Förderung von Lehraufenthalten im Ausland
Über das Erasmus+-Programm können Aufenthalte zu Lehrzwecken gefördert werden. Informationen zu Lehraufenthalten an einer Hochschule außerhalb des Erasmus+-Raumes finden Sie im Bereich Mobilität mit Partnerländern - International Credit Mobility. Im folgenden finden Sie ausschließlich Informationen zu Lehraufenthalten innerhalb des Erasmus+-Raumes in den Erasmus+-Programmländern.
Mobilität zu Lehrzwecken (STA) innerhalb des Erasmus+-Raumes
Erasmus+ Leitaktion KA131 - neue Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027
Ein Blockseminar an der Istanbul University geben? Ein Team Teaching mit einer Kollegin aus Madrid durchführen? Einen Vertreter einer französischen NGO zur Lehre an die Universität Paderborn einladen?
Erasmus+ macht all dies möglich und fördert Kurzzeit-Aufenthalte für Gastdozenturen. Als Gastdozent*in tragen Sie durch Ihren Aufenthalt zur Stärkung der europäischen Dimension der Gasthochschule bei, ergänzen deren Lehrangebot und tauschen mit den Kollegen*innen aus Erasmus+ Programmländern Erfahrungen im Bereich Lehre und Forschung aus (STA1). Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Unternehmenspersonal aus Erasmus+ Programmländern zur Lehre nach Paderborn einzuladen (STA2). Siehe auch: Fördermöglichkeiten außerhalb des Erasmus+-Raumes.
Rahmenbedingungen
- Förderberechtigte und Teilnahmebedingungen:
Lehrende und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der UPB (STA1), die in einem vertraglichen Arbeitsverhältnis mit der UPB stehen. Ein Lehrauftrag oder Honorar-Vertrag ist nicht ausreichend.
Bei der Einladung von Unternehmenspersonal (STA2): Mitarbeiter/innen einer öffentlichen Institution oder einem privatrechtlichen Unternehmen in einem Erasmus+ Programmland - ein gültiger Erasmus+ Kooperationsvertrag für STA mit einer Partnerhochschule
- Dauer der Lehre: 2 bis 60 Tage (ohne An- und Abreise)
- Umfang der Lehre: mind. 8 h Unterricht in einer Woche (7 Tage) oder einem kürzeren Zeitraum. Für jeden weiteren Aufenthaltstag über eine Woche (7 Tage) hinaus: mind. 1,6 h pro Tag
Finanzielle Förderung
- Vergabeprinzip erfolgt nach "first come, first served"
- Die Erasmus+ Fördermittel sind begrenzt. Allgemein gilt eine Bewerbungsfrist von mind. 6 Wochen vor Mobilitätsbeginn. Für eine bessere Planbarkeit der Erasmus+ Mittel bitten wir jedoch um eine frühzeitige Beantragung.
2021/22: gültig für Reisen bis 30.10.2023
- Vollfinanzierung (Tagespauschalen) bis zu einer Dauer von 7 Tagen, inklusive möglicher Reisetage (längere Aufenthalte werden in der gleichen Höhe wie ein 7-tägiger Aufenthalt finanziert)
2022/23: gültig für Reisen zwischen 01.11.2023 - 30.04.2024)
- Vollfinanzierung (Tagespauschalen) für bis zu 6 Aufenthaltstage (Lehrtage an der Gasteinrichtung) und
- 0-2 Reisetage bei Anreise/Abreise mit Flug, Schiff, Auto
- 0-6 Reisetage bei Anreise/Abreise mit nachhaltigen Verkehrsmitteln (grünes Reisen): Zug, Bus, Mitfahrgelegenheit im Auto und sonstige nachhaltige Verkehrsmittel. Beispiel: Wenn die Gasteinrichtung so weit enfernt ist, dass Sie mit dem Bus 2 Tage unterwegs sind, können für Hin- und Rückreise 4 zusätzliche Reisetage beantragt werden.
Die Tagespauschale orientiert sich an den Lebenshaltungskosten des jeweiligen Ziellands
Tagessätze nach Ländergruppen im Projekt 2021/22:
- Gruppe 1: 180 Euro am Tag
- Gruppe 2: 160 Euro am Tag
- Gruppe 3: 140 Euro am Tag
Die Höhe der Reisekostenpauschale richtet sich nach der Distanz zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität. Diese Distanz wird europaweit einheitlich mit diesem Berechnungsinstrument ermittelt.
Grünes Reisen:
Wenn für mindestens 50% der Reise "nachhaltige" Verkehrsmittel genutzt werden, wird bei entsprechender Entfernung eine erhöhte Reisekostenpauschale gezahlt. Als "nachhaltige" Verkehrsmittel gelten (Stand 11/2021): Zug, Bus, Mitfahrgelegenheit im Auto, Rad, zu Fuß. Allein im Auto zu fahren fällt nicht darunter.
Erstattet werden:
Distanz | Wie viel? | Wie viel für grünes Reisen? |
10 km - 99 km | 23 EUR | - |
100 km – 499 km | 180 EUR | 210 EUR |
500 km – 1.999 km | 275 EUR | 320 EUR |
2.000 km – 2.999 km | 360 EUR | 410 EUR |
Realkostenantrag: Hochschulpersonal mit Behinderung oder einer chronischen Erkrankung
Mitarbeitende an Hochschulen mit einer Behinderung (ab GdB 20) oder einer chronischen Erkrankung, welche für einen Auslandaufenthalt über Erasmus+ gefördert werden, können – bei Vorlage eines entsprechenden Antrags (Realkostenantrag) – über die Heimathochschule Unterstützung real anfallender Mehrkosten (bis zu 15.000 Euro) beantragen. Es erfolgt eine individulle Einschätzung der zu erwartenden Mehrkosten, die voraussichtlich während der Erasmus+ Mobilität entstehen werden und nicht von anderen Kostenträgern abgedeckt werden. Berücksichtigt werden zum Beispiel Mehrkosten für eine barrierefreie Unterkunft, Unterstützung bei der Reise, medizinische Betreuung im Ausland, Adaptierung von Lernmaterialien oder eine Begleitperson.
Informationen zur Zusatzförderung für Teilnehmende mit Behinderung/chronischer Erkrankung sowie zur Barrierefreiheit im Ausland finden Sie auf den Webseiten des DAAD.
Bitte beachten Sie, dass dieser Antrag mindestens 2 Monate vor Beginn Ihres Aufenthaltes gestellt werden muss. Nehmen Sie daher frühzeitig mit uns Kontakt auf.
Realkostenantrag: Hochschulpersonal mit Kind (ab Projekt 2022)
Mitarbeitende an Hochschulen, welche für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ gefördert werden und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können ab dem Projekt 2022 – bei Vorlage eines entsprechenden Antrags (Realkostenantrag) – über die Heimathochschule die Unterstützung real anfallender Mehrkosten (bis zu 15.000 Euro) beantragen.
Informationen zur Zusatzförderung für Teilnehmende mit Kind/ern finden Sie auf der Webseite des DAAD.
Bitte beachten Sie, dass dieser Antrag mindestens 2 Monate vor Beginn Ihres Aufenthaltes gestellt werden muss. Nehmen Sie daher frühzeitig mit uns Kontakt auf.
Beratung im International Office
Juliane Wiese
Erasmus-Hochschulkoordination
Erasmus zu Lehr-, Fort- und Weiterbildungszwecken (STA/STT)
Tel: (+49) 5251 60 3209, Raum: I4.213
E-Mail: juliane.wiese[at]zv.uni-paderborn.de
Beratung nach Vereinbarung
Erasmus+ an der UPB
- Erasmus+ Code: D PADERBO01
- EUC (2014-2020): 28357, Charta 2014-2020,
- ECHE-Nummer (2021-2027): 101012410, Charta 2021-2027
- Erasmus+ Policy Statement 2014-2020
- Erasmus+ Policy Statement 2021-2027
Programmländer in Erasmus+
- die EU-Mitgliedstaaten
- Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei, zusätzlich: Vereinigtes Königreich
Die Erasmus+ Ländergruppen
Gruppe | Länder |
1 | Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, zusätzlich: UK |
2 | Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien und Zypern |
3 | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei und Ungarn |
Weitere Informationen

Dieses Projekt wird mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.