Was sind "amtlich beglaubigte" Unterlagen?

Für die Bewerbung an der Universität Paderborn ist es notwendig, dass Sie amtlich beglaubigte Kopien Ihrer Zeugnisse einreichen.

Bei amtlich beglaubigten Kopien handelt es sich um Kopien, die zusammen mit dem Originalzeugnis einer öffentlichen bzw. staatlichen Behörde oder einem Notar vorgelegt wurden. Die Behörde oder der Notar bestätigt auf der Kopie, dass diese dem Original entspricht und bestätigen dies mit einem Stempel mit Emblem. Der Beglaubigungsvermerk muss auf Deutsch, Englisch, oder Französisch erfolgen.

Achtung: Wenn ein beglaubigtes Zeugnis nochmal kopiert oder gescannt wird, gilt es nicht mehr als beglaubigt!


Im Folgenden eine Übersicht:

  Akzeptiert Nicht akzeptiert
Originalzeugnis*          X  
Kopie mit dem Originalvermerk einer öffentlichen Einrichtung (auf Deutsch, Englisch oder Französisch), mit Stempel/Emblem          X  
Einfache Kopie des Originalzeugnisses            X
Einfache Kopie einer beglaubigten Kopie            X
PDF einer beglaubigten Kopie            X
Handyfoto einer beglaubigten Kopie            X
Einfacher Computerausdruck            X
Beglaubigungsvermerk in einer anderen Sprache als Deutsch, Englisch, Französisch            X
Beglaubigungsvermerk durch einen Übersetzer**                   X
Beglaubigungsvermerk durch eine nicht-staatliche Stelle***            X
Ohne Beglaubigungsvermerk oder Beglaubigungsvermerk nicht lesbar            X
Ursprünglich zusammengeheftete Beglaubigungen sind/wurden getrennt              X

 *  Um das Risiko zu reduzieren, dass ihre Originaldokumente auf dem Postweg verloren gehen, empfehlen wir beglaubigte Kopien einzureichen.

** Die Übersetzung des Originalzeugnisses darf vom Übersetzer beglaubigt werden, nicht jedoch das Originalzeugnis selbst.

*** Auch Beglaubigungen von allgemeinen Studierendenausschüssen (AStA) werden nicht akzeptiert (Ausnahme: AStA der Universität Paderborn).