Forschungsförderung der Bundesministerien
Die Bundesministerien fördern Projekte im Rahmen ihrer Forschungsprogramme, in denen Ziele und Maßnahmen der Forschungsförderung definiert sind. Über die konkreten Antrags- und Förderbedingungen informieren Ausschreibungen, siehe Links und Informationsdienste. Im Auftrag der Bundesministerien betreuen Projektträger die Forschungsprojekte fachlich und administrativ.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung BMBF verwaltet gut die Hälfte aller staatlichen Gelder für Forschungsförderung. Dabei wird sowohl Projektförderung im Einzelnen als auch institutionelle Förderung durchgeführt.
Projekte werden entweder in zweistufigen Verfahren oder in einstufigen Verfahren beantragt. Im zweistufigen Verfahren erfolgt zunächst die Begutachtung einer Projektskizze, dann bei positiver Entscheidung die Vollantragstellung. Im einstufigen Verfahren erfolgt direkt die Einreichung und Begutachtung eines Vollantrages. Teil des (endgültigen) Antrags sind in beiden Fällen eine ausführliche Projektbeschreibung sowie der Formantrag "Antrag auf Zuwendung auf Ausgabenbasis" (AZA). Letzterer muss rechtsverbindlich durch die Hochschulleitung unterzeichnet werden.
Das Forschungsreferat unterstützt Sie bei allen notwendigen Tätigkeiten rund um die AZAs und die Planung der administrativen Umsetzung von beantragten Projekten. Dazu zählen vor allem die Berechnung von Personalkosten, der Umgang mit Unteraufträgen sowie formale Angaben in den Anträgen und Nachreichungen zu Projektanträgen. Die Erstellung der AZAs erfolgt über elektronische Formulare, zum Beispiel das easy-Online-Portal, zu dem wir Ihnen in unserer Informationsbox Ausfüllhinweise mit UPB-spezifischen Angaben zur Verfügung stellen.
Die Bundesministerien fördern in erster Linie Forschungsprojekte mit mehreren Partnern (Verbundforschung). Die Partner können sowohl aus privatwirtschaftlichen als auch aus öffentlichen Einrichtungen bestehen. Die Durchführung der Projekte wird in beiden Fällen durch Kooperationsverträge geregelt. Die Justiziar*innen aus dem Forschungsreferat sind Ihnen gerne bei der Gestaltung dieser Verträge behilflich.
Unabhängig von der Antragsphase, in der Sie sich befinden, stehen wir gerne für Fragen bereit und unterstützen Sie bei der Antragstellung. Wir bitten Sie zudem rechtzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen, um die Unterzeichnung der AZAs durch die Hochschulleitung zeitgerecht sicherzustellen.
Bitte nehmen Sie die Erstinformation zur Antragstellung bzw. die Vorlage von Entwürfen mindestens 2 Wochen vor der Frist vor.
Bitte stellen Sie uns finale, vorab geprüfte Unterlagen zur Unterschrift 7 Tage vor der Frist zur Verfügung (Frist bezogen auf den Postausgang). Bitte reichen Sie alle Unterlagen gebündelt ein, wenn neben dem Antrag weitere Anlagen gefordert sind.