Achtung:

Sie haben Javascript deaktiviert!
Sie haben versucht eine Funktion zu nutzen, die nur mit Javascript möglich ist. Um sämtliche Funktionalitäten unserer Internetseite zu nutzen, aktivieren Sie bitte Javascript in Ihrem Browser.

Bildinformationen anzeigen

Auslandsaufenthalte zu Fort- und Weiterbildungszwecken

Über das Erasmus+-Programm können Aufenthalte zu Fort- und Weiterbildungszwecken gefördert werden. Informationen zu Fortbildungsaufenthalten außerhalb des Erasmus+-Raumes mit den  Partnerländern finden Sie im Bereich Mobilität mit Partnerländern - International Credit Mobility. Im folgenden finden Sie ausschließlich Informationen zu Lehraufenthalten innerhalb des Erasmus+-Raumes, in den Erasmus+-Programmländern.

Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT) innerhalb des Erasmus+-Raumes

Erasmus+ Leitaktion KA131 - neue Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027

Eine Woche lang dem Pressesprecher der Universidad de Vigo über die Schultern schauen? Sich mit Bibliothekaren aus ganz Europa bei einer Staff Training Week in Helsinki austauschen? Die Englischkenntnisse in einer Sprachschule in Limerick auffrischen?

Erasmus+ fördert Fort- und Weiterbildungen im europäischen Ausland (Erasmus+ Raum) für wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeiter*innen auf vielfältige Weise:

Individuell vereinbarter Aufenthalt an einer (Partner-)Hochschule
  • Job Shadowing im gleichen/ähnlichen Arbeitsgebiet
Teilnahme an einer Staff Training Week

Staff Training Weeks sind von Hochschulen organisierte, meist ca. einwöchige Gruppenveranstaltungen. Manche dieser Staff Training Weeks richten sich an alle Hochschulangehörigen, viele aber an bestimmte Berufsgruppen, z.B. Bibliothekar*innen, Finanzfachkräfte, Mitarbeiter*innen des Career Service etc.

Suchmöglichkeiten zu Staff Training Weeks finden Sie auf der Erasmus Staff Training Platform Imotion http://staffmobility.eu/ sowie auf der Übersichtsseite von Staff Training Week Angeboten, welche wir von europäischen Hochschulen und Fortbildungsanbietern erhalten haben. Bitte beachten Sie dabei die Bewerbungsfristen und -modalitäten der jeweiligen Anbieter.

Die Teilnahme an einer Staff Training Week ist in der Regel kostenlos. Zur Deckung Ihrer Reise- und Aufenthaltskosten können Sie eine Förderung im Rahmen von Erasmus+ STT beantragen.

Fortbildung außerhalb einer Hochschule
  • Sprachkurse
  • Fortbildungen, z.B. zu Projektmanagement, Drittmittelakquise o.Ä.
  • Hospitationen in einem Unternehmen/einer Institution
Fördermöglichkeiten außerhalb des Erasmus+-Raumes.

Analog zur Förderung innerhalb des Erasmus-Raumes mit Programmländern gibt es auch Fördermöglichkeiten außerhalb des Erasmus-Raumes mit den sogenannten Partnerländern.

Rahmenbedingungen

  • Förderberechtigte und Teilnahmebedingungen:
    Personen, die in einem vertraglichen Beschäftigungsverhältnis mit der UPB stehen. Ein Lehrauftrag oder Honorar-Vertrag ist nicht ausreichend.
  • Mögliche Dauer der Fort- und Weiterbildung: zwei bis 60 Tage (ohne An- und Abreise)
  • Umfang der Fort- und Weiterbildung: mind. 20 h Unterricht in einer Woche (7 Tage) oder einem kürzeren Zeitraum.

Finanzielle Förderung 2021/22 (Antrag für Reisen bis 07/2023)

  • Vergabeprinzip erfolgt nach "first come, first served"
  • Die Erasmus+ Fördermittel sind begrenzt. Allgemein gilt eine Bewerbungsfrist von mind. 6 Wochen vor Mobilitätsbeginn. Für eine bessere Planbarkeit der Erasmus+ Mittel bitten wir jedoch um eine frühzeitige Beantragung.
  • Vollfinanzierung (Tagespauschalen) bis zu einer Dauer von 7 Tagen, inklusive möglicher Reisetage (längere Aufenthalte werden in der gleichen Höhe wie ein 7-tägiger Aufenthalt finanziert)

ACHTUNG: Bitte beachten Sie unsere Corona-FAQ für Lehrende und Mitarbeitende.

Tagespauschale pro Aufenthaltstag

Die Tagespauschale orientiert sich an den Lebenshaltungskosten des jeweiligen Ziellands

Tagessätze nach Ländergruppen im Projekt 2021/22:

  • Gruppe 1: 180 Euro am Tag
  • Gruppe 2: 160 Euro am Tag
  • Gruppe 3: 140 Euro am Tag
Reisekostenpauschale und grünes Reisen

Die Höhe der Reisekostenpauschale richtet sich nach der Distanz zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität. Diese Distanz wird europaweit einheitlich mit diesem Berechnungsinstrument ermittelt.

Grünes Reisen:

Wenn für mindestens 50% der Reise "nachhaltige" Verkehrsmittel genutzt werden, wird bei entsprechender Entfernung eine erhöhte Reisekostenpauschale gezahlt. Als "nachhaltige" Verkehrsmittel gelten (Stand 11/2021): Zug, Bus, Mitfahrgelegenheit im Auto, Rad, zu Fuß. Allein im Auto zu fahren fällt nicht darunter.

Erstattet werden:

Distanz Wie viel? Wie viel für grünes Reisen?
10 km - 99 km 23 EUR -
100 km – 499 km 180 EUR 210 EUR
500 km – 1.999 km 275 EUR 320 EUR
2.000 km – 2.999 km 360 EUR 410 EUR

Sonderförderung für Mitarbeitende mit Behinderung

Auf Antrag erhalten Sie den finanziellen Mehrbedarf bis zu 15.000 € zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderung. Es erfolgt eine individulle Einschätzung der zu erwartenden Mehrkosten, die voraussichtlich während der Erasmus+ Mobilität bzw. im Gastland entstehen werden und nicht von anderen Kostenträgern abgedeckt werden. Berücksichtigt werden zum Beispiel Mehrkosten für eine barrierefreie Unterkunft, Unterstützung bei der Reise, medizinische Betreuung im Ausland, Adaptierung von Lernmaterialien oder eine Begleitperson.

Förderbedingungen
  • Grad der Behinderung von mindestens 20
  • Die Förderung kann nur für über Erasmus+ finanziell geförderte Zeiträume beantragt werden
Einzureichende Unterlagen
  • Diese Art der Sonderförderung bedarf eines ausführlichen Antrags auf Sonderförderung. Die Antragsunterlagen erhalten Sie im International Office. Der ausführliche Antrag muss mindestens 2 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts beim DAAD vorliegen.
  • Kopie des Behindertenausweises
  • Ablehnung anderer Kostenträger (Integrationsämter, Krankenkassen, Landschaftsverbände, Sozialämter, Studentenwerk)
  • Nach dem Auslandsaufenthalt: Belege der entstanden Kosten (Flugtickets, Mietverträge, Werkverträge mit Betreuungspersonal, Zahlungsnachweise o. ä.)

Beratung im International Office

Juliane Wiese
Erasmus-Hochschulkoordination
Erasmus zu Lehr-, Fort- und Weiterbildungszwecken (STA/STT)

Tel: (+49) 5251 60 3209, Raum: I4.213
E-Mail: juliane.wiese[at]zv.uni-paderborn.de
Beratung nach Vereinbarung

Erasmus+ an der UPB
Programmländer in Erasmus+
  • die EU-Mitgliedstaaten
  • Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei, (Vereinigtes Königreich)
Die Erasmus+ Ländergruppen
Gruppe Länder
1 Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden (UK bis Call 2020)
2 Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien und Zypern
3 Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei und Ungarn

Dieses Projekt wird mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

Die Universität der Informationsgesellschaft