möglicherweise vor Ihrer Abreise aus Paderborn zu beachten gilt.
ggf. Kündigung der Wohnung | I.d.R. beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Sie sollten dementsprechend rechtzeitig schriftlich kündigen und absprechen, inwieweit Renovierungsarbeiten vorgenommen werden müssen. |
ggf. Vereinbarung eines Termins zur Schlüsselübergabe | Sie sollten einen „Schlüsselübergabetermin“ mit Ihrem Vermieter vereinbaren und ein Übergabeprotokoll zu diesem Termin mitnehmen. Dieses bescheinigt die ordentliche Übergabe der Wohnung und hält die Zählerstände (Strom, Wasser, Gas) fest. Hier finden Sie Muster für ein Übergabeprotokoll des Mieterbundes und des Mieterschutzbundes: Sie sollten auch die Rückzahlung der Mietkaution frühzeitig regeln. |
ggf. Kündigung von Verträgen | Auch weitere Verträge, beispielsweise für Elektrizität und Gas, Telefon, Fitnessstudio etc. sollten rechtzeitig gekündigt werden. |
ggf. Klärung von Rentenansprüchen | Falls Sie an der Universität Paderborn mit einem Arbeitsvertrag sozialversicherungspflichtig tätig waren, sollten Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung und der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) informieren, ob Sie Rentenansprüche erworben haben. |
ggf. Abmeldung von Kindergarten/Schule | Falls Ihre Kinder eine Kita, einen Kindergarten oder eine Schule in Deutschland besucht haben, informieren Sie die Betreuungseinrichtungen bitte frühzeitig über Ihren Umzug. |
ggf. Beantragung eines Nachsendeauftrags | Sie können bei der Deutschen Post einen Nachsendeauftrag beantragen, damit Ihre Post automatisch zu Ihrer neuen Adresse geschickt wird. |
Auf dem Campus | Sie können Ihre DeliCard beim DeliCard-Service im Gebäude ME zurückgeben. Bitte denken Sie auch daran, ggf. Universitätsschlüssel und ausgeliehene Bücher zurückzugeben. |
ggf. Kündigung des Bankkontos | Falls Sie ein Konto bei einer deutschen Bank haben und dieses kündigen möchten, sollten Sie darauf achten, dass zuvor alle notwendigen Zahlungen (Daueraufträge, Gehalt, Stipendium etc.) noch erhalten bzw. getätigt werden. |
ggf. Abmeldung von der Stadt | Falls Sie sich längere Zeit in Deutschland aufgehalten und sich beim Einwohnermeldeamt angemeldet haben, sollten Sie sich bis spätestens zwei Wochen nach Ihrem Umzug ins Ausland von der Stadt wieder abmelden. Bei Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes. |
ggf. Abmeldung vom Rundfunkbeitragsservice | Falls Sie Rundfunkgebühren gezahlt haben, sollten Sie sich online abmelden. I.d.R. benötigen Sie dafür ein Abmelde- bzw. eine neue Meldebescheinigung. |
ggf. Erstellung einer Steuererklärung | Falls Sie in Deutschland Steuern gezahlt haben, haben Sie die Möglichkeit, digital einen Antrag auf Lohnsteuerausgleich beim Finanzamt Paderborn zu stellen. |
ggf. Kontaktaufnahme mit dem Personaldezernat | Wenn Sie an der Universität Paderborn angestellt waren, nehmen Sie bitte vor Ihrer Abreise Kontakt mit dem Personaldezernat auf. |