Feierstunde anlässlich der ersten Eintragungen in das Inventar des immateriellen Kulturerbes von Nordrhein-Westfalen

Prof. Dr. Eva-Maria Seng, Lehrstuhl für Materielles und Immaterielles Kulturerbe, Universität Paderborn, nahm am 30. Juni an der feierlichen Bekanntmachung der ersten Eintragungen in das Inventar des immateriellen Kulturerbes Nordrhein-Westfalens teil. Als Mitglied der unabhängigen Landesjury und Expertin auf dem Gebiet des immateriellen Kulturerbes war Eva-Maria Seng maßgeblich am Auswahlverfahren beteiligt.

Im Rahmen einer von Kulturministerin Ute Schäfer initiierten Feierstunde im Landesministerium wurden die vier Eintragungen in das Landesinventar vorgenommen. Zu den vier erfolgreichen Bewerbungen gehören die Flussfischerei an Sieg und Rhein, das historische Schützenwesen, der Osterräderlauf in Lügde sowie der Rheinische Karneval.

Die erste Ausschreibungsrunde, in der sich Trägerinnen und Träger von Kulturtechniken für die Aufnahme in das Landesinventar bewerben konnten, lief vom 3. Mai bis 30. November 2013. Die Landesjury sprach im weiteren Auswahlverfahren aus der Vielzahl eingegangener Vorschläge Empfehlungen an das zuständige NRW-Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport aus.

Ausgewählt wurden Kulturtechniken, die einen besonderen Bezug zu Nordrhein-Westfalen besitzen und die Vorgaben des bundesweit einheitlichen Kriterienkatalogs erfüllen. Dieser verweist in den insgesamt sieben Kriterien insbesondere auf die Forderung nach Lebendigkeit und der dynamischen Weiterentwicklung von immateriellem Kulturerbe. Bräuche, Wissen und Fertigkeiten, die Gruppen als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen, müssen demnach in der Gegenwart aktiv praktiziert und fortwährend neu gestaltet werden. Von den vier auf die Landesliste NRW eingetragenen Kulturtechniken wurden zudem zwei Vorschläge als landesspezifische Bewerbung für die nationale Liste des immateriellen Kulturerbes Deutschland an die Kultusministerkonferenz weitergeleitet: der Osterräderlauf von Lügde sowie der Rheinische Karneval.

Das Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes wurde im Jahr 2003 von der UNESCO verabschiedet. Es hat zum Ziel, das weltweit vorhandene Wissen und Können lebendig zu erhalten. In Deutschland ist das Übereinkommen 2013 in Kraft getreten.

Foto (NRW-Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport Dr. Nikolaj Beier): Bekanntmachung der ersten Eintragungen in das Inventar des immateriellen Kulturerbes Nordrhein-Westfalens, an der auch Prof. Dr. Eva-Maria Seng (6. v. re.), Universit
Foto (NRW-Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport Dr. Nikolaj Beier): Bekanntmachung der ersten Eintragungen in das Inventar des immateriellen Kulturerbes Nordrhein-Westfalens, an der auch Prof. Dr. Eva-Maria Seng (6. v. re.), Universität Paderborn, teilnahm.