Abschiebung im Morgengrauen – Filmveranstaltung und Vortrag zum Abschiebeknast in Büren

Der Allgemeine Studierendenausschuss (ASTA) der Universität Paderborn lädt am Dienstag, 10. Mai 2011, von 19 Uhr an, im Hörsaal H1, zu einem Vortrag und einer Dokumentation zum Thema Abschiebung und Abschiebeknast in Büren ein. Im Anschluss an die Dokumentation referiert Frank Gockel ausführlich über den Abschiebeknast und die dort herrschenden Missstände. Gockel arbeitet seit langer Zeit in der Flüchtlingshilfe, ist Mitglied in der Bürengruppe Paderborn und hilft an der Universität Bielefeld StudentInnen, die von Abschiebungen bedroht sind.

Unweit der Universität befindet sich der größte Abschiebeknast der BRD. Die seit 1994 existierende Einrichtung kann insgesamt 384 männliche Abschiebehäftlinge ab 16 Jahren aufnehmen. Die Haftdauer kann bis zu 18 Monate andauern, wobei die Kosten im „Hotel Abschiebeknast“ von den Häftlingen selber getragen werden müssen, egal ob „schuldig“ oder „nicht schuldig“. Was die Wenigsten wissen: Regelmäßig müssen 30-40 % der Inhaftierten wieder aus der Haft entlassen werden, weil sie widerrechtlich inhaftiert wurden.

Die meisten Gefangenen wissen weder warum sie einsitzen noch wie lange sie bleiben werden. Schlimmer ist allerdings die ungewisse Zukunft in dem Land, das der deutsche Staat ihre Heimat nennt, wo ihnen jedoch nicht selten menschenunwürdige Haft, Folter oder Mord drohen. Deshalb kommt es nicht selten vor, dass der Besucher Flüchtlinge in Büren trifft, die lieber bereit sind, hier in Deutschland zu sterben, als in ihre Herkunftsländer zurückzukehren. Die Folgen sind Suizidversuche.

Wer im Abschiebeknast gegen Regel verstößt wird von der Anstaltsleitung in die von Amnesty International mit Folter gleichgesetzte Isolationshaft gebracht, wo sie sich vollständig entkleiden müssen, um die spezielle Arrestkleidung anzuziehen. Dieses Vorgehen ist für viele Insassen ein großer Akt der Demütigung, weil es in den jeweiligen Kulturkreisen verpönt ist, sich gegenüber anderer Menschen nackt zu zeigen. In diesem Fall wird gegen Artikel 1, Absatz (1) und (2) des Grundgesetzes der Bundesrepublik verstoßen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. [Und] Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“ Flüchtlingen, völlig irrelevant ob „schuldig“ oder „unschuldig“, scheint dieses Recht nicht gegeben zu sein.

Ausführliche Informationen zum Abschiebeknast in Büren und der Bürengruppe Paderborn unter: www.aha-bueren.de

Sifah Tiengwan (Referentin für antifaschistische Arbeit im AStA der Universität Paderborn)