Achtung:

Sie haben Javascript deaktiviert!
Sie haben versucht eine Funktion zu nutzen, die nur mit Javascript möglich ist. Um sämtliche Funktionalitäten unserer Internetseite zu nutzen, aktivieren Sie bitte Javascript in Ihrem Browser.

Bildinformationen anzeigen

Förderung von Lehraufenthalten im Ausland

Über das Erasmus+-Programm können Aufenthalte zu Lehrzwecken gefördert werden. Informationen zu Lehraufenthalten an einer Hochschule außerhalb des Erasmus+-Raumes finden Sie im Bereich Mobilität mit Partnerländern - International Credit Mobility. Im folgenden finden Sie ausschließlich Informationen zu Lehraufenthalten innerhalb des Erasmus+-Raumes in den Erasmus+-Programmländern.

Mobilität zu Lehrzwecken (STA) innerhalb des Erasmus+-Raumes

Erasmus+ Leitaktion KA131 - neue Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027

Ein Blockseminar an der Istanbul University geben? Ein Team Teaching mit einer Kollegin aus Madrid durchführen? Einen Vertreter einer französischen NGO zur Lehre an die Universität Paderborn einladen?

Erasmus+ macht all dies möglich und fördert Kurzzeit-Aufenthalte für Gastdozenturen. Als Gastdozent*in tragen Sie durch Ihren Aufenthalt zur Stärkung der europäischen Dimension der Gasthochschule bei, ergänzen deren Lehrangebot und tauschen mit den Kollegen*innen aus Erasmus+ Programmländern Erfahrungen im Bereich Lehre und Forschung aus (STA1). Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Unternehmenspersonal aus Erasmus+ Programmländern zur Lehre nach Paderborn einzuladen (STA2). Siehe auch: Fördermöglichkeiten außerhalb des Erasmus+-Raumes.

Rahmenbedingungen

  • Förderberechtigte und Teilnahmebedingungen:
    Lehrende und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der UPB (STA1), die in einem vertraglichen Arbeitsverhältnis mit der UPB stehen. Ein Lehrauftrag oder Honorar-Vertrag ist nicht ausreichend.
    Bei der Einladung von Unternehmenspersonal (STA2): Mitarbeiter/innen einer öffentlichen Institution oder einem privatrechtlichen Unternehmen in einem Erasmus+ Programmland
  • ein gültiger Erasmus+ Kooperationsvertrag für STA mit einer Partneruniversität
  • Dauer der Lehre: 2 bis 60 Tage (ohne An- und Abreise)
  • Umfang der Lehre: mind. 8 h Unterricht in einer Woche (7 Tage) oder einem kürzeren Zeitraum. Für jeden weiteren Aufenthaltstag über eine Woche (7 Tage) hinaus: mind. 1,6 h pro Tag

Finanzielle Förderung 2021/22 (gültig für Reisen bis 07/2023)

  • Vergabeprinzip erfolgt nach "first come, first served"
  • Die Erasmus+ Fördermittel sind begrenzt. Allgemein gilt eine Bewerbungsfrist von mind. 6 Wochen vor Mobilitätsbeginn. Für eine bessere Planbarkeit der Erasmus+ Mittel bitten wir jedoch um eine frühzeitige Beantragung.
  • Vollfinanzierung (Tagespauschalen) bis zu einer Dauer von 7 Tagen, inklusive möglicher Reisetage (längere Aufenthalte werden in der gleichen Höhe wie ein 7-tägiger Aufenthalt finanziert)

ACHTUNG: Bitte beachten Sie unsere Corona-FAQ für Lehrende und Mitarbeitende.

Tagespauschale pro Aufenthaltstag

Die Tagespauschale orientiert sich an den Lebenshaltungskosten des jeweiligen Ziellands

Tagessätze nach Ländergruppen im Projekt 2021/22:

  • Gruppe 1: 180 Euro am Tag
  • Gruppe 2: 160 Euro am Tag
  • Gruppe 3: 140 Euro am Tag
Reisekostenpauschale und grünes Reisen

Die Höhe der Reisekostenpauschale richtet sich nach der Distanz zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität. Diese Distanz wird europaweit einheitlich mit diesem Berechnungsinstrument ermittelt.

Grünes Reisen:

Wenn für mindestens 50% der Reise "nachhaltige" Verkehrsmittel genutzt werden, wird bei entsprechender Entfernung eine erhöhte Reisekostenpauschale gezahlt. Als "nachhaltige" Verkehrsmittel gelten (Stand 11/2021): Zug, Bus, Mitfahrgelegenheit im Auto, Rad, zu Fuß. Allein im Auto zu fahren fällt nicht darunter.

Erstattet werden:

Distanz Wie viel? Wie viel für grünes Reisen?
10 km - 99 km 23 EUR -
100 km – 499 km 180 EUR 210 EUR
500 km – 1.999 km 275 EUR 320 EUR
2.000 km – 2.999 km 360 EUR 410 EUR

Sonderförderung für Lehrende mit Behinderung

Auf Antrag erhalten Sie den finanziellen Mehrbedarf bis zu 15.000 € zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderung. Es erfolgt eine individulle Einschätzung der zu erwartenden Mehrkosten, die voraussichtlich während der Erasmus+ Mobilität bzw. im Gastland entstehen werden und nicht von anderen Kostenträgern abgedeckt werden. Berücksichtigt werden zum Beispiel Mehrkosten für eine barrierefreie Unterkunft, Unterstützung bei der Reise, medizinische Betreuung im Ausland, Adaptierung von Lernmaterialien oder eine Begleitperson.

Förderbedingungen
  • Grad der Behinderung von mindestens 20
  • Die Förderung kann nur für über Erasmus+ finanziell geförderte Zeiträume beantragt werden
Einzureichende Unterlagen
  • Diese Art der Sonderförderung bedarf eines ausführlichen Antrags auf Sonderförderung. Die Antragsunterlagen erhalten Sie im International Office. Der ausführliche Antrag muss mindestens 2 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts beim DAAD vorliegen.
  • Kopie des Behindertenausweises
  • Ablehnung anderer Kostenträger (Integrationsämter, Krankenkassen, Landschaftsverbände, Sozialämter, Studentenwerk)
  • Nach dem Auslandsaufenthalt: Belege der entstanden Kosten (Flugtickets, Mietverträge, Werkverträge mit Betreuungspersonal, Zahlungsnachweise o. ä.)
Sie interessieren sich für:

Beratung im International Office

Juliane Wiese
Erasmus-Hochschulkoordination
Erasmus zu Lehr-, Fort- und Weiterbildungszwecken (STA/STT)

Tel: (+49) 5251 60 3209, Raum: I4.213
E-Mail: juliane.wiese[at]zv.uni-paderborn.de
Beratung nach Vereinbarung

Erasmus+ an der UPB
Programmländer in Erasmus+
  • die EU-Mitgliedstaaten
  • Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei, (Vereinigtes Königreich)
Die Erasmus+ Ländergruppen
Gruppe Länder
1 Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden (UK bis Call 2020)
2 Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien und Zypern
3 Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei und Ungarn

Dieses Projekt wird mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

Die Universität der Informationsgesellschaft