Sonderförderungen
Studierende, die mit Ihrem/Ihren Kind(ern) ins Ausland gehen sowie Studierende mit
Behinderung(en) können bei der Erasmus+ Koordination im International Office eine
Sonderförderung beantragen.
Im Ausland mit Kind(ern)
Auf Antrag erhalten Sie eine Sonderförderung von 200€/Monat zusätzlich zum regulären Erasmus+ Stipendium. Die Sonderförderung ist unabhängig von der Anzahl Ihrer Kinder.
- Förderbedingungen
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- Sie nehmen Ihr(e) Kind(er) mit ins Ausland.
- Einzureichende Unterlagen
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- Formloser Antrag auf Sonderförderung per Mail
- Kopie der Geburtsurkunde(n) Ihres Kindes/Ihrer Kinder
- Nach dem Auslandsaufenthalt: Belege, dass Ihr(e) Kind(er) mit im Ausland war(en) (z.B. Flugtickets)
Studierende mit Behinderung(en)
Auf Antrag erhalten Sie eine Sonderförderung von 200€/Monat zusätzlich zum regulären Erasmus+ Stipendium.
- Förderbedingungen
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Grad der Behinderung von mindestens 30
- Einzureichende Unterlagen
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- Formloser Antrag auf Sonderförderung per Mail
- Kopie des Behindertenausweises
Studierende mit Schwerbehinderung(en)
Auf Antrag erhalten Sie den finanziellen Mehrbedarf bis zu 10.000 € zusätzlich zum regulären Erasmus+ Stipendium. Es erfolgt eine individulle Einschätzung der zu erwartenden Mehrkosten, die voraussichtlich während der Erasmus+ Mobilität bzw. im Gastland entstehen werden und nicht von anderen Kostenträgern abgedeckt werden. Berücksichtigt werden zum Beispiel Mehrkosten für eine barrierefreie Unterkunft, Unterstützung bei der Reise, medizinische Betreuung im Ausland, Adaptierung von Lernmaterialien oder eine Begleitperson.
- Förderbedingungen
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- Grad der Behinderung von mindestens 50
- Die Förderung kann nur für über Erasmus+ finanziell geförderte Zeiträume beantragt werden
- Einzureichende Unterlagen
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- Diese Art der Sonderförderung bedarf eines ausführlichen Antrags auf Sonderförderung. Die Antragsunterlagen erhalten Sie im International Office. Der ausführliche Antrag muss mindestens 2 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts beim DAAD vorliegen.
- Kopie des Behindertenausweises
- Ablehnung anderer Kostenträger (Integrationsämter, Krankenkassen, Landschaftsverbände, Sozialämter, Studentenwerk)
- Nach dem Auslandsaufenthalt: Belege der entstanden Kosten (Flugtickets, Mietverträge, Werkverträge mit Betreuungspersonal, Zahlungsnachweise o. ä.)